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krueger

Trainee

Date of registration: Aug 8th 2004

Location: Hainburg-Hainstadt (Hessen)

1

Tuesday, August 31st 2004, 9:29pm

Wie geht man bei der Suche nach Geschwistern vor?

Hallo,

wie man beginnt Daten zusammenzutragen durch Anfordern von Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, habe ich inzwischen hier erfahren. Da hat man ja auch eine direkte Linie und bekommt (hoffentlich) die entsprechenden Auskünfte.

Wie geht Ihr denn vor, wenn Ihr evtuelle Geschwister Eurer Ahnen erforschen wollt? Bekommt man da auch von den zuständigen Ämtern Auskünfte?
Viele Grüße
Ralf Krüger :star:

"In der Vergangenheit liegt das Geheimnis der Zukunft"
(unbekannter Autor, aus: 100 Jahre Illert und Ewald 1856-1956)

Michaela Ellguth

Unregistered

2

Tuesday, August 31st 2004, 9:34pm

RE: Suche nach Geschwistern

Hallo Ralf,

von den Standesämtern wohl nicht ( keine gerade Linie), dafür muß man dann an die Kirchenbücher und die durchgehen, wo eine Taufe ist, ist meist auch eine Zweite.

Gruß
Michi

krueger

Trainee

Date of registration: Aug 8th 2004

Location: Hainburg-Hainstadt (Hessen)

3

Friday, September 3rd 2004, 8:13pm

RE: Suche nach Geschwistern

Hallo Micha,

zunächst mal Danke für Deine Antwort. :love:

In welchem Zeitraum vor und/oder nach der Taufe des bekannten Ahnen suchst Du denn in solchen Fällen?
Viele Grüße
Ralf Krüger :star:

"In der Vergangenheit liegt das Geheimnis der Zukunft"
(unbekannter Autor, aus: 100 Jahre Illert und Ewald 1856-1956)

Michaela Ellguth

Unregistered

4

Friday, September 3rd 2004, 8:24pm

RE: Suche nach Geschwistern

Hallo,

ich gehe meist 2 Jahre nach der, mir bekannten Taufe zurück. Sollte sich dort nichts finden, ist es recht unwarscheinlich, das man frühere Einträge findet. Ansonsten gehe ich ca 10 bis 15 Jahre nach der Taufe durch da es ja durchaus üblich war, ca. alle 2 Jahre ein Kind in die Welt zu setzen und da konnten schon mal 12 und mehr zusammen kommen.

Gruß
Michi

Uschi

Trainee

Date of registration: Mar 10th 2004

Location: Kreis Euskirchen /D

5

Tuesday, September 7th 2004, 9:18am

RE: Suche nach Geschwistern

Hallo Zusammen,

eine Großtante betreibt auch Ahneforschung. Von Ihr habe ich schon Daten von der Nebenlinie erhalten.

Auf Grund dieser Informationen suche ich noch weitere.

Durch Erzählungen der Eltern und Großerltern weiß ich, wer mit wem Verwandt ist. Diese Leute frage ich dann aus.

Und so gehe ich zurück bis ich nicht mehr weiter komme. Dann suche ich die
Archive aus.

Ich habe jetzt einen Zellel bei meiner Schwiegermutter gefunden, der ihr Vater geschrieben hat. Dort stehen die Geschwister seines Vaters drauf.

Gruß

Uschi

Marlies

Unregistered

6

Tuesday, September 7th 2004, 9:34pm

RE: Suche nach Geschwistern

Hallo Ralf,

je nach Gebiet, in dem Du suchst, ist es unterschiedlich: Ich habe Sterbeurkunden, in denen es heisst: hinterliess 2 majorene (mündige) und 4 minorenne (unmündige) Kinder. Somit weiss ich, das die nachfolgende Generation des Gestorbenen mehrere Personen waren und ich kann gezielt suchen.



Gruß Marlies

krueger

Trainee

Date of registration: Aug 8th 2004

Location: Hainburg-Hainstadt (Hessen)

7

Saturday, September 11th 2004, 7:56pm

Hallo,

ein ganz großes :danke: für Eure Antworten.
Viele Grüße
Ralf Krüger :star:

"In der Vergangenheit liegt das Geheimnis der Zukunft"
(unbekannter Autor, aus: 100 Jahre Illert und Ewald 1856-1956)

Heiner03

Beginner

Date of registration: May 11th 2008

Location: Kreis Ludwigsburg B-W

8

Wednesday, June 17th 2009, 7:55pm

Hallo,
mir haben schon Informationen aus alten Beerdigungs- bzw. Begräbnisbüchern Informationen geholfen.
Es war teilweise üblich einen kurzen Überblick über die Familienereignisse des Toten zu verfassen.
Zum Beispiel: Er hatte 2 Sohne Hinrich geb.1858 und Hermann geb. 1862, selbstverständlich wenn, das Heiratsdatum und
die Daten der Ehefrau.

Wenn die Frau verstorben war wurde auch das vermerkt und der Name der evtellen.2ten Frau und deren gemeinsame Kinder.

MfG
Heiner

Heidjer

Professional

Date of registration: Jul 8th 2008

Location: Bispingen

Societies: VFFOW, -- Stiftung BSW, -- Ancestry,

9

Thursday, June 18th 2009, 2:26am

Hallo,

eine weitere Möglichkeit sind die Meldekarten, soweit diese in den Archiven lagern. In Lüneburger Stadtarchiv habe ich die Meldekarten meines FN eingesehen und dort die Kinder der Geschwister meines Großvaters gefunden. Bei der Tochter war auch das Heiratsdatum sowie der Ehemann vermerkt. In Hamburg wars auch so. Ob das für alle Städte und Gemeinden gilt weiß ich nicht.

VG Uwe

yew

Trainee

Date of registration: Dec 25th 2008

Location: Potsdam

10

Saturday, June 20th 2009, 6:11pm

Da der Thread nach oben geholt wurde möchte ich kurz einwerfen, daß man mitterweile auch von den Standesämtern Informationen über Geschwister direkter Verwandter erhält.

Edit:
Oh, da war ich wohl etwas zu ungenau. Danke für die Ergänzung unten! :)
Momentan "unterwegs" im Memelland (Kreis Heydekrug, Kirchspiel Saugen bzw. bis 1844 Kirchspiel Werden)

This post has been edited 1 times, last edit by "yew" (Jun 21st 2009, 3:47pm)


Paladin

Moderator

Date of registration: Oct 3rd 2006

Location: Südwest-Pfalz

11

Saturday, June 20th 2009, 6:19pm

Hallo yew,
das stimmt leider nicht ganz. Auskunft erhält man über die Geschwister erst wenn der Zeitraum der Auskunft ausserhalb der Sperrfristen sich befindet. Also mehr als 30 Jahre bei Sterbefällen; mehr als 80 Jahre bei Heiraten und mehr als 110 Jahre bei Geburten.
viele Grüße
Ulrich

suche:
Ezel aus Wisslingen/Lützelstein-Frankreich vor 1780
Volckmer aus Haspelschiedt/Frankreich vor 1785

lupus49143

Beginner

Date of registration: Jul 10th 2009

Location: Bissendorf-Jeggen

Societies: Arbeitskreis Osnabrücker Familienforschung e.V., Oldenburgische Gesellschaft für Familienkund e.V.

12

Thursday, July 16th 2009, 5:03pm

Suche nach Geschwistern

Lieber yew,

da hast Du natürlich vollkommen Recht. Seit der Änderung zum Personenstandsgesetz per 01. Januar 2009 gilt Familienforschung als "rechtliches Interesse". Dies hat natürlich einige Vorteile für Familienforscher gebracht. Es können nunmehr Geburten bis 1898, Heiraten bis 1928 und Sterbefälle bis 1978 eingesehen werden.
Einziger Wermutstropfen: Die Akten der Standesämter gehen z. T. an die Stadtarchive oder (wie z. B. in Niedersachsen) an die Staatsarchive. Mir ist dieser Umstand vom Südoldenburger Bereich (Landkreise Clopenburg und Vechta) her bekannt.

Gruß
Lothar

Starlord

Trainee

Date of registration: Mar 13th 2007

13

Saturday, August 8th 2009, 9:39pm

Standesämter

Standesämter erzählen nix zu lebenden personen
wegendem Datenschutz, da müsste man schon direkt verwandt sein oder ein Rechtliches Interesse nachweisen...

ich habe viele Probleme der Standesämter damit umschifft das ich erstmal geschaut habe,
wen hab ich den in meiner Liste
und dann hab ich jeden einzelnen besucht und ausgefragt,

hier ein Vetter da ne Nichte hier ein Onkel da ein Opa

Problematisch wird das nur wenn die Verwanten schräg drauf sind
sich nicht mögen mit der Familie nichts zu tun haben wollen, oder schwer krank sind..
dann ist es so gut wie unmöglich was herauszubekommen...

ich kenne das aus meiner Familie die die mir infos geben wollen sind herzensgute Leute aber die haben meist nichts
bzw durch Umzüge Wohnungsbrände Sachen verloren....
und die die auf dem Wissen was ich brauche hocken sind entweder Tod, schwer krank, oder nicht gut auf Verwandschaft zu sprechen....

Es gibt auch noch die Methode Friedhofshopping, oder Kriegerdenkmal aber meist sind es dann die Kinder der nicht zugänglichen Verwandten die dann doch die Infos preisgeben auf denen die alten aus was weis ich welchen Gründen gehockt haben...

bevor ich es vergesse ich habe auch viele Verwandte über WKW gefunden, Namen eingegeben gefunden und mal vorsichtig angefragt...
Ein hoch auf das Internet :)

ich suche bei meiner Familie auch nicht nru ausschlieslich in die Vergangenheit sondern bin immer interessiert wer mit mir verwandt ist,
denn meist wissen die Verwandten das selbst nicht und so bekommt man doch infos zusammen die man sonst nicht bekommen hätte, und kann obendrein
anderen die ihre Bilder Andenken durch Brände Umzüge verloren haben, mit Funden bei anderen beglücken,.

und etwas verlorengegangen und für immer verloren geglaubtes wieder aufzutreiben, wie ein Bild, das ist mir die grösste Freude die ich der Verwandschaft geben kann, denn deren Freude ist mir mehr Dank als alles andere....
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit der Menschen. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht so sicher.
A.Einstein

Dauersuche atm:
Link --> Namensliste: Waldenburg/Schlesien - Hessen - NRW - Witgenstein - Siegerland <--LINK

This post has been edited 2 times, last edit by "Starlord" (Aug 8th 2009, 9:44pm)


Detlef05

aktives Mitglied

Date of registration: Sep 29th 2007

Location: Hamburg

14

Saturday, August 8th 2009, 11:14pm

Seit der Änderung zum Personenstandsgesetz per 01. Januar 2009 gilt Familienforschung als "rechtliches Interesse".
Das ist ein Mißverständnis. Familienforschung ist weiterhin ganz sicher kein "rechtliches Interesse" und auch kein "berechtigtes Interesse". Ahnenforschung ist dagegen ein "berechtigtes Interesse"; die Erweiterungen des PStG von 2009 betreffen diesbezüglich eingetragene Lebenspartnerschaften und antragstellende Geschwister (siehe § 62 PStG).

Gruß
Detlef

Detlef05

aktives Mitglied

Date of registration: Sep 29th 2007

Location: Hamburg

15

Saturday, August 8th 2009, 11:24pm

30 Jahre bei Sterbefällen
Auskunft erhält man nicht 30 Jahre nach dem Tod des Probanden, sondern frühestens 30 Jahre nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten. Beteiligter kann ein unmittelbarer Angehöriger des Probanden sein (siehe § 62 Abs. 3 PStG).

Gruß
Detlef

Kai M

Professional

Date of registration: Feb 24th 2008

Location: Sachsen

16

Sunday, August 9th 2009, 1:52pm

Auskunft erhält man nicht 30 Jahre nach dem Tod des Probanden, sondern frühestens 30 Jahre nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten. Beteiligter kann ein unmittelbarer Angehöriger des Probanden sein (siehe § 62 Abs. 3 PStG).
Du hast das Gesetz da wohl etwas missverstanden, es geht in dem von dir benannten Abschnitt um die Personenstandsbücher die noch nicht unter die Frist von 110, 80 und 30 Jahren fallen. Also die, die noch im Standesamt sind.
Denn es Steht da: "Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen"

Die Bücher, die schon dem Archivrecht unterliegen kann jeder einsehen.

Gruß
Kai