Französische Heiratsurkunde

  • Hallo Heike


    Hier meine Übersetzung dieser Heiratsurkunde:


    Im Jahr Tausend achthundert dreizehn, am elften Mai um zehn Uhr morgens erschienen vor uns dem
    Bürgermeister und Zivilstandsbeamten der Gemeinde von Munstereiffel, Canton Rheinbach, Département
    von Rhein und Moselle Thomas Dahmen, 21 Jahre alt, Müller geboren und wohnhaft in Arloff, ledig,
    volljährig, Sohn des Anton Dahmen, Müller hier wohnhaft und anwesend und einverstanden, und der …
    Angélique Schweinheim, gestorben in Arloff am 23. März 1810, wie es festgestellt wurde durch die
    Sterbeurkunde, die nach Munstereiffel geliefert worden ist, und Anne Stoven/Hoven, 22 Jahre alt,
    Bäuerin geboren und wohnhaft in Kirspenich?, ledig, volljährig, Tochter des Pierre/Peter Hoven,
    Bauer und der Anne Catherine Weber, hier wohnhaft und anwesend und einverstanden.
    Diese haben uns gebeten die Hochzeit zu zelebrieren, die zwischen ihnen geplant war, und die
    öffentlich bekannt gemacht worden ist vor dem Haupteingang unseres Gemeindehauses. Das erste
    Mal am vergangenen 11. und das zweite Mal am 18. April um die Mittagszeit. Es wurde uns nichts
    angezeigt, was gegen die genannte Heirat spricht. Nachdem ihnen alles zu lesen gegeben worden
    war, auch das Kapitel sechs im Code Napoleon, das die Ehe betrifft, haben wir dem zukünftigen
    Ehemann und der zukünftigen Ehefrau die Frage gestellt, ob sie sich zu Mann und Frau nehmen
    wollen. Jeder von ihnen hat separat und bestimmt geantwortet und wir erklären im Namen des
    Gesetzes, dass Thomas Dahmen und Anne Hoven vereinigt sind in der Ehe. Diese Urkunde wurde
    aufgesetzt im Beisein von
    Pierre Dahmen, 39 Jahre alt, Beruf ???, wohnhaft in Arloff, Bruder des Bräutigams
    Jean Joseph Breuer, 57 Jahre alt, Bauer, hier wohnhaft, Onkel der Braut
    Guillaume (Wilhelm) Pelzer, 45 Jahre alt, Lohgerber, wohnhaft in Münstereiffel
    Chretien (Christian) Ludwig, 31 Jahre alt, Tuchhändler, hier wohnhaft,
    die beiden letztgenannten haben uns erklärt, weder verwandt noch verbunden zu sein mit den
    beiden Vertragsparteien (Ehepartnern). Diese Zeugen haben, nachdem man ihnen ebenfalls alles
    zu lesen gegeben hatte, mit uns unterschrieben mit Ausnahme des Vaters des Bräutigams und
    der Mutter der Braut, die erklärten nicht unterschreiben zu können.


    Gruss
    Svenja

  • Hallo Beate,
    nicht soviel wie. Es ist Förster.

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720