Datenschutz: Trotz PStRG keine Auskunft, da "Person des öffentlichen Lebens"?

  • Betreffs Personenstandsgesetz ist das wieder mit meinen Aussagen deckungsgleich.

    Hallo Daniel,


    genau das Gegenteil trifft zu. Ich weise noch einmal auf meinen vorigen Beitrag hin und empfehle außerdem, die beiden letzen Sätze aus Rosarias Archiv-Auskunft zu verarbeiten.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo,


    wenn man beim Standesamt nicht weiter kommt, lohnt sich oft der Weg über das Pfarramt. Pfarrer und Pfarramtsangestellte zeigen sich oft recht hilfsbereit und offen.
    Am besten ist es, wenn man - nach vorheriger Terminvereinbarung - persönlich erscheint. Teileweise kann man nur in Anwesenheit des Pfarrers Einsicht nehmen, teilweise wird man auch mit den Büchern alleine gelassen und kann in Ruhe selbst suchen.


    Gruß,
    Reinhard

  • Hallo Reinhard,
    doof wird es nur, wenn entsprechende Person, die man sucht, zwischenzeitlich aus der Kirche ausgetreten war. In kirchlich nicht allzuverbundenen Familien gab es bereits vor 1933 vemehrt Kirchenaustritte. Dann findet man die Person leider nicht mehr im KB, was vor 1874 in den KB's nicht der Fall sein kann. Darum empfiehlt es sich immer nach 1874 (1876) immer die Standesamtsquellen zu benuzten.
    Grüße, Daniel