Gebührenbescheid über 70 € - Widerspruch, bringt das was?!

  • Hallo,
    ich hatte heute einen Brief im Briefkasten, der mir fast die Tränen in die Augen getrieben hat. Ein Standesamt will plötzlich 70 € von mir haben! ;(


    Aber mal von Anfang an: Anfang Juni hatte ich eine Anfrage an ein Einwohnermeldeamt gestellt, da die Auskünft aus der Meldekartei noch am günstigsten sind und einen bei sehr mageren Informationen und toten Punkten manchmal recht erfolgreich weiterbringen (ich habe keine Geburts-, Heirats- Sterbedaten von drei der vier Personen, um die es ging, nur den Wohnort und einen ungefähren Zeitraum der Daten). In meiner Mail habe ich um Kopien aus dem Melderegister gebeten und geschrieben, daß wir die Kosten dafür selbstverständlich übernehmen würden (war eine der ersten Mails die ich geschrieben habe, inzwischen bitte ich immer vorab um Mitteilung der Kosten).


    Nach ein paar Tagen erhielt ich eine Mitteilung, daß das Einwohnermeldeamt nichts gefunden hat und meine Mail an das Kreisarchiv und das Standesamt weitergeleitet hat.


    Vor ein paar Tagen erhielt ich dann eine Mail vom Standesamt, daß sie aufgrund der nicht ausreichenden Angaben nichts finden konnten, außer einer Geburtsurkunde (die mir eh schon bekannt war und die ich gar nicht haben wollte!). Für die beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde wären 10 € fällig, für die Suche wären inzwischen aufgrund der mangelnden Angaben 60 € Suchgebühren entstanden. Die Abschrift und den Gebührenbescheid erhielte ich zugeschickt.


    Beides kam dann heute....


    Können die das einfach machen, ohne daß ich da etwas angefordert habe? Was passiert jetzt, wenn ich gegen den Gebührenbescheid Einspruch erhebe? Wie mache ich das am besten? Hatte jemand so einen Fall schon mal? ?(


    Natürlich würde ich mir über einen Widerspruch keine Gedanken machen, wenn ich die Unterlagen angefordert bzw. Nachforschungen beauftragt hätte (auch wenn die Gebühren ziemlich happig sind...), aber daß die einfach so munter drauf lossuchen ohne daß sie groß Angaben vorliegen haben und dann eine solche Rechnung präsentieren, finde ich persönlich doch recht unverschämt.... :cursing:


    Bitte helft mir... ;(
    Schon mal vielen Dank.


    Viele Grüße
    Julia

  • Hallo Julchen



    Ich denke schon, dass du bald einen kompetenten Rat bekommst. Wir haben hier ja Experten für "ALLE" Fälle.


    Dein Ärger ist zu verstehen! Auf jeden Fall hast du daraus einiges gelernt. Ich hoffe aber, dass du nicht SO VIEL Lehrgeld zahlen musst. :(


    Mein Mitgefühl hast du jedenfalls! Leider bringt es dich nicht weiter.



    Herzlich: Seerose :)

  • Hallo Julia,
    dazu möcht ich meine eigene Geschichte erzählen.
    In der Nachwendezeit bekam ich Besuch von einem mir unbekannten Herrn. Es stellte sich heraus "ein Wessi". Er wollte meine Tante sprechen in Grundstücksangelegenheiten. Nach seiner Info würde meine Tante in etwa 3 km Entfernung ein Grundstück besitzen. Davon war mir nichts bekannt.
    Von Natur neugierig schrieb ich an das Grundbuchamt, sie mögen bitte an der benannten Adresse nach einem Grundstück meiner Tante suchen.
    Als Antwort bekam ich einen Grundbuchauszug von meinem eigenen Haus (Vorbesitzer: meine Tante) dazu Kostenbescheid.
    Nachdem ich im Grundbuchamt angerufen habe und den Sachverhalt dargestellt habe, meinte der Mitarbeiter nur, dann schicken Sie bitte die Unterlagen zurück und die Sache sei erledigt. In der Nähe der benannten Adresse habe man kein Grundstück gefunden.
    So war ich alles wieder los - Glücksfall?
    An Deiner Stelle würde ich einmal anrufen und auf eine(n) MitarbeiterIn hoffen.

  • Hallo Julia,
    dann will ich mal den advocatus diaboli spielen:


    "hatte ich eine Anfrage an ein Einwohnermeldeamt gestellt
    habe ich um Kopien aus dem Melderegister gebeten und geschrieben, daß wir die Kosten dafür selbstverständlich übernehmen würden"

    Da kannst du schlecht behaupten:
    "ohne daß ich da etwas angefordert habe"

    "Nach ein paar Tagen erhielt ich eine Mitteilung, daß das Einwohnermeldeamt nichts gefunden hat und meine Mail an das Kreisarchiv und das Standesamt weitergeleitet hat."

    Da hast du den Auftrag leider nicht zurückgezogen.


    "für die Suche wären inzwischen aufgrund der mangelnden Angaben 60 € Suchgebühren entstanden."
    Da gilt natürlich ihre Gebührenordnung. Vielleicht steht da drin: ... je nach Aufwand. Wenn drei Ämter gesucht haben, wird man es schwer haben, 60€ als unangemessen hoch zu bezeichnen.


    "Was passiert jetzt, wenn ich gegen den Gebührenbescheid Einspruch erhebe? Wie mache ich das am besten?"
    Ich würde auf Kulanz setzen. Freundlich bleiben, vielleicht erst mal anrufen. Bei Widerspruch besteht das Risiko, dass sie stur sind.
    Vielleicht ist es den Beamten aber auch egal und sie verzichten. (Ansonsten kannst du bei der Verbraucherberatung telef. Rechtsauskunft einholen. Habe ich auch schon mal gemacht, aber vergessen, was das kostet. 10? 30?)

    Viele Grüße
    h :) nry


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    Was kann man von Menschen erwarten, die den Beginn eines neuen Jahrtausends ein Jahr zu früh gefeiert haben?

    2 Mal editiert, zuletzt von henrywilhelm ()

  • Hallo julia,


    auch wenn ich deinen Ärger verstehe, habe ich dies auch schon erlebt. Bei mir waren es aber "nur" 15,- €. Du mußt bedenken das diese Leute auch Zeit und Mühe investieren und diese Auskünfte vom Gesetz her gebührenpflichtig sind.


    Ich habe mich vor Kurzem auch ans LABO in Berlin für eine Melderegisterauskunft gewand und muß sagen das ich dort zwar einen Gebührenbescheid bekommen habe, aber mit dem Hinweis das diese Gebühr erst fällig wird, wenn ich z.B. mit dieser Gebühr einverstanden bin. Sobald ich das Geld überweise, fangen die erst mit der Suche an (falls nicht gilt die Anfrage als erledigt) . Denke mal das Sie Ärger aus dem Weg gehen wollen und somit vorab schon die Gebühren bekannt geben. Außerdem vermerken Sie vorweg das die Gebühr auch fällig wird, wenn Sie nix finden.


    Rufe doch einfach mal an.


    Viel Glück. Monique

  • Hallo Julia,


    Darum bitte ich immer um "Kostenvoranschlag" bzw. frage wieviel es kosten könnte, BEVOR sie wirklich anfangen zu suchen.
    Einfach sagen ich bezahl schon alles is schon mutig! ;)


    Ansonsten stimme ich Henry zu, da hilft nur charme spielen lassen und aufs Beste hoffen. Zumal ich es mir mit dem Archiv auch nicht verscherzen würde!


    Grüße


    Salich

  • Hallo Julia
    Ist leider so X( !Das Standesamt Oberhausen hat hat auch so hohe Suchkosten,auch bei Nichterfolg ! :cursing:
    Kannste machen nix,mußte gucken zu.


    Mitfühlend Ingo

    Es sind die Wurzeln, das Blut das in den Adern fließt, welche bestimmen was man ist, was man sein wird und wo man hingehört.

  • Zitat

    hat auch so hohe Suchkosten


    Was heist da hohe Suchkosten. Wenn 3 Ämter suchen sind das pro Amt 20 Euro. Das macht bei einer Suche von 1 Std. 5 Euro pro Viertelstunde. Also ein Mitarbeiter für eine Stunde beschäftigt 20 Euro. Wenn ich bedenke wenn ich zum Friseur gehe und was ich da bezahle, der braucht bei mir auch keine Stunde und bekommt mehr :D.
    Bei den Ämtern ist es wie hier auch. Je mehr Informationen sie haben desto besser und schneller verläuft die Suche nur dass es bei den Ämtern im Gegensatz zu dann günstiger wird. Während hier im Forum der Preis gleich bleibt 0,00Euronen :thumbsup:

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Jawoll.
    Das musste mal gesagt werden!

    Viele Grüße
    h :) nry


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  • Das scheint von Amt zu Amt wohl unterschiedlich zu sein. Ich hatte bis jetzt keine Probleme, außer das sie einen Geburtsregistereintrag nicht gefunden haben, obwohl er da sein müsste. Sie haben mir nur das berechnet, was sie mir geschickt haben und zu den "normalen" Preisen. ich glaube das waren 10€ für eine Beglaubigte Abschrift einer Geburtsurkunde und 3,50€ für eine Kopie von einem Angebotsverzeichniss, anstatt einer Heiratsurkunde, da diese Angeblich nicht existiert. Finde ich echt Preiswert.
    Beim kirchlichen Suchdienst habe ich Vorab die Angabe der Kosten erhalten.


    LG
    Stefan Klinkert

  • Hallo,


    ich glaube, ich muß hier nochmal klarstellen, daß es mir nicht um die Höhe der Gebühren geht, sondern ums Prinzip (übrigens sind es 20 € pro erfolglos gesuchter Person nur beim Standesamt...).


    Ich habe eine Anfrage ans EINWOHNERMELDEAMT gestellt und vom STANDESAMT einen Gebührenbescheid bekommen. Ich wollte die Gebühren für eine Auskunft aus dem Melderegister bezahlen (die liegen meinen Erfahrungen nach meist unter 10€).


    Gruß


    Julia

  • Nach ein paar Tagen erhielt ich eine Mitteilung, daß das Einwohnermeldeamt nichts gefunden hat und meine Mail an das Kreisarchiv und das Standesamt weitergeleitet hat.


    Hallo Julia,
    sicher ist es nicht unbedingt die feine englische Art, dass Deine Anfrage innerhalb der Ämtern weitergeleitet wurde aber sie haben Dich zumindest über ihr Vorgehensweise informiert. Falls das nicht erwünscht gewesen sein sollte, hättest Du dem Widersprechen können. Ich denke, das Standesamt hat nicht sofort losgelegt und den Gebührenbescheid geschickt, so dass dazu sicherlich ausreichend Zeit gewesen wäre, auch für Rückfragen, was die Gebührenordnung betrifft.
    Allerdings ist bei Ämtern durchaus auffällig, dass unproblematisch weitergeleitet wird, wenn sie daran etwas verdienen können, wenn es um Zahlungen ihrerseits geht, funktioniert das System fast nie ;).
    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann