Familienregister - Begriffsklärung

  • Hallo und guten Abend,


    ich habe in einem Geburtsregistereintrag von 1896 sowie in einer Heiratsurkunde von 1918 Randvermerke auf ein "Familienregister". Googeln nach diesem Begriff führt nun zu der Vermutung, daß dies etwas spezifisches für Württemberg ist. Kann mir hier jemand diesen Begriff erläutern bzw. sagen, wo diese Register geführt wurden? Sind die vergleichbar mit den Familienbüchern späterer Zeit?


    Grüße


    Lothar

  • Hallo Lothar,


    ich habe schon viele Familien-Register aus Baden-Württemberg (Hohenlohekreis) erhalten. Diese befinden sind im Standesamt des jeweiligen Ortes. Die älteren Register bekam ich vom Ev. Landeskirchlichen Archiv in Stuttgart.


    LG Margret

  • Hallo Lothar,


    ich komme aus dem Norden der Republik und habe mal eine Frage zu den Familienbüchern.
    Ich suche meine Vorfahren aus dem Raum Reutlingen.


    http://www.xxl-progelln.de/zindel.JPG


    An wen muss ich mich wenden, um an Familienbücher heranzukommen.
    Kann ich das wegen der Entfernung schriftlich machen und wenn ja, welche Kosten/Gebühren kommenm da auf mich zu?


    LG
    Forscher007

  • @ Forscher 007


    Hier frage ich ja selbst nach den Familienregistern aus Württemberg (der Link von Henriette erklärt die Entstehung und Geschichte wunderbar).


    Familienbücher sind Register, die in Deutschland von 1958 bis 2008 nach Eheschließung von den Standesämtern geführt wurden (1958 - 2007 das StAmt am Wohnort; danach das StAmt der Eheschließung). Diese findest du also beim zuständigen Standesamt und Einblick erhältst du ganz normal nach den Regelungen des Personenstandgesetzes.


    Grüße


    Lothar