Hallo und guten Abend,
ich habe in einem Geburtsregistereintrag von 1896 sowie in einer Heiratsurkunde von 1918 Randvermerke auf ein "Familienregister". Googeln nach diesem Begriff führt nun zu der Vermutung, daß dies etwas spezifisches für Württemberg ist. Kann mir hier jemand diesen Begriff erläutern bzw. sagen, wo diese Register geführt wurden? Sind die vergleichbar mit den Familienbüchern späterer Zeit?
Grüße
Lothar