Geburteneinträge Standesamt

  • Hallo,
    ich weiß nicht ob ich in dieser Rubrik richtig bin, trotzdem möchte ich es versuchen und eine Frage stellen, in der Hoffnung das sich jemand damit auskennt.
    Wer konnte eigentlich die Geburt eines Kindes im Jahre 1926 beim Standesamt anzeigen? Musste es immer der leibliche Vater sein oder konnte es auch ein guter Freund oder jemand anderes sein? ?(
    Ich hoffe jemand kann mir da helfen, damit ich eine Geburtsurkunde besser bewerten kann. Denke da an ein uneheliches Kind.


    Grüße
    trixi64

  • Hallo trixi64,


    da habe ich schon alles Mögliche gesehen: häufig ist es die Hebamme, die die Geburt eines Kindes anzeigt. Natürlich wurden
    auch die Väter beim Standesbeamten vorstellig wie auch die Großmutter oder der Großvater des Neugeborenen. Ich habe aber
    auch schon gesehen, dass Menschen die Geburt anzeigten, die auf den ersten Blick nicht verwandt waren.

  • Hallo Henriette,
    erstmal Danke für deine Antwort. Dann gehe ich davon aus, das in meiner vorliegenden Geburtsurkunde eine Person ist, die nicht unbedingt der Vater sein muss. Dabei dachte ich immer das könnten nur die Väter, oder wie du sagst die Hebamme. Aber vielleicht ist es in meinem Fall der Vater und sie waren nicht verheiratet? Letztendlich hat dieses Kind den Namen eines Mannes, den die Mutter 1 Jahr später geheiratet hat.


    Grüße
    trixi64