Beerdigungsrituale früherer Zeit

  • Hallo,


    bei der Transkription eines KBs (1722-1750) bin ich auf verschiedene Beerdigungsbemerkungen gestoßen, mit denen ich nur bedingt etwas anfangen kann.
    Könnte mir bitte jemand helfen, die Unterschiede zu erklären? Das wäre super.


    Folgende unterschiedliche Bezeichnungen habe ich gefunden:


    1. zur Erden bestätiget
    2. hingesungen
    3. Leichen Predigt
    4. Standrede
    5. Standpredigt
    6. parentatus im Hause
    7. still begraben


    Manchmal sind auch mehrere Dinge miteinander kombiniert.


    Damit kann ich halt nur bedingt etwas anfangen...


    Lieben Dank
    Yaguna


    PS: Vielleicht gibt es auch einen guten Link, der das erklärt, habe nur nix gefunden.

  • Hallo Steffen,


    zunächst lieben Dank.


    Damit ergeben sich Lösungen für:


    6. parentatus = Totenfeier
    4. Stand Rede = im freien Stehen gehaltene Rede
    5. Stand Predigt = im freien Stehen gehaltene Predigt


    Beste Grüße
    Yaguna

  • Hallo,
    noch genauer zu parentatus:
    das ist als Partizip-Form von dem Verb "parentare" nicht die Parentation selbst (parentatio), sondern "er wurde zu Hause mit einer Parentation geehrt/bedacht".

  • Hallo Yaguna,
    zu 1. und 2. bräuchte man schon den ganzen Satz. Mindestens bei 1. vermute ich einen Schreib- oder Lesefehler. "Zur Erden bestattet" liest man häufig,
    das bedeutet einfach eine "normale" Erdbestattung.
    7. meistens liest man "in der Stille" begraben, beerdiget o.ä. Das bedeutet: ohne Geläut und ohne Gesang und nur die notwendigsten Zeremonien, vielleicht ein Gebet oder Segen, aber sonst nichts. Das konnte verschiedene Gründe haben: die Angehörigen waren zu arm, die Gebühren zu bezahlen, der Tote hatte zu Lebzeiten gravierend gegen kirchliche und/oder religiöse Regeln verstoßen etc.
    Grüße
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.

  • Hallo,


    Danke für eure Beiträge...


    Ich glaube nicht, dass ich mich da verlesen habe. So wie im Anhang taucht das vermehrt im Kirchenbuch auf, auch von mehreren Handschriften geschrieben.


    Zu 7., das ergibt Sinn, diesen Eintrag fand ich sehr oft bei Kindern bzw. Babys.


    Lieben Gruß
    Yaguna