• Hallöchen,


    ich habe folgendes Problem:
    Meine Oma ist 1908 adoptiert worden. Ich habe an das zuständige Stadtarchiv geschrieben, von dort bekam ich folgende Antwort, das es keinelei Akten mehr vorhanden sei, weil die Akten 1944 vernichten wurden.


    Hat jemand von Euch noch ne Idee wo ich weiter suchen kann?


    MfG
    Jutta

    :computer:


    Coert: Werl Büderich, Essen
    Franke: Boffzen, Wattenscheid u. Essen
    Frank: Jucknaten (Kreis Tilsit Ragnit - Ostpreussen), Herne u. Essen
    Longerich: Worringen, Dormangen und Essen
    Hartmann: Eygarren (Kreis Pillkallen - Ostpreußen)
    Jankowski: Szczuka (Westpreußen)
    Martio: Dormagen (?)
    Müller: Dormagen

  • Hallo!


    Evtl. könnten sich beim zuständigen Amts-/Familiengericht noch Unterlagen befinden.


    Aber das halte ich für eine sehr geringe Chance, da Akten auch bei Gerichten nur eine bestimmte Aufbewahrungszeit haben. Danach werden diese AKten i.d.R. vernichtet.



    Gruß Gordon

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten! :rolleyes:
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  • Hallo Gordon,


    das Amtsgericht wurde durch einen Bombenangriff 1944 schwer beschädigt, sämtliche Akten sind vernichtet worden.
    Das ist ja mein Problem.
    Gab es zur damligen Zeit eigentlich schon Jugenämter??


    Jutta

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    Martio: Dormagen (?)
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  • Hallo Jutta,


    eine Chance wäre noch, dass die Akten vom Gericht schon an das Staatsarchiv abgegeben worden sind. Stichworte außer Adoption: Vormundschaft, Fürsorge (Vorgänger der Jugendämter).


    Viele Grüße
    Gerda

  • Hallo Gerda,
    meinst du das Archiv in Münster oder welches meinst du?
    In Münster ist nix vorhanden, eben durch den Angriff.
    Wie lange werden eigentlich Akten bei den Verwaltungen aufbewahrt?


    Weiß das jemand?


    MfG
    Jutta

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  • Hallo Jutta,


    in deinem ersten Beitrag hattest du das Stadtarchiv erwähnt. Stadt- und Staatsarchiv ist nicht dasselbe. Gerichtsakten gehen ins Staatsarchiv. Bei Verwaltungsakten können einzelne Akten auch im Kreisarchiv landen.


    Als Anhaltspunkt: Aufbewahrungsfristen von Gerichtsakten betragen heute in der Regel 25 oder 30 Jahre beim Gericht selbst. Danach wird irgendwann eine Großaktion gestartet und die Akten dem Staatsarchiv angeboten. Bei dieser Gelegenheit wird entschieden, welche Akten würdig sind, für die Nachwelt erhalten zu werden. Der Rest geht in den Schredder.


    Aufbewahrungsfristen bei der einzelnen Behörde/Amt für Verwaltungsakten dürften ähnlich lang sein.


    Viele Grüße
    Gerda

  • Hallo Gerda,


    also die Adoption wurde beim Amtsgericht Bochum durchgeführt.
    Ich dachte mir, das ich mal das Stadtarchiv von Bochum anschreibe, vor dort bekam ich heute die Antwort, das in Bochum nix vorhanden ist, aber die DAme war so nett und hat das Archiv in Münster angeschrieben, aber auch dort ist nichts vorhanden.
    Hast du jetzt noch ne Idee an wen ich mich wenden könnte.


    Jutta

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  • Wie lange werden die Unterlagen aufbewahrt?


    Gruß
    Martin

  • Zitat

    Original von M3665


    Wie lange werden die Unterlagen aufbewahrt?


    Gruß
    Martin


    Das kommt mit Sicherheit auf den Fall an.


    30 Jahre?!



    Gruß Gordon

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  • Hallo Birke,
    naja ich dachte vielleicht, das dort der Erzeuger verewigt wäre.
    Weil bei der Anmeldung meine Uroma keinen Erzeuger angeben hat.


    Lieben Gruß
    Jutta

    :computer:


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  • Hallo Jutta,
    da habe ich genau das gleiche Problem. Meine Mutter (*1916) ist 1923 adoptiert worden.Zwar weiß ich von meiner Mutter wer der Vater ist, er hat sich nach dem Tod des Adoptivvaters um sie gekümmert, ist aber bis jetzt von mir nirgends als Vater dokumentiert zu finden.
    Ich habe mich an das zuständige Jugendamt gewandt um zu erfahren, wo meine Mutter nach ihrer Geburt verblieben ist, warte aber noch auf Nachricht. Desweiteren habe ich gestern im Pfarrbüro der Kirchengemeinde angerufen, in der meine Mutter getauft worden ist, in der Hoffnung, dass es dort eventuell einen Vermerk gibt.Die Pfarrsekretärin schaut in den alten Kirchenbüchern nach und schickt mir dann den Eintrag zu.
    Normalerweise wird die Adoption auf der Geburtsurkunde nachträglich eingetragen.Wenn Du weißt, wo Deine Großmutter geboren ist und das Datum kennst, kannst Du Dich an das zuständige Standesamt bzw.dessen Archiv wenden.
    Wenn auf der Geburtsurkunde der Vater des Kindes nicht angegeben ist, wird er wahrscheinlich auch woanders nicht auftreten. Das hat mir die zuständige Standesbeamtin gesagt.
    Das Thema Adoption war Anfang des letzten Jahrhunderts ein riesen Tabuthema über das selbst innerhalb der Familie nicht gesprochen wurde. Vielleicht hast Du ja noch einen Onkel oder Tante, die Dir da vielleicht doch weiterhelfen können.


    Viele herzliche Grüße,
    birke

  • Hallo Birke,


    leider habe ich niemanden mehr, den ich fragen könnte. Ein Großcousin von mir hat zwar das Stammbuch meiner Urgroßeltern, aber da ich nix vermerkt über den Erzeuger meiner Oma.
    Ich werde mir jetzt eine Abstammungsurkunde meiner Oma kommen lassen und dann seh ich mal weiter.
    Danke!!


    Die Seite meiner Oma bereitet mir sowieso Kopfzerbrechen.
    Da Ihre Mutter aus Westpreußen stammt und ich bis auf einen Ort, ein paar Daten und die Namen nix habe.
    Aber ich bin ja noch Frischling in Bezug auf Ahnenforschung, wird schon werden.


    Lieben Gruß
    Jutta

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