Liebe Familienforscher,
in einem sächsischen Gerichtsbuch um 1550 taucht der o. g. Begriff wie folgt auf:
beide sind Vormünder des mündleins Ciliax SCHOBERS seliger Gedechtniß Ursula
Ich interpretiere dies so, dass die Mutter Ursula von Ciliax zu dieser Zeit schon verstorben war.
Liege ich denn mit meiner Vermutung richtig?
Ich freue mich auf Eure Meinung.
Mit freundlichem Gruß aus Dresden
René