Ich habe Verwandte, die in Krankenhäusern gestorben sind. Diese Krankenhäuser waren aber nicht in der Wohngemeinde der Verstorbenen.
Die Einträge in die Sterbebücher sind dann aber in der Wohngemeinde zu finden, oder?
Müssen die Krenkenhäuser auch Unterlagen haben, die man einsehen könnte?
Konkreter Fall: Ein Vorfahre hat auf seinem Heiratsschein den viel später hinzugefügten Eintrag "verstorben 1939 LKH". Er war Bauer und ich vermute, dass mit "LKH" das Landeskrankenhaus Graz gemeint ist. Und in Graz gibt es 38 Pfarren, deren Matriken noch nicht zentral erfasst sind.