Verlust des Bürgerrechts?

  • Hallo, :)


    zum Thema städt. Bürgerrecht Ende 18. / Anfang 19. Jh. habe ich eine Frage: Mein Obervater (1756-1808) ist im Kirchenbuch u.a. als "Bürger" bezeichnet. Bei seinem Sohn (1786-1859) fehlt die Bezeichnung "Bürger". Wie ist das erklärbar? Verlust des städt. Bürgerrechts? Oder haben wir es mit einem Bedeutungsverlust des "Bürgertitels" zu tun, will sagen, ab ca. 1800 war das Bürgerrecht unwichtig und wurde daher nicht mehr erwähnt?


    Viele Grüße


    Homer :help:

  • Hallo!


    Das Bürgerrecht war oft auch mit dem Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstückes verbunden.


    Wenn der Sohn Deines Obervaters nun nicht das Haus des Vater übernommen hatte, weil er z.B. der Zweitgeborene war, ist es schon möglich das er das Bürgerrecht nicht bekam.


    In Hagenow wurde z.B. das Bürgerbuch geführt und ein Einwohner-Aufnahme-Buch.
    Im Erstgenannten wurde die Bürgeraufnahmen geführt und im Zweitgenannten die Leute, die vielleicht als Handwerker im Ort tätig waren, aber eben kein Bürgerrecht besassen, weil sie kein Haus besassen.



    Gruß Gordon

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten! :rolleyes:
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  • Hallo,


    erstmal vielen Dank für eure Antworten.


    @ Gordon: Die betreffende Person war der Erstgeborene und hat auch im elterlichen Haus gelebt bzw. dort gewohnt (wie auch noch sein Sohn & Enkel). Ob es ihm aber tatsächlich gehörte weiß nicht.


    Nun, ich dachte, da wir uns hier im beginnenden 19. Jh. befinden, dass das Bürgerrecht keine Bedeutung mehr hatte. Man denke an die Stein-Hardenbergschen Reformen.


    Aber interessant zu wissen, dass sich jede Generation erst das Bürgerrecht verdienen musste.


    Wie sieht das denn mit Bürgerrecht bzgl. Zünfte aus? Der "Kandidat" war nämlich Maurergeselle. Also müßte er ja einer Zunft angehören. Ging das ohne Bürgerrecht? Also "nur" als Einwohner.


    Viele Grüße


    Homer

  • Hallo,


    Zitat

    Wie sieht das denn mit Bürgerrecht bzgl. Zünfte aus? Der "Kandidat" war nämlich Maurergeselle. Also müßte er ja einer Zunft angehören. Ging das ohne Bürgerrecht?


    es herrschte Zunftzwang aber kein Bürgerzwang. Also war ein Maurer Mitglied der Maurerzunft, damit aber nicht zwangsläufig auch Bürger.


    Man findet in alten Kirchenbüchern oft
    Maurer
    Maurer und Einwohner
    Maurer und Bürger


    Zum Bürgerrecht hier noch ein Beispiel aus der Stadt Belgard
    http://www.belgard.org/Datensa…en/Buergerliste/Index.htm


    Gruß,


    Dieter

  • Hallo Homer!


    Das mit dem Haus war auch nur als Beispiel gemeint.
    Das war von Stadt zu Stadt sicherlich unterschiedlich, in der einen Stadt musste man eben ein Haus kaufen und in der anderen einen bestimmten Betrag zahlen.


    Zitat


    Wie sieht das denn mit Bürgerrecht bzgl. Zünfte aus? Der "Kandidat" war nämlich Maurergeselle. Also müßte er ja einer Zunft angehören. Ging das ohne Bürgerrecht? Also "nur" als Einwohner.


    Das wird bestimmt auch unterschiedlich gewesen sein.


    Der Urgroßvater meiner Frau war Schneidermeister und kam um 1890 von Pommern nach Hagenow. Er erwarb in Hagenow kein Haus, war als Schneidermeister tätig ( mit eigenem Laden ) und hatte aber auch kein Bürgerrecht.
    Sein Bruder war Schustermeister, kam 1886 nach Hagenow, erwarb ein Haus, hatte eine eigene Werkstatt und erhielt 1894 das Bürgerrecht.




    Gruß Gordon

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  • Hallo,


    noch ein Nachtrag.


    Wenn man bedenkt, daß, laut Steuerliste 1812, der durchschnittliche Belgarder Bürger ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40 - 100 Talern hatte, kann man ermessen, welch eine gewaltige Summe die 2 Taler waren, die man zum Erwerb des Bürgerrechts brauchte.


    Gruß,


    Dieter