Hallo,
zum Thema städt. Bürgerrecht Ende 18. / Anfang 19. Jh. habe ich eine Frage: Mein Obervater (1756-1808) ist im Kirchenbuch u.a. als "Bürger" bezeichnet. Bei seinem Sohn (1786-1859) fehlt die Bezeichnung "Bürger". Wie ist das erklärbar? Verlust des städt. Bürgerrechts? Oder haben wir es mit einem Bedeutungsverlust des "Bürgertitels" zu tun, will sagen, ab ca. 1800 war das Bürgerrecht unwichtig und wurde daher nicht mehr erwähnt?
Viele Grüße
Homer :help: