Hallo Wissende,
wie schon an anderer Stelle geschrieben, wurde meine Mutter (die 1974 verstarb), adoptiert.
Folgendes habe ich inzwischen versucht:
Das Standesamt um eine Abstammungsurkunde meiner Großmutter gebeten (habe nur den Namen, Geb.-Datum rücken sie nicht raus). Nach dem zweiten Schreiben bekam ich dann wieder eine Antwort, daß gemäß § 61 Abs.2 PersStG keine Auskunft möglich sei. Habe ich dann hier nachgelesen.
Danach habe ich den erwähnten § 1758 BGB hier auch nochmal gelesen.
So - jetzt bin ich komplett verwirrt. Inzwischen habe ich zumindest das Standesamt und die Nummer, unter der die leibliche Mutter meiner Mutter geführt wurde. Nur, bevor ich da auch wieder den § 61 um die Ohren gehauen bekomme, wollte ich euch nochmal fragen, was ich jetzt machen kann. Soll ich im vorhinein darauf Bezug nehmen? Oder wie gehe ich jetzt am besten vor?
Das AG, das die Adoptionsunterlagen haben muß, findet nichts unter der Nummer die ich habe. Über den Vater, so meinen die, wird es wahrscheinlich überhaupt keine Unterlagen geben, weil das wohl eine nichteheliche Geburt gewesen ist.
Danke schonmal für eure Tipps.
Gruß
Ann