Akten bei Staatsanwaltschaft

  • Hallo,


    ich habe in der bestellten Sterbeurkunde meines Altvaters eine vollkommene veränderte Urkunde vorgefunden. Der vorgegebene Text wurde nicht ausgefüllt, stattdessen wird an der Seite eine Mitteilung geschrieben (Urkunde aus Friedrichshagen bei Berlin):



    Mein Vorfahre ist somit unnäturlichen Todes gestorben und es wird aus diesem Dokument deutlich, dass es Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft gegeben hat.
    Ich denke, das dann auch noch Akten zu diesem Fall existiert würden.
    Ich möchte schon gerne wissen, wie es zu diesem Unglück im November 1889 gekommen ist.


    Wohin kann man sich in Berlin wenden, um das herauszubekommen? Hat da jemand schon Erfahrung mit gemacht? Kann man mir den o.g. Institutionen auch Kopien aus einigen Akten schicken oder wo kann ich diese einsehen?


    Fragen über Fragen... ?(


    Ich hoffe auf Eure Unterstützung,
    MfG

    Viele Grüße,
    Kolonistenforscher


    "Von Natur aus sind die Menschen fast gleich; erst die Gewohnheiten entfernen sie voneinander."
    (Konfuzius, verm. 551-479 v. Chr.)

  • hallo ninetales


    hm, ich weiß nicht, ob die akten tatsächlich noch existieren - die staatsanwaltschaft hat zwar die pflicht, akten eine gewisse zeit aufzubewahren, aber mehr als 100 jahre glaube ich nicht....


    ansonsten frag mal bei der berliner staatsanwaltschaft nach, vielleicht können die dir die frage beantworten oder tips geben, wo evt. die akten doch noch gelagert sein können ?


    grüße
    daniela

  • Hallo Daniela,


    werde ich machen. Adresse der Staatsanwaltschaft Berlin habe ich gerade gefunden !


    :danke:
    MfG

    Viele Grüße,
    Kolonistenforscher


    "Von Natur aus sind die Menschen fast gleich; erst die Gewohnheiten entfernen sie voneinander."
    (Konfuzius, verm. 551-479 v. Chr.)

  • Moin,


    ich denke, dass hier, wie sonst auch fast immer üblich, ein dasiges Staatsarchiv in Frage kommt. Die Akten sind sicherlich dorthin abgegeben worden, wenn sie wirklich noch existieren sollten.


    Gruß


    Benny

  • Hallo,
    wenn nichts ganz besonderes vorgefallen ist, sind die Akten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits im Schredder.


    Ich hab die Aufbewahrungsbestimmungen, die sich natürlich immer mal wieder ändern bzw. geändert habennicht zur Hand, so dass ich keine 100%igen Angaben machen kann.


    Jedoch selbst die Nachlassakten brauchen laut Aufbewahrungsbestimmungen nicht mehr ewig aufgehoben werden.
    Bei Urteilen gilt meiner Erinnerung nach eine Frist von 30 Jahren.
    Anhand dessen gibt es evtl. ne Chance, dass es noch ein Urteil in einer Urteilssammlung existiert beim Gericht, das damals entschieden hat. Ich habe jedoch starke Zweifel, das die ganze Akte noch existiert.


    Dann stellt sich noch die Frage, ob du da überhaupt Auskunft bekommst.


    Gruß
    Mona

  • Hallo ihr Helfenden,


    ich probiers einfach mal aus, schreib mal die Staatsanwaltschaft an und dann mal sehen, ob die mich ans Staatsarchiv verweisen.


    Danke für die Hilfe,
    ich melde mich dann wenn ich was neues weiß.


    MfG

    Viele Grüße,
    Kolonistenforscher


    "Von Natur aus sind die Menschen fast gleich; erst die Gewohnheiten entfernen sie voneinander."
    (Konfuzius, verm. 551-479 v. Chr.)

  • Hi,
    ich drück dir die Daumen.
    Mach dir aber besser nicht zu viele Hoffnungen.
    Nicht jede Akte geht ans Staatsarchiv.


    LG
    Mona

  • Hallo,


    das Thema ist zwar schon etwas älter, aber ich bin aus Zufall drauf gestossen und glaube, dass ich ganz allgemein zu dem Thema was sagen kann, das vielleicht jemandem weiterhilft (ja, ich arbeite bei dem "Verein" :]).


    Grundsätzlich ist es so, dass rechtskräftige Urteile (auch Freisprüche) 30 Jahre bei der Staatsanwaltschaft aufbewahrt werden.


    Im Normalfall erfolgt nach 5, 10, 15 und 20 Jahren (gerechnet ab Weglegung der Akte bzw. seit 2004 gerechnet ab Rechtskraft der Entscheidung wenn die Vollstreckung erledigt ist) die sog. "Teilaussonderung", d. h. die Akten werden "zerlegt" und nur die Urteile und die Nachweise der Vollstreckung der Strafe werden weiter aufbewahrt. Wie lange die Akte komplett aufbewahrt werden muss richtet sich nach der Höhe der Strafe.


    Einstellungen werden in der Regel nach 5 Jahren vernichtet.
    Hier gibt es aber einige Ausnahmen. Z. B. werden sog. "Leichensachen", also Ermittlungen über Todesfälle 30 Jahre komplett aufbewahrt, auch wenn kein Täter ermittelt werden konnte oder keine Straftat vorliegt (Selbstmord ist ein gutes Beispiel; es wird ermittelt, aber das Verfahren muss logischerweise eingestellt werden). Bei Brandfällen sind es 20 Jahre.


    Wie es in Deutschland so üblich ist gibt es natürlich noch massenweise Ausnahmeregelungen -auch hinsichtlich der Teilaussonderung- und das für jeden Zweig der Justiz gesondert... aber das würde den Rahmen sprengen.


    Nun ist es allerdings nicht so, dass nach 30 Jahren Aufbewahrung automatisch alle Akten ans zuständige Archiv abgegeben werden, sondern nur die. die vom zuständigen Staatsanwalt als archivwürdig eingestuft wurden oder von vornherein archivwürdige Strafsachen (z. B. Tötungsdelikte und sämtliche Verurteilungen aufgrund von Anklagen zur großen Strafkammer/Schwurgericht beim Landgericht). Archivsachen werden in der Regel komplett abgegeben, also nicht vorher "teilausgesondert".


    Falls es sich also nur um eine Lappalie handelt, wird man auch beim Archiv nicht viel Erfolg haben. Beide Behörden haben die Verzeichnisse über die Verfahren die beim Archiv gelagert werden, also dürfte es ziemlich Egal sein wohin man sich wendet.


    Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich augedrückt... das mit dem "Beamtendeutsch" ist nämlich nicht nur so ne Floskel... =)



    P. S.


    Wenn das Aktenzeichen bekannt ist, ist das immer hilfreich, weil die Archivlisten nach Aktenzeichen sortiert sind. Die alten Namenskarteien sind warscheinlich bei den wenigsten Staatsanwaltschaften noch vorhanden, da sie bei größeren Behörden locker mehrere Räume einnehmen können...

    Einmal editiert, zuletzt von MeinerEiner ()

  • Hallo MeinerEiner,
    du kennst dich aber wirklich gut aus!
    Da habe ich auch eine Frage: Wenn das Staatsarchiv nach Ende der Aufbewahrung in ihrem Archiv sich dazu entscheidet, eine Akte nun nicht mehr zu archivieren, sondern zu vernichten, ist es dann sogar möglich als direkter Nachfahre eben diese Akte (also das Original) zu erhalten? Ist dir darüber etwas bekannt?
    Ich glaube es ja nicht, da es sich um Staatseigentum handelt, aber wenn es ohnehin in den "Reißwolf" gelangt, könnte es ja sein, dass man die Akte ebenso heraus gibt.

  • hmm..., da bin ich jetzt auch überfragt. Aber ich geh jetzt eher mal nicht davon aus. Die Datenschutzbestimmungen sind ziemlich streng und in der Akte befinden sich zwangsläufig die Adressen aller beteiligten Personen. Aber nen Versuch ists sicherlich wert.

  • Hallo Rayko,


    wenn alle Strenge reißen, dann würde ich mal versuchen herauszufinden ob damals etwas in den Tages-Wochen-oder Monatszeitungen zu lesen ist.
    Ich weiß nicht genau ob es damals schon das heutige "Amtsblatt" gab(in ähnlicher Form).
    Es kommt immer darauf an, was für ein Verbrechen vorlag, damit es für die Presse interessant wurde.


    Jedenfalls in einem "Realienbuch" wirst Du da nicht fündig...nur mal so nebenbei.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinen weiteren Recherchen!!!


    Doreen

    "Wissen ist Macht" (Heinrich Barth März 1850)
    Nüscht wissn, macht aba ooch nüscht! (der Berliner)
    Je mehr man weiß, desto weniger weiß man nichts! (Ich)

  • Hallo,


    der Mann wurde überfahren. Das könnte doch auch einfach auf einen Unfall hindeuten.
    Für die damalige Zeilt sicher auch nicht sehr ungewöhnlich.
    Also, würde ich, wie schon vorgeschlagen, bei der Zeitung suchen.
    Ein Unfall wird auch damals eine Zeile in der Zeitung gewesen sein.


    Viel Golück bei der Suche
    wünscht
    Gudrun

  • Die Frage ist ja von wem wurde er Überfahren oder von was...ein Auto, ein Motorad, ein Fahrrad oder eine Straßenbahn, oder ein Boot..da ja Friedrichshagen geschrieben wuirde...


    Grüße von Doreen :D

    "Wissen ist Macht" (Heinrich Barth März 1850)
    Nüscht wissn, macht aba ooch nüscht! (der Berliner)
    Je mehr man weiß, desto weniger weiß man nichts! (Ich)

  • PS.: mir fällt da die Deutsche Bahn ein, frag da mal nach Unfällen nach, es fällt da noch nicht in den Datenschutz, wenn, dann nur noch für kurze Zeit...!


    Doreen

    "Wissen ist Macht" (Heinrich Barth März 1850)
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    Je mehr man weiß, desto weniger weiß man nichts! (Ich)

  • Es wird wohl ein Zug der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn - später in die Deutsche Reichsbahn übergegangen - gewesen sein. Straßenbahn fällt aus, die gab es in Friedrichshagen erst ab 1929. Insofern könnte eine Anfrage bei der Deutschen Bahn vielleicht wirklich etwas bringen. Verloren oder geschreddert ist dort mit Sicherheit nicht eine Akte. Eisenbahner sind eiserne Sammler.


    Ich weiß aus beruflicher Erfahrung, dass bei der Deutschen Reichsbahn minutiös alle Eisenbahnunglücke dokumentiert und archiviert wurden. Ich hatte das "vergnügen" an einer Veröffentlichung dieser Katastrophen mitzuwirken. Wie weit das auch bei Unfällen, dass einer vor die Bahn fiel oder Suiziden, was eher die Regel ist, ging, kann ich leider nicht sagen. Ich denke aber auch das wurde nach guter preußischer Beamtenmanie sehr gründlich bearbeitet und archiviert.


    Sollte es bei der Deutschen Bahn keine Auskunft geben, ganz einfach mal an einen der Museums-Eisenbahn-Vereine wenden. Die kennen sich bei historischen Dingen unglaublich gut aus und wissen garantiert, wo was zu finden ist.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Hallo ihr lieben,


    zunächst ersteinmal herzlichen Dank für die vielen Tipps zu meinem Fall. Es handelt sich übrigens 100%ig um einen Vorgänger der von Hina erwähnten Deutschen Reichsbahn, da in meiner Urkunde steht: "zu Bahnhof Friedrichsfelde". Den Tipp, mal an die DB zu schreiben, ist mir auch in den Sinn gekommen. Anbei müsste ich vielleicht die Sterbeurkunde, wo die genaue Person, der genaue Zeitpunkt und Ort draufsteht, beilegen...


    Soweit ich weiß, gab es zu diesem Zeitpunkt das "Niederbarnimer Blatt" (oder so ähnlich), wo ein Unglück aus Friedrichshagen durchaus auch Platz gefunden hätte...


    Ich werde auf jeden Fall in diesen beiden Sachen suchen, wenn dann nichts gefunden wird, muss ich mich wohl oder übel an die von MeinerEiner vorgeschlagenen Archive wenden. Ich hoffe, dass sich der Tod von meinem Vorfahren irgendwie aufklären kann, denn ich möchte schon wissen, ob es ein Unglück, Selbstmord oder Mord war.


    MfG

    Viele Grüße,
    Kolonistenforscher


    "Von Natur aus sind die Menschen fast gleich; erst die Gewohnheiten entfernen sie voneinander."
    (Konfuzius, verm. 551-479 v. Chr.)

  • Hallo,



    ich kann zu dem Thema nicht wirklich etwas beitragen, aber es betrifft mich auch. Weiß jemand, wo es Reichsbahnarchive gibt? (Aus dem Jahr 1943, die Stelle liegt heute in Frankreich) Ich würde mich sehr über einen Tip freuen!



    Marianne

  • Hallo Marianne!


    Personalunterlagen ehemaliger Reichsbahner/ Eisenbahner (allerdings nur von Beamten) liegen in den Archiven des Bundeseisenbahnvermögens. Die Personalunterlagen werden allerdings 10 Jahre nach dem Tod des Reichsbahners bzw. 10 Jahre nach dem Tod des letzten Rentenanspruchhabers vernichtet. Welches Archiv für einen Ort im heutigen Frankreich zuständig ist, weiß ich leider nicht, aber vielleicht fragst Du mal bei einem deutschen Archiv nach.


    Viel Glück, Simone Schan :thumbsup: