Bezeichnung "gewesener..."

  • Hallo Gerda,


    ich würde die Eintragung so verstehen, dass die betreffende Person möglicherweise noch lebte, aber nicht mehr als Brinksitzer tätig war.


    Gruß! Lars

  • Hallo Gerda,


    um es genauer zu bestimmen, fehlt halt, wie immer, der Zusammenhang!


    Grüße von Maternus :D

    "Wissen ist Macht" (Heinrich Barth März 1850)
    Nüscht wissn, macht aba ooch nüscht! (der Berliner)
    Je mehr man weiß, desto weniger weiß man nichts! (Ich)

  • Hallo


    Es fehlt wirklich der Zusammenhang:
    Ich kenne dieses fast nur aus Heiratsurkunden protestantischer Gemeinden.


    Ich würde also z. B. so schließen:
    Heirat des Anthon Marquadt, Sohn des Anthon Marquadt gewesener Brinksitzer allhier im Dorfe und der Gertrudis von der alden Vedderen mit ...


    Demnach heist das "gewesener", dass der Vater verstorben war und das er als Brinksitzer seinen Lebensunterhalt bestritt. Im 17. Jahrhundert wurde für "geswesener" das Wort "weiland" verwendet.
    Brinksitzer war ein Kleinbauer, der am Rande eines Dorfes wohnte.

  • Ich habe mal in meinen Aufzeichungen geschaut und folgendes Beispiel gefunden:


    Heirat 1850, Vater des Bräutigams: Johann Peter Titsch, gewesener Kosath hierselbst (...)


    Sterbefall 1865: Johann Peter Titsch, Arbeiter, Alter: 74 Jahre (...)


    Es könnte also auch bedeuten, dass die Person ihren Besitz aufgeben musste oder an den Sohn übergeben hat ...

  • Hallo


    Nein, Ulla, ich denke eher nicht. Jedenfalls kenne ich das in dem Zusammenhang nur als Wort für "verstorben". Ich könnte mir vorstellen, dass der Sterbefall in Deinem Beispiel sich auf einen Bruder, Vetter oder Onkel, jedenfalls Namensgleichen des Bräutigamvaters bezieht. Auch die Berufsbezeichnung "Kosath" hat mit dem Arbeiter nicht so viel zu tun. Kosath, Kotsasse ist der Eigentümer einer Kate, der nur ein kleines Stück Land besitzt und sich auf größeren Höfen im Tagelohn verdingt.
    Währe der J. Peter Tisch nun in eine andere Gemeinde verzogen und hätte seine Kate hier verkauft, würde der Pastor ein "itzo in Dingenskirchen oder ein "Habitans in Dingenskrichen" vermerkt haben. Hätte aber der J. Peter Tisch sich nach "oben" gearbeitet und währe nun z. B. Bäcker, so hätte der Pastor ein "vormals Korsath ietzo Bäcker hier im Dorf " geschrieben.


    Aber: Ich kann mich auch durchaus irren. Sowas wie Dein Beispiel ist mir aber noch nicht vorgekommen.


    Wenn ein Elternteil (z.B.) bei einer Hochzeit bereits verstorben ist, so steht da häufig: gewesener(e), Weyland, Witwer (oder Witwe), hinter dem Namen ein p.m. oder ein Kreuz, nachgelasser ehel. Sohn (Tochter) oder auch mal ein def (defunctus(a))= beerdigt.
    Wenn beide Elternteile verstorben sind, liest man ebenfalls häufig: superstes f.l= überlebender ehelicher Sohn oder Tochter.

  • Hallo Schlumpf,


    also, ich habe noch drei Einträge vor 1850:


    Geburt 1837
    Vater: Johann Peter Titsch, jetziger Arbeitsmann, ehemals Koßath


    Geburt 1839
    Vater: Johann Peter Titsch, ehemaliger Koßath, jetziger Arbeitsmann und Einlieger


    Tod 1840
    Marie Catharine Dorothee Titsch, Tochter des jetzigen Arbeitsmanns (vormaligen Koßathen) Johann Peter Titsch


    Offenbar hat der Pfarrer aus dem "ehemaligen" oder "vormaligen" irgendwann "gewesener" gemacht. Ich denke schon, dass es 1865 wirklich dieser Johann Peter Titsch ist, seine Frau stirbt kurz vorher und die Zahl der Kinder stimmt auch.


    Aber das "gewesener" in diesem Zusammenhang genannt wird, ist offenbar eine Ausnahme.


    "Gewesener" habe ich auch noch nie bei Verstorbenen gelesen, meistens steht da explizit "verstorbenen" dabei oder eben ein Kreuz. Einigen deiner Beispiele bin ich in "meinen Kirchenbüchern" noch nicht begegnet. Die Pfarrer schreiben da oft wenig sensibel "beide todt".


    Ulla

  • N'Abends,


    erstmal Danke für die Hilfsversuche und die rege Diskussion.


    Auf vielfachen Wunsch hier mal der Zusammenhang:


    Trauung, Salzgitter, 1823


    Bräutigam: Heinrich Cramme, Alter 30 Jahre, unverehel.
    Vater: Heinrich Cramme, gewesener Tagelöhner hierselbst


    Braut: Margarethe Koch, Alter 20 Jahre, unverehel.
    Vater: Dietrich Koch, gewesener Brinksitzer.


    (Der Pastor mochte wohl nicht gern schreiben, hat nicht mal die Mütter erwähnt [Blockierte Grafik: http://www.smilieportal.de/img/boese/2/41.gif] )


    Sterbeeinträge der Väter habe ich bisher noch nicht finden können.


    Also was meint ihr, gewesener = weiland = verstorben?


    Danke und bei diesen [Blockierte Grafik: http://www.smilieportal.de/img/verschiedene/3/85.gif] wünsche ich euch ein kühles [Blockierte Grafik: http://www.smilieportal.de/img/verschiedene/2/38.gif]


    [Blockierte Grafik: http://www.smilieportal.de/img/muede/1/28.gif]


    wünscht Gerda

  • Hallo Gerda,


    so wie ich das sehe, kann das beides sein.
    Vielleicht hat sich der Mann hochgearbeitet, war bei der Geburt des Sohnes Tagelöhner? und später dann eben ein anderer Beruf.
    Den Brinksitzer würde ich so sehen, daß der Mann sein Anwesen schon übergeben hatte, dadurch gewesener.
    Ein Tagelöhner konnte später ein Gutsarbeiter und noch später ein Ackersmann sein.
    Oder ein Hüttenarbeiter war später Handelsmann.
    Du müßtest jetzt versuchen, den Sterbeeintrag zu finden, dann wäre wahrscheinlich einiges klarer.
    Hast Du die Geschwister Deines Bräutigams schon gesucht? Da steht ja bei dem Taufeintrag der Beruf des Vaters und auch der Name der Mutter, den der Pfarrer ja beim Traueintrag des Sohnes unterschlagen hat.
    Ich bin auf die Auflösung dieses Rätsel schon gespannt.


    Viele Grüße
    Gudrun

  • Moin,


    ich hab den Begriff gewesener bisher nur in der Bedeutung kennengelernt, dass derjenige verstorben ist.


    Auch wenn sich Berufe ändern, steht in den Kirchenbücher z.B. Harm Janssen, Arbeiter bei der Eisenbahn, früher Tagelöhner.


    Außerdem hat man nun so oft auch nicht seinen Beruf gewechselt, sodass das Wort "gewesener" eindeutig der verstorbene ist.


    Gruß


    Benny

  • Hallo Benny,


    Zitat

    Original von Gerda
    Trauung, Salzgitter, 1823


    Bräutigam: Heinrich Cramme, Alter 30 Jahre, unverehel.
    Vater: Heinrich Cramme, gewesener Tagelöhner hierselbst


    Braut: Margarethe Koch, Alter 20 Jahre, unverehel.
    Vater: Dietrich Koch, gewesener Brinksitzer.


    da habe ich doch gleich eine Frage, Braut- und Bräutigam-Vater bei der Eheschließung schon verstorben, das halte ich für eher unwahrscheinlich, zumal die braut ja erst blutjunge 20 Jahre alt ist.
    Sterbeeinträge sind auch keine gefunden, dass kann nur bedeuten, das Beruf und Eigentum gewechselt wurden.


    Oder wie würdest Du die Eintragungen interpretieren???


    Gruß! Lars

  • Ich teile die Auffassung von Benny, daß sowohl der Vater des Bräutigams als auch derjenige der Braut v e r s t o r b e n sind.


    MfG

  • unwahrscheinlich, zumal die braut ja erst blutjunge 20 Jahre alt ist.


    Hallo Lars,


    warum denn nicht es ist alles möglich!!!


    Grüße von Doreen :D

    "Wissen ist Macht" (Heinrich Barth März 1850)
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