Zusatz im Taufeintrag von 1777

  • Hallo,


    in einem Taufeintrag vom 16.11.1777 heißt es zu den Eltern des Täuflings:
    [...] Joh. Möller und Anne Christine geb. Gregersdorfen Sohn a. dato Cop. 26 April a.c. mithin partg Septimestris.


    Bedeutet der fett gedruckte Teil, dass die Eltern am 26. April 1777 (hier) geheiratet haben?


    Danke und Gruß
    Gerda

  • Hallo,
    selbstverständlich. Es sollte mit diesem Eintrag auf das "medizinische Wunder" eines nach sieben Monaten Ehezeit geborenen Kindes hingewiesen werden.
    Der Eintrag scheint auch kleine Lesefehler zu enthalten, etwa Gregersdorf IN, die weibliche Form von Gregersdorf, u. a.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

  • Hallo Friedhard,


    danke für die Bestätigung. Tja, wenn der Pastor mit diesem Eintrag den moralischen Zeigefinden erhoben hat, so hat er mir damit eine Suche nach der Heirat erspart. ;)


    Der Lesefehler des Namens hat sich aufgeklärt: Gregensdorf.


    Viele Grüße
    Gerda

  • Hallo


    Also, den Lesefehler sehe ich nur im Septimestris


    a. dato Copul(ationis) 26. April a(nnus)C(orrentis) mithin part(us) Septem Mensis


    Vom Datum der Heirat, dem 26. April laufenden Jahres, ein 7 Monatskind.