Guten Tag,
stehen in Kirchenbüchern oder anderen alten Dokumenten Zeitangaben, werden sie von den Ahnenforschern minutengenau abgeschrieben und in ihre Datenbestände integriert. Die wenigsten Genealogen wissen aber, dass es sich dabei um die Ortszeit handelt. Eine einheitliche Zeitbestimmung gibt es z. B. in Deutschland erst seit 1893.
Bis weit in das 19. Jahrhundert hatte jeder Ort seine eigene Zeit, die sich nach dem Stand der Sonne richtete und über die Kirchturmuhr angezeigt wurde. Niemanden störte es, wenn die Uhren zwischen zwei benachbarten Orten um eine oder zwei Minuten auseinandergingen.
Es gab später auch in den einzelnen Ländern individuelle Zeiten, in Bayern beispielsweise die Münchner Ortszeit, die gegenüber der in ganz Preußen geltenden Berliner Zeit einen Versatz von 7 Minuten (entsprechend etwa 2 Längengraden) hatte.
Erst durch die Eisenbahn entstand die Notwendigkeit, die Zeiten zu normieren, da jetzt Reisen, die vorher Tage gedauert hatten, in wenigen Stunden zu bewältigen waren. Aus Sicherheitsgründen mussten die Zeiten normiert werden. Die Eisenbahngesellschaften führten die Normalzeit ein, das war in der Regel die Zeit des jeweiligen Sitzes der Gesellschaft. In Deutschland gab es z. B. 4 Normalzeiten und rund um den Bodensee (wegen der politischen Aufteilung) gar 5 Zeitzonen (die sich aber nur um Minuten unterschieden). Die württembergischen Uhren gingen um 3 Minuten gegenüber den badischen Uhren vor.
In Deutschland wurde 1893 mit dem "Gesetz betreffend der Einführung einer Einheitlichen Zeitbestimmung" eine einheitliche Uhrzeit amtlich verordnet. Die Umstellung der Landes- und Ortszeiten erfolgte damit am 1. April 1893. Damit wurde die mittlere Sonnenzeit des 15. Längengrades als gesetzliche Zeit festgeschrieben.
Eine schöne Weihnachtszeit wünscht
Siegfried (Mühle)