• Hallo zusammen,
    hat jemand von Euch eine Ahnung, was das Wort "proklusivisch" bedeutet?


    Zitat

    Die Herren Reifenberger und Böhm von Schwarzenbach a. d. Saale beabsichtigen auf den ihnen eigenthümlich gehörigen, in der Flurmarkung Marktleuthen nächst dem dortigen Bahnhofe gelegenen Grundstücken Pl.-Nr. 807, 808, 809 und 810 eine Glasfabrik zu errichten. Im Hinblicke auf die §§ 16 und 17 der Gewerbeordnung bringe ich dies mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß, etwaige Einwendungen gegen die projektierte Anlage binnen 14 Tagen bei dem unterf. k. Bezirksamte anzubringen. Dabei bemerke ich, daß diese Frist ihren Anfang mit Ablauf des Tages nimmt, an wekchem das die Bekanntmachung enthaltende Amtsblatt ausgegeben wurde und daß solche für alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, proklusivisch ist.

  • Während meiner beruflichen (juristischen) Tätigkeit ist mir der Begriff „proklusivisch“ nie begegnet. Der Begriff leitet sich vom lateinischen „praecludo“ = verschließen/versperren her.


    Es handelt sich hier um eine sogenannte AUSSCHLUSSFRIST, innerhalb derer die Einwendungen gegen die Errichtung der Glasfabrik vorgebracht werden mußten. N a c h Ablauf der Frist, die „ausschließlich“ war, wurden Einwendungen nicht mehr berücksichtigt.


    MfG