Hallo zusammen,
ich habe im "Großen Wappen Bilder Lexikon" auf Seite 248 ein Wappen der Familie Brück entdeckt. Dieses ist im Siebmacher gleichfalls unter Abt.3 Tafel 43.
Nun ist meine Frage dazu, wer dieses Wappen nutzen darf ?
Vielen Dank
Stefan
Hallo zusammen,
ich habe im "Großen Wappen Bilder Lexikon" auf Seite 248 ein Wappen der Familie Brück entdeckt. Dieses ist im Siebmacher gleichfalls unter Abt.3 Tafel 43.
Nun ist meine Frage dazu, wer dieses Wappen nutzen darf ?
Vielen Dank
Stefan
Unter diesem in der Sammlung Siebmacher, Bürgerliche, ( Bd. 9, Teil 1, Abtl. 3, Seite 42, Tafel 43 ) abgebildeten Wappen "Brück" steht:
Wappen: im Schilde ein steigendes Pferd; auf dem bewulsten Helm dasselbe wachsend.
Nach einer Medaille auf den Sachsen Gothaischen Kanzler Dr. jur. Christian Brück
Insofern keine weiteren Angaben vorliegen, ist also unbedingt Ahnenforschung angesagt, die in männlicher Linie zum genannten Kanzler führt.
Ohne diesen Nachweis einer direkten männlichen Zugehörigkeit zu der Linie des genannten Kanzlers Dr. jur. Christian Brück,
ist eine Nutzung unzulässig. :no:
Grundsatz:
Namensgleichheit ist nicht auch Wappengleichheit !