• :help:


    Hallo,
    bei meinen Vohrfahren bis ca. 1850 steht bei den männlichen immer bei der Berufsangabe der Begriff "Bürger" dabei (z.B. Bürger und Schmied, Bürger und Taglöhner etc.). Ab ca.1850 taucht nur noch der Beruf auf.
    Die Frauen sind immer nur namentlich erwähnt. Galten diese nicht als Bürger bzw. Bürgerin, oder wie habe ich das zu verstehen?


    Schon mal vielen Dank
    MfG
    Markus

  • Moin,


    das Bürgerrecht galt in erster Linie für Männer. Ob es für Frauen Ausnahmen gibt, ist mir so nicht bekannt. Das Bürgerrecht brachte ja gewisse Rechte und Pflichte mit sich.


    Dass ab 1850 nicht mehr der Bürger erwähnt wird, könnte an den kleinen Umstellungen im Reich nach den 1848ger Jahren liegen. Dort wurden zum ersten Mal Grundrechte festgelegt.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Paulskirchenverfassung


    Genau festlegen kann ich mich hier nicht. Die Bürgerrechte und Pflichte und die Art, wie man Bürger wurde, unterschied sich im gesamten Reich.


    Gruß


    Benny

  • Hallo Markus,


    wo genau war denn Dein Ahne "Bürger"?


    Grüße von Maternus :D

    "Wissen ist Macht" (Heinrich Barth März 1850)
    Nüscht wissn, macht aba ooch nüscht! (der Berliner)
    Je mehr man weiß, desto weniger weiß man nichts! (Ich)

  • Hallo,


    dann solltest Du erstmal klären, welche Quellen ausgewertet wurden und ob der Bearbeiter Bürgerlisten auch über 1850 hinaus mit einbezogen hat. Denkbar ist auch, dass ein OSB-Bearbeiter etwas weggelassen hat.


    Gruß


    Benny

  • Was noch sein kann: ab 1853 wurde in vielen Gemeinden Kirchenbücher in Tabellenform eingeführt. Dort galten andere Regel und Vorschriften. Vielleicht durfte man dort den Hinweis auf Bürger nicht mehr eintragen...

  • Hallo,


    jetzt mal so allgemein gesagt ist ein Bürger jemand der sich verdient gemacht hat und das Bürgerrecht erreichen konnte (mit einer kleinen Spende natürlich :-))).
    Sei es das er ein sehr gutes Einkommen hatte das Jahr über oder er hat etwas ganz hervorragendes getan oder veranlasst.
    Im allgemeinen konnte ein Bürger an sich in den Rat der Stadt gewählt werden oder er hatte das Recht sich zu bewerben.


    Einen kleinen zeitvertreibenden Hinweis hätte ich noch dazu: spielt das Spiel "Die Gilde Gold Edition" und gebe Historisch bezogene Daten an, Du wirst staunen und auch nachprüfen können was da so ab 1400 los war! Durch dieses Spiel wird man angeregt sich mit dem Mittelalter auseinander zu setzen, und man kann zum Spaß einen kleinen Stammbaum erstellen :]
    Das wichtigste ist aber, daß man sich es besser vorstellen kann wie es damals so war!!!


    Grüße von Maternus :D

    "Wissen ist Macht" (Heinrich Barth März 1850)
    Nüscht wissn, macht aba ooch nüscht! (der Berliner)
    Je mehr man weiß, desto weniger weiß man nichts! (Ich)

  • Ich glaube, für Handwerker oder Kaufleute war es sehr wichtig, das Bürgerrecht zu haben. Immerhin war damit ja auch eine Art Wahlrecht verbunden.
    Ich weiß nicht, ob es notwendig war, sich in der Stadt verdient gemacht zu haben. Der Bürgerbrief wurde gegen Geld erworben, aber wer zugezogen war, musste auch aus der Stadt Bürger haben, die für den Neuen bürgten (vielleicht kommt dies Wort ja aus dem Zusammenhang?). Außerdem musste ein Geburtsbrief aus der alten Gemeinde vorgelegt werden, aus dem die eheliche Abstammung des Neubürgers hervorging.
    Auch in der Stadt geborene Kinder wurden nicht automatisch Bürger, sondern mussten das Bürgerrecht ebenfalls erst erwerben, was bei entsprechender Bekanntheit der Eltern wohl kein Problem war.
    Längst nicht alle Bewohner einer Stadt waren auch Bürger. Die anderen waren einfach "Einwohner" und hatten nichts zu bestimmen...

  • Moin,


    wie schon angedeutet:


    Das Bürgerrecht und die Art es zu erwerben gab es nicht. Jede Stadt hatte ihre eigenen Auflagen.


    Es gibt Städte, wo man einen Bürger braucht, in anderen hingegen reicht auch eine Geldzahlung aus.


    Die ganzen freien Reichsstädte hatten alle ihre eigene Verfassung und Regierung. In Köln galten andere Rechte, wie in Lübeck oder Nürnberg. Daher wäre es falsch zu sagen, dass man, um Bürger zu werden man dies und das brauchte. Man muss für jede Stadt nachlesen, wie man das Recht bekommen hat, um sich ein exaktes Urteil bilden zu können.


    Gruß


    Benny