Hallo,an alle Ahnenforscher !
Wer kann mir helfen bei der Übersetzung des folgenden lat. Traueeintrages aus dem Kath.Kirchenbuch von St.Anna,Wartenburg 1824,S.108:
Text: Schönau,22.11.1824 H.famulus Mathias p.d.Martini Szerowski olim inqu.in Schönau filius cum sua sponsa Anna,Antonii Jekosz filia.
Altersangaben 32/20. Zeugen:Joan Groszek Joan Szerowski,
Vielen Dank,Gruß,Ilva
Kirchenbuch St.Anna,Wartenburg,Traueintrag 1824,S.108.
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Hallo Ilva,
Getraut wurden: „Der Diener (= famulus) Mathias, Sohn (= filius) des Martin Szerowski, ehemals (= olim, also bereits verstorben) Mietsmann (= inquilinus) in Schönau, mit seiner (= cum sua) Braut (= sponsa) Anna, Tochter (= filia) des Anton Jekosz“.
Freundliche Grüße vom Rhein
Die Abkürzung „p.d.“ könnte „nach vorhergehendem Dispens“ bedeuten, sei es, daß das junge Paar vielleicht wegen zu naher Verwandtschaft eine Ausnahmebewilligung zur Heirat erhalten hatte, sei es, daß der Vater Martin Szerowski vor seinem Tode der Heirat seines Sohnes zugestimmt hatte.
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Hallo,Herr v.Roy!
Vielen Dank für die Übersetzung des Traueintrages.
Ich habe mich sehr darüber gefreut.
Gruß,Ilva. -
Hallo
p.d. = per decretum
Ich gehe auch von einer Ausnahmebewilligung aus.
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Hallo,Agrion!
Vielen Dank für die Erklärung und Übersetzung des Begriffes.
Gruß,Ilva -
„p.d. - per decretum“ (= aufgrund eines Beschlusses, einer Entscheidung o.ä.) scheint mir n i c h t zu dieser Kirchenbucheintragung zu passen. Ich tippe da eher auf „p.d. - priore (o.ä.) dispensatione“ (= aufgrund einer besonderen Erlaubnis) und folge insoweit der kleinen Schrift des ehem. Burgdorfer Pfarrers P. Lachat „Lateinische Bezeichnungen in alten Kirchenbüchern“, Neustadt a.d. Aisch 1960, S. 16.
MfG
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Hallo,Herr v.Roy !
Vielen Dank für diese Erklärung zum Traueintrag. :]
Gruß,Ilva