Hallo,
habe bei der Rentenversicherung , die Rentenunterlagen über meinen verstorbenen Urgroßvater Richard Schwerin *25.10.1912 angefordert um so vielleicht mehr über seine Kriegsgefangenschaft zu erfahren.
Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass es nicht zu den Aufgaben der gesetzl. Rentenversicherung gehört, bei der Erstellung von Lebensläufen o.a. mitzuwirken.
Daher mal die Frage, unter welchen Voraussetzungen man eigentlich Auskünfte von der Rentenversicherung bekommt?
Viele Grüße
Peggy