Guten Morgen,
ich habe in der Hunsrück-Liste gerade diese Anfrage gefunden. Kann jemand etwas mit dem Begriff „Conturière” anfangen bzw. kennt jemand das dort erwähnte Gesetz?
Ich kopiere normalerweise keine Listenbeiträge hierher ins Forum, aber in diesem Fall interessiert mich das selbst auch, weil ich ebenfalls Vorfahren in dieser Region habe.
ZitatAlles anzeigenSalü,
ich bin gestern morgen in den Standesamtsunterlagen von St. Wendel auf eine Hochzeit gestoßen, bei der ich nach weiteren Daten suche. Sie fiel mir ins Auge, weil als Wohnort des Bräutigams, Laurent Sayet, geboren ca. 1760 in "Cussel, department de l'allier" (ist das unser Kusel?), eingetragen ist:
"Wersailler, détaché à St. Wendel".
Und das las ich im ersten Moment als eine total Verballhornung von
"Versailles"
Die Eltern waren Pierre Sayet, hussier, gestorben in Cussel am 4. Floreal 8
(24.04.1800), und seine Ehefrau Margarethe Charles, gestorben in Cussel am 9. Dezember 1792.
Laurent heiratet am 10.5.1808 in St. Wendel Katharina Back, geb. 14.11.1774 in St. Wendel, Witwe von Jaque Pierre Petibon aus "Baiellem, Departement Delorn (oo 25. Brumaire l'an 7= 15.11.1798).
Im letzteren Eheeintrag wird auf ein altes Gesetz vom 20.09.1792
hingewiesen, nach dem diese Ehe geschlossen wurde.
Ich suche die genauen Geburtsdaten von Laurent Sayet bzw. ggf. den Wortlaut dieses Gesetzes von 1792.
Und vielleicht hat auch jemand eine Idee, was eine "Conturière" ist. Das
wird als Berufsbezeichnung bei Katharina Back angegeben.
mfg
Roland Geiger, St. Wendel