Urkunden von lebenden Personen

  • Hallo Leute.
    Vieleicht kann mir jemand von euch einen rechtlichen Tip geben. Ich bin im Besitz mehrer Geburts.- und Heiratsurkunden von noch lebenden Personen. Darf ich die als Kopie an anderen Personen weitergeben, oder mache ich mich damit strafbar? Die Urkunden besitze ich mit wissen der Personen - aber weitergeben? Brauche ich dafür auf jeden Fall das Einverständnis von jedem einzelnen? Ist zwar nicht aktuell für mich, aber das beschäftigt mich schon eine ganze Weile.
    Viele Grüße, Uwe.

  • Hallo Uwe,


    ich würde sagen nein, es sei denn Du fragst die noch lebenden Personen ob Du Kopien davon weiter geben darfst. Mir würde das nicht gefallen wenn meine Urkunden an andere
    weiter gegeben werden.


    Gruß


    Margrit :computer:

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  • Hallo Margrit.
    Denke ja genau wie du, mich würde blos die Gesetzeslage dazu interessieren.
    Gibt es da so etwas wie ein Copyright oder kann ich mit den Urkunden die in meinem Besitz sind machen was ich will ?
    Viele Grüße, Uwe.

  • Moin,


    ein Urheberrecht wird es auf Standesamtliche Urkunden nicht geben. Zum einem sind sie zweckmäßig erstellt worden, zum anderen auch keine große künstlerische Leistung.


    Personenstandsgesetz


    § 61
    (1) Einsicht in die Personenstandsbücher, Durchsicht dieser Bücher und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von den Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.


    Viele Grüße


    Benny

  • Guten Tag

    Zitat

    Original von schmupa
    oder mache ich mich damit strafbar?


    Zitat

    Original von Benny
    ein Urheberrecht wird es auf Standesamtliche Urkunden nicht geben. Zum einem sind sie zweckmäßig erstellt worden, zum anderen auch keine große künstlerische Leistung.


    Leider ja, hier greift leider doch das deutsche Urheberrecht ;(
    Kopien von Urkunden lebender Personen oder Personen, die noch nicht aus dem Datenschutz raus sind, dürfen nur von der der auszustellenden Behörde angefertigt werden


    Zitat

    Original von schmupa
    Die Urkunden besitze ich mit wissen der Personen - aber weitergeben? Brauche ich dafür auf jeden Fall das Einverständnis von jedem einzelnen?


    Selbst wenn Du behördlich erstellte Kopien besitzt mit wissen der lebenden Personen, ist dieses immer nur mit Widerrufsrecht der Person
    Genau, wie bei Portraitphotos
    Deshalb würde ich die nie weitergeben


    Gruß Hugo

    Einmal editiert, zuletzt von Hugo_S ()

  • Hallo,


    dass würde mich aber sehr interessieren, warum bei einer standesamtlichen Urkunde das Urheberrecht greift. Ich dachte, dass ein gewisscher Schöpfungsgrad vorhanden sein muss, damit ein Werk geschützt ist. Außerdem läge dann doch das Urheberrecht beim ausstellenden Standesbeamten?!


    Kann es nicht auch sein, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine Herausgabe der Urkunden dann verhindert?


    Gruß


    Benny

  • Guten Tag Benny
    Genau kann ich es Dir leider nicht beantworten
    Mir ist aber folgendes passiert
    Ich hatte dieses Jahr Kopien einiger Urkunden von mir auf lagerfähigen Papier erstellt.
    Damit bin ich zum Amt gegangen, um sie beglaubigen zu lassen
    Da gabs erst einmal große Augen über die selbst erstellten Kopien
    Von der netten Beamtin wurde ich darauf hingewiesen, das ich dieses lt Urheberrecht nicht dürfe
    Nachdem sie meine Kopien vernichteten durfte, war sie zufrieden und ich zog von dannen


    Nun fragte ich einen Professor an der Uni meines Sohnes dazu
    Seine Antwort war erschreckend für mich
    Das Urheberrecht sei vor kurzen sehr verschärft worden
    Die Beamtin hatte vollkommen Recht und ich hätte sogar eine empfindliche Strafe bekommen können
    Ohne schriftliche Genehmigung des Erstellers oder befugten Vertreters darf ich eigentlich gar nichts kopieren
    Mir wurden auch zig neue Paragaphen dazu genannt, aber die hab dann schon gar nicht mehr verstanden


    Wie es mit der Weitergabe aussieht, kann ich nichts zu sagen
    Nur das ich keine weitergeben würde (Widerufsrecht der lebenden Person)


    Gruß Hugo

  • Hallo Benny.
    Urheberrecht in diesem Sinne meinte ich ja gar nicht. Denke halt, daß z.B. bei meiner Geburtsurkunde ja meine Daten drin stehen, die andere nichts angehen. Und z.B. du bekämst ( normalerweise ) ohne meiner Zustimmung diese Urkunde überhaupt nicht vom Standesamt. Wenn du sie dann dennoch bekommst und sie weitergibst - wie gesagt, kenne das Gesetz nicht so genau.
    Aber toll fände ich das nicht.
    Viele Grüße, Uwe.

  • Hallo,


    es gibt aber ganz präzise Datenschutzbestimmungen zu personengebundenen Daten und die gelten generell.


    Das heißt, ohne die Zustimmung des Betroffenen dürfen solche Daten nicht einfach weitergegeben werden, auch wenn der Betroffene Dir persönlich die Daten zur Verfügung gestellt hat. Dann war das aber im allgemeinen nur für Deinen persönlichen Gebrauch bestimmt, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart. Auch über z.B. eine Internetveröffentlichung usw. sollte es feste Absprachen geben. Alles andere wäre rechtswidrig. Hat aber nichts mit dem Urheberrecht zu tun, denn das bezieht sich tatsächlich auf schöpferische Leistungen.


    Ich selbst bin vor Jahren von einem seriösen ausländischen Institut, die eine genealogische Datenbank erstellten, gebeten worden, meine Daten offenzulegen. Separat dazu wurde ich befragt, ob sie auch veröffentlicht werden dürfen. Dem 2. Teil habe ich erst für die Zeit nach meinem Ableben zugestimmt, so wie viele weitere Personen.


    Wenn ich also zu meinen Lebzeiten in einer Genealogie meine Daten finden würde, könnte ich die Urheber dessen rechtlich belangen. Naja, so weit würde ich dann auch nicht gehen aber das Recht wäre auf meiner Seite.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann