Haferbrei für Ehebrecher

  • Ein Bericht aus den "Pfälzischen Heimatblätter" von Februar 1962


    Haferbrei für Ehebrecher
    Eine merkwürdige Strafe im alten Speyer


    Grausam waren teilweise die nicht nur im Mittelalter, sondern wie z. B. auch in der freien Reichsstadt Speyer bis zum 18. Jahrhundert verhängten Strafen, konnte doch auf Diebstahl sogar die todesstrafe, zumindest aber außer der Auspeitschung die Brandmarkung verhängt werden. d.h. die Einbrennung der Buchstaben "OC" auf der Stirn, was bedeutete, dass der solchermaßen Gezeichnete des "Oberrheinischen Creises" verwiesen war.


    Daneben finden sich auch recht merkwürdige Strafen; damals wurde der Ehebruch von Amts wegen wie jedes Vergehen oder Verbrechen verfolgt und im August 1732 ersannen die findigen Speyerer Ratsherren für dieses Delikt überführten "Sünder" eine wohl treffende Strafe: sie wurden vier Wochen aufs Altpörtel gesperrt und erhielten als Verpflegung nur gesalzenen und ungeschmälzten Haferbrei, sowie Wasser. Doch hatte man den wohlhabenderen unter den zu dieser Strafe Verurteilten ein Hintertürchen offen gelassen, indem man bestimmte, dass sie sich mit der recht erklecklichen Summe von 100 Gulden freikaufen konnten.