Heimatschein aus Philadelphia?

  • Liebe Forschergenossen,


    eigene Nachsuche auf Passagierlisten und Ähnlichem hat bisher nichts gebracht, deshalb wende ich mich an die alten Hasen unter Euch:


    Mein Uropa Maria Heinrich August Meyer, evang., * 8.4.1853 Köln + ?? besass die amerikanische Staatsangehörigkeit, war aber kein klassischer Auswanderer, sondern pendelte zwischen den Kontinenten hin und her.


    Er lebte in Köln bis mindestens 1878. Am 9.7.1878 wurde er durch Urkunde der Königlichen Regierung daselbst - B11397 - aus dem preussischen Staatsverband nach der Schweiz entlassen. Eine Renaturalisierung hat später in Köln nicht stattgefunden
    1.Frage: Hat jemand eine Ahnung, wo ich mich hinwenden muss, um mehr über diese Urkunde herauszubekommen?


    Wo er zwischen 1878 und Sommer 1881 war, weiss ich nicht. Am 20.8.1881 heiratet er evang. in Heidelberg meine zukünftige Uroma Katharina Margarethe Sulzer aus Gauangelloch. Noch in Gauangelloch beim Standesamt befindliche Papiere geben keinen Aufschluss über seine Nationalität bei der Trauung.
    Danach müssen die beiden in die USA gereist sein, denn sie war sicher (angeblich sogar 2x) mit drüben. Sie sollen jeweils in Boston und Philadelphia gewohnt haben.


    Im Oktober 1883 meldet er sich in Schweinfurt an und nimmt bei der Firma Joachim & Sohn (Papierfabrik?) Stellung. Dort gibt er als Heimat "Philadelphia" an.
    D.h. er müsste zwischen 1878 und 1883 in Philadelphia naturalisiert worden sein.
    2.Frage: Ist das möglich? Nach einer Auskunft eines US Bürgers aus Ph. lief die Einbürgerung in 2 Phasen ab: 3 + 2 Jahre. Konnte er z.B. 1878 bei einem ersten Aufenthalt die Naturalisierung beantragen, 1881 bei wiederholtem Aufenthalt in die zweite Phase der Naturalisierung eintreten, und 1883 als voll naturalisierter Bürger wieder ausreisen? Oder war ein dauernder 5jähriger Aufenthalt vonnöten?

    1887 arbeitet er in der Papierfabrik in Rathsdamnitz bei Stolp/Pommern (Geburt der Tochter Johanne)
    1891 arbeitet er (in der Papierfabrik?) in Copitz bei Pirna/Sachsen (Geburt des Sohnes Otto).
    Danach verliert sich Heinrich August Meyers Spur. Seine Frau heiratet 1903 zum 2.Mal aufgrund einer Ermächtigung des Standesamtes Gauangelloch.
    Otto sucht 1911 seine Nationalität für die Ableistung seines Wehrdienstes bestimmen zu lassen, ohne Erfolg: Er wird als staatenlos eingestuft und dient in seinem Geburtsland Sachsen.
    Johanne will 1916 in Baden heiraten, sie gilt als amerikanische Staatsangehörige, obwohl sie ihres Wissens nach nie drüben war, und entkommt knapp einer Internierung als feindliche Ausländerin.


    Louise Ottilie Meyer *14.2.1864 Köln + ??, Schwester von Heinrich August, angeblich Erzieherin bei einer adligen Familie in der Schweiz, soll dort einen Amerikaner kennengelernt und geheiratet haben. Späterer Wohnort vielleicht Philadelphia.
    Auch von ihr habe ich bisher keine Spur gefunden.


    Ich habe Leute, die in der Schweiz suchen, gefragt, ob es prinzipiell möglich ist, die Einreise des Heinrich August 1878 zu orten, ohne Erfolg. Der Zielort kann in Köln nicht mehr gefunden werden, da die Abmelderegister verbrannt sein sollen.


    Jetzt steh ich da, ein thumber Thor... Kann mir irgendjemand bei dem Wirrwar noch helfen?


    Mit Dank, dass ihr bis hierhin ausgehalten habt


    Gruss
    Colette (Llorca)


    http://www.llorca.ovh.org
    http://gw.geneanet.org/cwelcker

  • Hi Colette,
    welche Hinweise hast du darauf, dass sich dein Urgroßvater überhaupt hat naturalisieren lassen?
    Joachim von Roy hat hier glaube ich mal erwähnt, dass das keineswegs zwangsläufig bei jedem Auswanderer der Fall war.
    Meines Wissens aber müsste er 5 Jahre am Stück dortgeblieben sein müssen.


    Ich suche auch in der Schweiz und hatte verschiedentlich mit ein paar kantonalen Staatsarchiven zu tun. Punkt ist, es gibt sicherlich irgendwo Unterlagen, nur musst du, um diese zu finden, genau wissen, wohin er in die Schweiz ist.


    Rossi

  • Hi Rossi,


    Grundlage für die Annahme, Heinrich August Meyer sei naturalisiert gewesen, ist ein Brief seines Sohnes Otto vom 27.1.1911, an die Königl. Bayrische Polizeidirektion Schweinfurt. Zitat:
    "Mein Vater kehrte im Sommer 1883 aus Amerika zurück und nahm bei der Firme Joachim & Sohn in Schweinfurt Stellung. Mir ist nur bekannt, dass sich mein Vater während seines Aufenthaltes in Amerika den amerikanischen Bürgerschein erworben hat. - Von meinem Vater selbst kann ich diesbezüglich keine nähere Auskunft erhalten, da mir sein Aufenthaltsort unbekannt ist."


    Randvermerk der Polizeidirektion:
    "Ist hier nicht beheimatet.
    August Meyer gab im Oktober 1883 bei seiner Anmeldung als Heimat Philadelphia an."


    Schweiz: Weiss ich nicht. Ich hatte gehofft, die peniblen Schweizer hätten vielleicht damals an Grenzkontrollpunkten Einreisende, die eventuell dableiben wollten, registriert.


    Gruss
    Colette

  • Hallo Colette


    Ich bin Schweizerin aber ich kann dir leider auch nicht sagen, ob damals Listen über Einwanderer erstellt wurden, und falls diese noch existieren wo sie aufbewahrt werden. Aber ich denke, dass du dich entweder an das betreffende kantonale Staatsarchiv oder das Bundesarchiv in Bern wenden müsstest.


    Zu Louise Ottilie Meyer: Hier wird es schwierig weitere Angaben zu der Auswanderung in die USA und das weitere Leben dort zu finden, falls sie schon in der Schweiz geheiratet hat und dir der Familienname ihres Ehemannes nicht bekannt ist.


    Übrigens wie die Naturalisierung in den USA ablief, interessiert mich auch schon lange, denn ich habe auch Vorfahren, die in die USA ausgewandert sind, aber bisher konnte mir diese Frage noch niemand zufriedenstellend beantworten.


    Gruss aus der Schweiz
    Svenja

  • Wie ihr euch sicher vorstellen könnt, wurde der Naturalization act im Laufe der Zeit mehrfach geändert.


    1790: galt der Act nur für Weisse, diese mussten mindestens 2 Jahre permanent in den USA gewohnt haben, davon ein Jahr im gleichen Staat, bevor ein Antrag gestellt werden durfte. Die Rassenbeschränkung wurde erst 1952 aufgehoben.
    wurde geändert 1795. Die Aufenthaltszeit wurde auf 5 Jahre erhöht, der Wohnsitz im gleichen Staat auf 2 Jahre erhöht. Drei Jahre vor dem Einreichen der formalen Bewerbung musste eine "Absichtserklärung" (declaration of intent) eingereicht werden.
    1798: die Aufenthaltszeit wurde von 5 auf 14 Jahre erhöht, die der Absichtserklärung auf 5 Jahre. Immernoch nur für Weisse.
    Der Act von 1798 wurde 1802 aufgehoben. Gültig war demnach wieder der von 1795.


    Soweit mir bekannt, wurde das auch erst 1952 wieder geändert (McCarran-Walter Act).


    Zu obigen Gesetzen gibt es ein paar Ausnahmen, die insbesondere Personen betreffen, die bei den US-amerikanischen Streitkräften gedient haben, aber auch Asiaten, die zeitweise unerwünscht waren und andere ethnische Minderheiten.


    Ausserdem gilt in den USA das Geburtsrecht, heisst, wer dort geboren ist, hat Anspruch auf die Staatsbürgerschaft.


    Rossi
    P.S. da ist noch ein Link, den ich gerade gefunden habe, ich hoffe, das was da steht deckt sich mit dem, was ich geschrieben habe.
    http://www.naturalizationrecords.com/usa/

  • Was das schweizer Bürgerrecht angeht:
    Mein Vater ist Schweizer, daher weiss ich da auch einiges.
    Grundsätzlich ist das schweizer Bürgerrecht dreistufig, um Schweizer Nationalbürger zu sein, muss man zuerst Bürger einer Gemeinde und eines Kantons sein.
    Folgt, die Einbürgerung ist zuerst Gemeindesache. Erst, wenn man in der Gemeinde eingebürgert ist, kann man sich auf Kantonsebene einbürgern lassen, zahlt nebenbei erwähnt auch zweimal Gebühren.


    Suchen würde ich daher entweder im Gemeindearchiv oder in den kantonalen Staatsarchiven.


    Rossi


  • Hallo Svenja,


    der folgende Link könnte ebenfalls für dich interessant sein.


    http://www.genealogybranches.com/naturalization.html


    Viel Erfolg


    Astrid

  • Also dass die Geschwister Meyer Schweizer geworden sind, glaube ich nicht. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte.


    Bei Ottilie kann man aber noch nicht mal eine US Einwanderung annehmen, da hast Du recht. Sie hat sicher in Europa geheiratet und kam dann schon als Amerikanerin drüben an. Ich werde doch mal die Leute von der evangelischen Gemeinde in Köln bitten, die Heiratseinträge ab ca.1884 zu prüfen: Vielleicht ist sie ja zur Hochzeit nach Hause gefahren. Oder es gibt noch Belegakten zum Aufgebot. Da es schon Stansesamtszeit war, sind die vielleicht aber schon nach 50 Jahren vernichtet worden.


    Wie könnte man in Philadelphia an persönliche Daten von den beiden kommen? Was gibt es für Aufzeichnungen über Sterben und wo?


    Der Meyer sorgt auch hundert Jahre später immer noch für Schwierigkeiten!


    Gruss
    Colette

  • Hallo Colette


    Ich meinte nicht, dass Ottilie mit der Hochzeit gleich Amerikanerin wurde, ich weiss gar nicht, ob das überhaupt so schnell möglich war. Ich meinte, dass sie ja dann wohl den Familiennamen ihres Ehemannes angenommen hat und in den USA nur noch unter diesem Namen zu finden ist. Jedenfalls habe ich bei verschiedenen Quellen die ich nutze gemerkt, dass der Mädchenname der Ehefrau oft nicht ersichtlich ist. Wenn du den Familiennamen des Ehemannes weisst, könntest du eventuell in den Volkszählungslisten (US-Census) von 1910-1930 fündig werden. (Von den Jahren 1890 und 1900 gibt es diese zwar auch, aber leider nicht vollständig.) Diese sind bei ancestry.com einsehbar, aber leider nicht kostenlos, auch Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträge diverser US-Staaten kann man dort finden.


    Gruss aus der Schweiz


    Svenja