Großvater spurlos verschwunden

  • Seit kurzem forsche ich nun auch für meine Frau, die mich aber schon vorgewarnt hat, dass es bei ihrer Familie sehr, sehr schwer werden würde. Und es stimmt, dabei sind wir da noch ganz am Anfang.


    Aktuell ist ein Großvater wie vom Erdboden verschwunden, wir finden einfach nichts von ihm und haben niemanden, den wir fragen können.


    Was wir (nicht) wissen:
    - seinen Namen
    - Name seiner Eltern
    - sein ungefähres Geburtsjahr, weil seine 7 Geschwister zwischen 1895 und 1913 geboren wurden
    - Geburtsort unbekannt, alles Kinder kamen anscheinend an einem anderen Ort zur Welt (Glasmacherfamilie, die herumgezogen ist, aber höchstwahrscheinlich in Österreich)
    - die österreichische Kleinstadt, in der er ca. 30 Jahre lang als Frisör selbstständig tätig war (1950er bis ca. 1980er Jahre)
    - seine letzte Wohnadresse, wo er eine Eigentumswohnung hatte, und wo er viele Jahrzehnte gelebt hatte
    - Sterbeort und -jahr können wir nur eingrenzen (er ist vermutlich in einem Krankenhaus in einer Großstadt gestorben und das war Ende der 1980er Jahre
    - dass seine Ehefrau, die ein paar Jahre nach ihrem Mann gestorben ist, ein bisserl komisch war und niemanden die Grabstelle genannt hat oder um Begräbnis eingeladen hatte, weil sie Angst hatte, dass jemand was erben wollte


    Was wir versucht haben:
    - Friedhöfe des letzten Heimatortes und Matriken der zuständigen Pfarre erforscht
    - Friedhöfe, Bestattung und Standesamt der Großstadt erforscht, in der er im Krankenhaus gestorben ist, wobei das Standesamt die Auskunft verweigerte, Friedhof und Bestattung negativ waren (Bestattung daher, weil der alle städtischen Friedhöfe versorgt und wir nicht alle 38 Pfarren dieser Stadt abklappern wollten)
    - Versuch mit dem neuen Wohnungsbesitzer zu reden (leider zwecklos, hält uns wohl für Gauner oder sowas)


    Habt ihr noch eine Idee? Der kann doch nicht spurlos verschwunden sein!!

  • Hallo Werner,


    Ich will mal versuchen ob ich dir weiterhelfen kann,


    Was wir (nicht) wissen: Gar nicht oder nur teilweise?
    - seinen Namen Ihr habt einen Nachnamen ? Vorname in der Heiratsurkunde der Eltern deiner Frau,normalerweise steht dort auch der Geburtsort des Vaters drin
    - Name seiner Eltern
    - sein ungefähres Geburtsjahr, weil seine 7 Geschwister zwischen 1895 und 1913 geboren wurden versucht doch über die Geschwister an den Namen der Eltern zu kommen Falls du weisst wo diese geboren sind ,in den entsprechenden Kirchenbüchern
    - Geburtsort unbekannt, alles Kinder kamen anscheinend an einem anderen Ort zur Welt (Glasmacherfamilie, die herumgezogen ist, aber höchstwahrscheinlich in Österreich) siehe auch Heiratsurkunde
    - die österreichische Kleinstadt, in der er ca. 30 Jahre lang als Frisör selbstständig tätig war (1950er bis ca. 1980er Jahre) Melderegistereinträge der Stadt,steht auch das Sterbedatum und genaue Adresse drin
    - seine letzte Wohnadresse, wo er eine Eigentumswohnung hatte, und wo er viele Jahrzehnte gelebt hatte Melderegisterauskunft
    - Sterbeort und -jahr können wir nur eingrenzen (er ist vermutlich in einem Krankenhaus in einer Großstadt gestorben und das war Ende der 1980er Jahre dürfte sich auch aus der Melderegisterauskunftauskunft ergeben
    - dass seine Ehefrau, die ein paar Jahre nach ihrem Mann gestorben ist, ein bisserl komisch war und niemanden die Grabstelle genannt hat oder um Begräbnis eingeladen hatte, weil sie Angst hatte, dass jemand was erben wollte Melderegisterauskunft, evtl Gericht der Stadt,da die Kinder ja wohl Erbberechtigt waren


    Viel Glück


    Monika

    Dauersuche
    Dargies,Vorrath im Memelland
    Mai,Jüttner aus Waldenburg Schlesien
    Williges,Gund(e)lach aus Helsa,Grossalmerode/Hessen
    Hagemann,Richter, aus Vorpommern
    Fago,Romba aus Lötzen, Jagodnen und Umgebung
    Meyn,Behrmann aus Haseldorf,Haselau,Wedel

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  • Hallo Werner, Hallo Monika!


    Der Tipp betreffend Melderegister ist gut aber in Österreich nicht durchführbar. (Leider)


    Bei der zust. Magistratsabteilung erhält man keine Auskunft, außer der Gesuchte gibt sein Einverständnis :!: :?:


    Ja Ihr habt das jetzt schon richtig gelesen. Diese Auskunft erhielt ich voriges Jahr von der zust. Person die dort für solche Sachen zuständig ist. Natürlich habe ich ihr erklärt das der Gesuchte bereits seit 25 Jahren verstorben ist und ich keine Vollmacht habe. Wie auch, aber bitte.


    Ich habe danach das Wiener Stadt - und Landesarchiv http://www.wien.gv.at/kultur/archiv/nutzung/tipps.html


    angeschrieben und "erzählt" ich betreibe Ahnenforschung usw. und würde mich für die Adressen interessieren, wo derjenige überall gewohnt hat usw.


    1 Woche später erhielt ich eine email mit ALLEN (auch nicht gefragten) zugemailt.


    Man muss hier bei uns in Österreich die Behörden ein wenig umgehen um an´s Ziel zu gelangen.


    Probier einfach mal eine Email (wie oben geschrieben) an die Magistratsabteilung 8 (Wiener Stadt und Landesarchiv)

  • Hallo,


    es muss doch möglich sein, dass man auch in Österreich eine Kopie der Sterbeurkunde des eigenen Großvaters bekommt. :whistling:


    Ich weiß jetzt nicht, wie in Österreich das Handwerk organisiert ist. Man könnte ja auch einmal versuchen über die Handwerkskammer (oder ähnlich) an die Geburtsdaten zu kommen.


    Gruß
    Reinhard

    :computer:

  • Hallo,


    danke euch für eure Tipps!!


    - Meldeauskunft wurde uns nicht gewährt, wie Mirelle schrieb, weil die Person zustimmen muss und wohl auch, weil unsere bekannten Daten sehr ungenau sind


    - der gesuchte Großvater war verheiratet, allerdings mit einer anderen Frau. Meine Frau war ein außereheliches Kind, daher auch keine Heiratsurkunde


    - wegen einer Möglichen Erbschaft vermuteten wir auch das Versteckspiel um das Begräbnis etc. Aber meine Frau hat das damals nicht interessiert. Sie hätte sie mehr Kontakt zum Vater gewünscht und war an seinem Vermögen nicht interessiert (auch heute nicht)


    - die Frisörinnung haben wir vor zwei, drei Wochen per eMail zweimal angeschrieben und nie eine Antwort erhalten, letzte Woche haben wir persönlich vorgesprochen, aber auch da konnte (oder wollte) man uns nicht weiterhelfen (Datenschutz etc.) und wir sollten unsere Frage schriftlich (snail mail) einreichen . Das haben wir auch schon gemacht, aber ob da mal eine Antwort kommt, bezweifle ich sehr.


    @ Mirelle
    Diese Auskunft bezog sich aber nur auf Personen aus Wien, oder? Wir sind leider Steirer ;(


    Nochmals herzlichen Dank für eure Tipps!!

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    Gruß Bonzhonzlefonz.

  • Hallo Christian,


    ich denke nicht, dass das ein kostenloses Angebot ist, was du hier machst, wenn du für ein genealogisches Büro arbeitest. Dieses Forum ist aber ausschließlich dazu da, sich untereinander kostenlos und allenfalls gegen Unkostenerstattung zu helfen. Gewerbliche Werbung ist hier nicht erwünscht!


    Gruß


    Nathalie


    …Es ist gar kein Problem, einem wildfremden Menschen auf den Anrufbeantworter zu sprechen „Wenn Ihre Großeltern Frieda und Wilhelm hießen, dann rufen Sie mich doch bitte zurück“…

  • Die "Großvaterschaft" müßte dann aber auf alle Fälle nachgewiesen sein !
    Wenn die außereheliche Tochter NIE anerkannt wurde,also keine Vaterschaftserklärung unterschrieben wurde
    gibt es KEINE Auskunft da keine Berechtigung besteht - dann ist die "100Jahre-Sperre"(Datenschutz in Österreich) in Kraft.


    Wenn es allerdings einen legitimen Nachweis der Vaterschaft gibt,so wird es wohl kein Problem geben,da die Verwandtschaft dann ja "Schwarz auf Weiß" besteht.


    >>- wegen einer möglichen Erbschaft vermuteten wir auch das Versteckspiel um das Begräbnis etc.<< DAS kann man nachvollziehen :] Da werden wohl Ängste bestanden haben....


    Tipps für Familienforscherinnen und Familienforscher - Wiener Stadt- und Landesarchiv:
    http://www.wien.gv.at/kultur/a…nutzung/tipps.html#beginn

  • Ich will hier keine Werbung machen. Ich zeige nur eine Lösungsmöglichkeit auf.
    Umsonst ist natürlich nichts. Die Recherchen verschlingen Zeit und ebenso sind die Urkunden nicht kostenlos.
    Aber wenn man eine Verwandtschaft zu einem Erblasser nachweisen möchte, kommt man daran nicht vorbei.


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    Gruß Bonzhonzlefonz.

  • Hallo
    Werner, mal im Archiv ins alte Telefonbuch schauen, dann hast du die alte Adresse. Dort in der Gegend Nachbarn anrufen (aus der Telefonauskunft Östereich)und fragen , ob sie sich an den Friseur... erinnern. Da weiss bestimmt jemand, wo der begraben ist. Oder beim Ortspfarrer aus der Gegend, wo er lebte anfragen.


    Wenn du sagst, du bist der Enkel, brauchst du meist keine genaue Legitimation.Deine Mutter war wahrscheinlich garnicht erbberechtigt, also muss auch Niemand Angst ums Erbe haben. Zumindest in D waren uneheliche Kinder vor dem 1.1.1949 beim Vater nicht erbberechtigt. Österreichische Gesetze kenne ich leider nicht. Wenn die Mutter allerdings später geboren wurde und es gibt eine Vaterschaftsanerkennung, dann kann Sie bis 30 Jahre nch dem Tode Ihr Erbteil einfordern.

  • Früher waren in Österreich die unehelichen Kinder auch nicht erbberechtigt.
    Seit es das neue Erbrecht von 1991 gibt sind ALLE "anerkannten" Kinder erbberechtigt und das zu gleichen Teilen egal ob ehelich oder unehelich!
    http://www.help.gv.at/Content.…/Seite.792040.html#Kinder
    http://www.notar.at/de/portal/…index.php?article_cid=126
    http://www.help.gv.at/Content.…/Seite.580005.html#kinder
    http://www.help.gv.at/Content.Node/79/Seite.792030.html
    http://www.help.gv.at/Content.Node/79/Seite.790000.html


    Bei nicht legitimierten Kindern wird es schwierig!