Maße und Währungen - Auszüge Chronik Ottersleben von Erich Brose

  • Maße und Währungen


    Ackermaße:


    Flächeneinheiten zur Bemessung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Gesetzliche Einheit ist das Quadratmeter, zulässig sind auch Bezeichnungen für Ar = 100 m² und Hektar = 1 ha 100m².-


    Alte deutsche Feldmaße sind u.a. Acker, Hufe, Joch, Morgen und Scheffel.


    Hufe
    (althochdeutsch: huoba, "Hof" oder "Habe"; lateinisch: mansus)


    in der Agrarverfassung des Mittelalters die von einem Vollbauern genutzte Acker- und Weidefläche einschließlich des Hofes selbst und des Anteils an der Allmende. Zur Sicherung der "standesgemäßen Nahrung" einer bäuerlichen Familie ausreichend.


    Sie hatten in Mitteldeutschland und Nordfrankreich etwa 30 Morgen,


    die Königshufen auf kolonialem Boden über 120-160 Morgen, da sie meist an Ritter vergeben wurden (ein Morgen entspricht 2 500 m²).


    Morgen
    das älteste deutsche Flächenmaß, je nach Gegend verschieden, zwischen 25 und 36 Ar, ursprünglich die Fläche, die ein Bauer an einem Vormittag (Morgen) pflügen konnte.


    Regional verschieden zwischen 0,255 ha (Preußen) 1,25 ha in Oldenburg;
    Häufig 0,25 ha = 2.500 m²


    Hohlmaße:


    Scheffel
    altes Hohlmaß, zwischen 30 und 300 Liter, verwendet z.B. für Getreide.


    Zählmaße:


    Schock
    früheres Zählmaß, 1 Schock = 5 Dutzend = 60 Stück; in Norddeutschland auf dem Lande zum Teil noch gebräuchlich.


    Nach dem Herkunftsort, z.B. Taler;


    Nach einem Gewichts- oder Zählmaß, z.B. Mark.
    Taler
    Kurzwort von Joachimstaler, europäische Großsilbermünze, die ursprünglich als Silberäquivalent des rheinischen Guldens (Guldiner oder Guldengroschen) zuerst in Hall in Tirol (1484) geprägt wurde;


    Ab 1524 trennten sich Schrittweise Silbergulden (= 60 Kreuzer beziehungsweise 21 <Groschen meißnisch> und


    Taler (seit 1500 = 21 Groschen, seit 1534 = 24 Groschen),


    1566 bis um 1750 als Reichstaler (= 68, um 1572 = 72, ab 1580 = 90 Kreuzer)


    Der preußische Reichstaler (ab um 1750 = 24 Groschen) wurde 1888 Vereinsmünze in Deutschen Zollverein; 1857/71 als Vereinstaler im Deutschen Bund (= 3 Mark) letzte deutsche Talermünze (erst 1908 außer Kurs gesetzt).
    Kreuzer


    Kupfermünze, vom 13. bis ins 19. Jh. in Österreich, Böhmen, Ungarn, Süd- und Südwestdeutschland gebräuchlich, benannt nach dem aufgeprägten Kreuz.


    Abkürzung kr., Xer, ursprünglich eine ab 1271 in Tirol geprägte silberne Groschenmünze mit charakteristischem Doppelkreuz (>Etschkreuzer<;), 1478 von Österreich übernommen (1 Kreuzer 4 Wiener Pfennige); drang seit dem 15. Jh. nach Süddeutschland und Südwestdeutschland vor, wurde in Deutschland bis 1871, in Österreich bis 1892 geprägt;


    galt stets 4 Pfennige = 1/60 Gulden.


    Der Taler wurde ursprünglich mit 68, dann 72, 90, 120 und schließlich 144 Kreuzern gerechnet.
    Groschen


    (lateinisch: grossus, "dick")


    1. ursprünglich dicke Silbermünze in Frankreich und Deutschland. Der Neugroschen zu 10 Pfennig seit 1840 in Sachsen.


    2. umgangssprachlich für: das Zehnpfennigstück (bis 2002).


    3. bis 2002 Währungseinheit in Österreich. 100 Groschen = 1 Schilling.


    Abkürzung Gr., g, ursprünglich dicke Silbermünze, erstmals 1266 in Tours (Frankreich),


    seit 1338 als Meißner Groschen (nach den Vorbild des Prager ober Böhmischen Groschens) in Sachsen, später in anderen deutschen Ländern geprägt; da der Wert zeitlich und territorial schwankte, wurden häufig Angaben über die Art des Groschens gemacht ( meißnische Währung, Guter Groschen, Silbergroschen, Guldengroschen u.a.).


    Seit dem 16. Jh. Scheidemünze in Österreich, der Schweiz und Süddeutschland (Dreikreuzer), in Preußen bis 1821


    Der Gute Groschen 12 Pfennige = 1 Groschen = 1/24 Taler.


    1821/73 der Silbergroschen 12 Pfennige = 1 Groschen = 1/30 Taler.


    Sachsen führte 1840 den Neugroschen zu 10 Pfennigen ein.


    Seit Beginn der Marktrechnung 1873 gelten in Deutschland allgemein 10 Pfennige = 1 Groschen.


    Ich nehme die chronik meines Onkel auseinander. Vielleicht interessant


    Grüße von louia

    Viele Grüße
    louisa

    2 Mal editiert, zuletzt von rotraud ()

  • Sachsen - Anhalt.



    In allen deutschen Dörfern dürfte es ähnlich gewesen sein. Entweder entschied die kirchliche Macht, oder der Landesherr. Letzterer war auch der Kirche verpflichtet.



    Der Erzbischof als Landesherr.



    Der Erzbischof war nicht nur der oberste Kirchenbeamte, er war gleichzeitig Landesherr. Es hat Magdeburger Erzbischöfe gegeben, die im Gebrauch des Schwertes besser bewandert waren als im Gebrauch der lateinischen Sprache. Die Erzbischöfe hatten in Ottersleben ein Schloß, ein festes Haus. Zu diesem gehörten 5 Hufen Landes = 383,25m² .



    1 Hufe = 30 Morgen, 1 preussischer Morgen = 0,255 ha = 2,555m².



    Das Haus war auch der Sitz des erzbischöflichen Vogtes. Die Bauern hatten unter den Gerichtsvögten viel zu leiden, da diese häufig willkürlich neue Dienste und Abgaben festlegten und rücksichtslos ihre Anordnungen durchsetzten. Bauern, die sich den Maßnahmen des Vogtes widersetzten wurden ins Gefängnis geworfen oder des Landes verwiesen. Es war niemand da an den sich der Bauer in seiner Not wenden konnte. Das Domkapitel, die oberste Gerichtsbehörde, in dessen Auftrag die Vögte handelten war Kläger und Richter zugleich.



    Struktur der Bördedörfer.



    In den Dorfgemeinschaften herrschten strenge Regeln. Als erstes kam der Ackermann, dann die sogenannten Dreiviertellinger, die Kossaten folgten. Handwerker, Arbeitsleute und Hausgenossen waren das letzte Glied in dieser Kette. Zwischen den einzelnen Bevölkerungsschichten hatte sich ein ausgesprochener „ Kastengeist“ gebildet. Er unterschied sich streng von den kleinen Grundbesitzern. Der Ackermann war der Großgrundbesitzer einer Gemeinde. Er wurde Bauer genannt oder Vollspänner und durfte mit Pferden sein Land bestellen. Er war der erste Bürger in einem Dorf und durfte nie nur mit seinem Familiennamen angesprochen werden, sondern z.B. mit Bauer Broigs. Nur er konnte sich freikaufen. Da die Obrigkeit einer Gemeinde immer aus Ackerleuten oder höchstens einmal aus Dreiviertellinger gebildet wurde, lag die Gewalt stets bei den großen Grundbesitzern. Trotz der oft trostlosen wirtschaftlichen Lage der Dörfer lebten Ackerleute oft wie Edelleute. Sie arbeiteten fast gar nicht, sondern beaufsichtigten nur Hof und Felder. Sie trafen sich täglich im Gemeindekrug. Die kleinen Bauern suchten es den Großgrundbesitzern oft an Aufwand oder Auftreten gleich zu tun. Sie zogen daher nach unten einen strengen Strich. Dieser Kastengeist lag nicht im Interesse einer gesunden Dorfgemeinschaft. Es entstanden viele Eifersüchteleien und Zwistigkeiten unter den Dorfbewohnern. Familienfehden waren an der Tagesordnung. Heiraten von Kindern aus verschiedenen sozialen Schichten wurden meist nicht gestattet. Es kam zu Verwandtenheiraten in den Dörfern, diese dienten dem Zweck: Um 1700 gab das Magdeburger Domkapitel die Verpflichtung zu den Dienstleistungen auf und verlangte Dienstgeld nebst Schloßgeld (Schutzgeld) von den Dorfgemeinschaften. Obwohl der Betrag es Dienstgeldes sehr hoch war, waren die Bauern froh, daß die schweren Naturaldienste aufgehört hatten. Das zusätzliche Schloßgeld belief sich in Friedenszeiten in der Regel auf 135 Taler 16 Silbergroschen und 5 Pfennig (Welsleben).



    Im 17. Jh. bis Mitte des 18.Jh. bestand ein Reichstaler aus 90 Groschen.



    Wegen dieser Abgabe gab es oft Streit mit dem Magdeburger Domkapitel, welches dann ab und zu auf das Dienst- und Schloßgeld verzichtete. Trotz der Aufhebung der Dienste waren die Dörfer oft sehr arm. Die sogenannten Zehntfuhren - die die Ackerleute leisten mußten - blieben bestehen. In jedem Jahr waren vier Fuhren mit 108 Berliner Scheffel Getreide fällig – wenn der Ort groß war. Ein kleiner Ort hatte zwei Fuhren mit 54 Scheffel Getreide nach Magdeburg zu fahren. Da Sachsen – Anhalt zu Brandenburg gehörte war das Maß der



    Berliner Scheffel = 54l = 54kg = 1,08 Zentner.



    Die Bauern mußten daher 466,56 Zentner Getreide nach Magdeburg bringen. Diese Last war für ein Dorf sehr groß. Pfiffig, wie die Bauern waren, benutzten sie ihre Mistwagen für ihre Abgabe. So entstand der Erlaß: Es ist verboten für die Abgabe die Mistwagen zu benutzen!



    Der Dorfknecht trug Sorge die Botengänge zu erledigen.


    In den Kirchen mußten die <Kirchenstühle> bezahlt werden. Über deren Vergabe entschied der Amtsverweser (Bauermeister). Vorn saßen die Ackerleute, dann kamen die Stühle der Halbspänner, Kossatem usw.. Bis zu 18 Groschen hatte man im 17. Jh. im Jahr dafür zu zahlen.

  • Ein Schulmeister, der auch als Gemeindeschreiber diente und fast immer gleichzeitig der Kantor war, erhielt für seine Tätigkeit um 1718 als Gemeindeschreiber zusätzlich bis zu 3 Taler und 4 Groschen jährlich.


    Die Gerichtsbarkeit übertrug das Magdeburger Domkapitel dem Domvogt. Dieser war durch seine anderen Aufgaben so in Anspruch genommen, daß er nicht in den vielen Streitsachen und Rechtsfragen wie Grenzregulierungen, Erbschaftsauseinandersetzungen, kleine Delikte, tätig werden konnte. Er behielt sich nur die wichtigen Entscheidungen vor und beauftragte einen Dorfrichter zur Schlichtung der alltäglichen Streitigkeiten.


    Diese Richter wurden vom Domkapitel ernannt. Im 17. Jh. auf Lebenszeit, später immer nur für kurze Zeitabschnitte bestellt. Zuerst wählten die Ackerleute den Richter aus ihrer Mitte. Er wurde vom Domkapitel nur bestätigt, andere Dorfbewohner kamen für dieses Ehrenamt nicht in Frage. Der Dorfrichter mußte alle Angelegenheiten des Hofgerichts, sofern sie nicht dem Domvogt vorbehalten waren, erledigen. Übeltäter konnten, wenn sie am gleichen Tag gefaßt wurden, sofort bis zu 3 Schillingen Geldbuße belegt werden. An den offiziellen Gerichtstagen standen dem Dorfrichter mehrere Schöffen, die ebenfalls vom Domkapitel aus dem Dorf ernannt waren, zur Seite. Im 17. Jh. waren es meistens zwei Schöffen. Jeder Einwohner der Grund und Boden besaß konnte als Schöffe eingesetzt werden. Handwerker kamen nicht in Frage. Alle wichtigen Urteile wurden aufgezeichnet. Dazu gehörten Grundstücksverkäufe, Ehekontrakte und Grenzregulierungen. Der Kantor war meistens auch der Gerichtsschreiber. Im Dorfkrug wurde der Gerichtssaal eingerichtet. Zur Rechtssprechung mußten sich Richter und Schöffen in einen gesondert eingerichteten Raum zurückziehen. In diesem Zimmer wurde die Gemeindelade mit den Akten und Urkunden aufbewahrt. Der Gerichtstag begann immer mit Glöckengeläut und wurde vorher ausgerufen. An den Gerichtstagen die der Domvogt abhielt ging es hoch her. Diese Gerichtstage waren für die Dorfgemeinschaft sehr kostspielig. Zwischen 1650 und 1700 ist dieser Rechnungsbeleg aus Welsleben erhalten. Die Gemeinde hatte so zwei bis drei mal im Jahr zusätzlich zu den Abgaben pro Feier (Ottersleben)


    1 Kalb 2 Thlr. 6 Groschen


    4 Enten 14 Groschen


    6 Hühner 18 Groschen


    5 Hähne 16 Groschen


    1 Schock Eier 6 Groschen Schock = 60 Stück


    2 Gänse 1 Thlr. 6 Groschen


    Braunkohl 2 Groschen


    6 ½ Pfund Butter 19 Groschen


    zu zahlen.


    Im 17. Jh. bestand ein Reichstaler aus 90 Groschen.


    Die Rechnung betrug daher 3 Reichstaler 87 Groschen.


    Außerdem mußten Milch, Käse, Gewürze usw., 13 ½ Maß Wein und 1 Maß <Franzbranntwein> geliefert werden. Daher waren diese Festgelage für das Dorf eine unerträgliche Last.


    Die Verwaltung der Dörfer oblag einem Bauermeister. Seine Aufgaben waren vielfältig. Seine Rechte waren eingeschränkt, da er im Untertänigkeitsverhältnis zum Domkapitel stand. Aus diesem Grund gab es in den Gemeinden keine Selbstverwaltung.


    Die Aufgabe eines Bauermeisters war:


    Die Führung der Gemeindekasse,


    die Beaufsichtigung der Feldmark – Wege und Straßen,


    die Sorge für die ordnungsgemäße Benutzung aller gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen.


    Bittschriften und Beschwerden wurden von dem Bauermeister zur Vorlage beim Domkapitel abgefaßt.


    Im 17. Jh. standen dem Bauermeister ein Feldhüter, der Pferdemann genannt wurde, und ein Dorfknecht zur Seite.


    Der Feldhüter sorgte dafür, daß das Vieh keinen Flurschaden anrichtete. Er hatte ein Flurbuch zu führen.

  • Um 1670 betrug das Gehalt einer Lehrbase = Lehrerin.


    In dieser Zeit wurden Jungen und Mädchen unterrichtet (getrennt). Davor , im 16. Jh. hatten nur Jungen Anspruch auf Unterricht.


    12 Taler jährlich, die sich aus ca. je 6 Talern aus der Schulkasse und Gemeindekasse zusammen setzten.


    Plus 12 Scheffel Brotkorn 0 648 kg 0 12,96 Zentner. Hier wird der Berliner Scheffel gerechnet.


    2 Scheffel Weizen 0 108 kg 0 2, 16 Zentner


    1 Scheffel Erbsen 0 54kg 0 1,4 Zentner, welche von der Gemeinde geliefert wurden.


    Die Schulkinder zahlten vierteljährlich 3 Groschen an die Lehrerin. Konnten sie nicht zahlen, übernahm die Kirche diesen Betrag.


    Die Gehälter Anfang des 19. Jh. betrugen in den Bördedörfern ca.:


    Pfarrer in Welsleben 1823


    a) Für Proklamation und Trauung, nach uralter Obervanz.


    · Proklamation: 1 Tuch = Wert 8 Groschen


    · Trauung: 1 Taler 8 Groschen


    b) Kindtaufe mit Fürbitte und Danksagung, 8 Groschen


    · Für Mahlzeiten, falls der Prediger nicht gebeten, wird bei Kindtaufen und Hochzeiten erhoben: 4 Groschen


    · Für eine Nottaufe im Hause 12 Groschen


    c) Für eine stille Leiche mit Schadloshaltung der Opfer (Spende in der Kirche während des Gottesdienstes)


    · Erwachsener 13 Groschen


    · Kind 10 Groschen


    d) Wir bei einer stillen Leiche geläutet, so bekommt der Pfarrer doppelte Leichengebühren nebst Entschädigung für das Opfer.


    e) Beerdigung


    · Leichenpredigt 1 Taler


    f) Semon 16 Groschen


    g) Integritätsschein 8 Groschen


    h) Tauf- und Totenschein 6 Groschen


    i) Beichtschein 2 Groschen


    j) Einsegnung der Wöchnerin und Danksagung 3 Groschen


    k) Beichtgeld gibt jede Person 1 Groschen


    l) Bei allen Amtshandlungen des Pfarrers muß geopfert werden:


    · Taufpate, Brautperson, Kirchgängerin 1 Groschen


    · Jeder Leichenträger 3 Groschen


    Er erhält außerdem ein jährliches Salarium von 60 Talern in Courat zu Neujahr aus der Kirchenkasse.


    Ein Reichstaler bestand aus 24 Groschen im Jahr 1823.


    Ihm steht als Neujahrsgeld von der Gemende zu und hier zahlen:


    · Jeder Ackermann 8 Groschen


    · Jeder Dreilinger 6 Groschen


    · Jeder Halbspänner 4 Groschen


    · Jeder Kossat 2 Groschen


    · Jeder Einlieger 1 Groschen


    · Jeder Krüger (Böttcher) 4 Groschen


    · Jeder Bäcker 1 Groschen


    · Der domkapitularische Erbpachthof (evangelisch) 2 Taler.


    · Auch haben alle kommunikationsfähigen Einwohner als quartaliter 2 Groschen, insgesamt 14 Taler als Quartalsgeld zu zahlen.


    · Aus dem Ertrag des Klingelbeutels steht ihm ein Betrag zu.



  • Der Organist durfte als Lehrer tätig sein.


    Zum Organistendienst gehört neben dem Grundstück ein Garten und 9 ¾ Morgen Ackerland.


    a) bares Geld


    · aus der Kirche alljährliche 8 Reichstaler Salarium


    · wegen des Läutens 7 Reichstaler 12 Groschen


    · für Uhr- und Glockensegen 5 Reichstaler 8 Groschen


    · für Reinigung der Taufschale und Leuchter 12 Groschen


    · für das Pfingstholz 1 Reichstaler


    · für die Passion 12 Groschen


    · für ein paar Handschuh 1 Reichstaler 8 Groschen


    · Pfluglohn für den Schulacker aus der Gemeinde 12 Reichstaler


    · aus der Armenkasse zu besen (um die Kirche auszukehren), insgleichen auch zu Kreide.


    1 Reichstaler 12 Groschen


    b) Naturalien


    Brot, Wurst, Eier und Kuchen


    · 21 Brote


    · 21 Würste


    Die Kossaten (60 mit, 13 ohne Land in Welsleben) geben weder Brot noch Wurst sondern: jeder gibt 2 Groschen auch 1 Groschen dafür, welches bei Neujahrsumgang mit dem Kantor geteilt wird. Eier und Kuchen werden nicht gegeben.


    An Getreide, Körner und Garben


    · von jeder kontributablen Hufe Acker, davon 180 in Welsleben, werden 4 Bund allerlei Getreide und Garben als Weizen, Roggen, Gerste und Hafer gegeben. Diese ist wieder mit dem Lehrer zu teilen. Das Getreide müssen sich der Organist und Kantor aus den Scheunen einsammeln.


    · Das Erbpachtgut gibt jährlich 1 ¼ Scheffel Roggen, der Halbspänner gibt ¼ Bund Gerste.


    c) Accidencien


    · Von einer Hochzeit: 4 Groschen nebst einem Tuch und Mahlzeit


    · Von einer Taufe: 2 Groschen nebst Mahlzeit, welche von einem Eigentümer 4 Groschen, von einem Einlieger 3 Groschen bezahlt werden


    · Von einer Nottaufe 6 Groschen


    · Für eine Leiche ohne Predigt 3 Groschen


    · Für eine Leiche mit Predigt 4 Groschen


    · Für eine Leiche, welche während des Läutens still beerdigt wird 6 Groschen


    · Für jedes weitere Lied 2 Groschen


    · Von einer Privatkonfirmation 3 Groschen


    · Schulgeld für jedes Kind vierteljährlich 3 Groschen und 15 Bund langes Roggen- oder Weizenstroh zum heizen für die Unterrichtsstube im Winter.



    · Neujahrsumgang, welcher mit dem Kantor geteilt wird.

  • Kantor Lehrer


    Von dem Kantorat wird folgendes Inventarium geschrieben:


    Der Kantor besitzt außer seinem Hausgrundstück noch 14 ½ Morgen Ackerland und einen Garten.


    Seine Einkünfte gleichen ungefähr denen des Organisten. Nur bei den Naturalien treten wesentliche Unterschiede auf. Er war gleichzeitig der Amtsschreiber. Finanziell war er etwas schlechter gestellt als der Organist.


    a)Für eine Hochzeit 7 Groschen, 1 Tuch nebst Malzeit


    b)Für eine Taufe für die ersten drei Gevatterbriefe 3 Groschen


    · Für jeden folgenden Gevatterbrief 2 Groschen


    c)Für eine Leiche, welche still beerdigt wird 3 Groschen


    · Für eine Leiche mit Predigt 4 Groschen


    · Für den Lebenslauf 8 Groschen


    · Für das zweite Lied 2 Groschen


    · Für eine Leiche, welche bei der Beerdigung beläutet wird 6 Groschen


    · Schulgeld für jedes Kind vierteljährlich 3 Groschen und 15 Bund langes Roggen- oder Weizenstroh zum heizen für die Unterrichtsstube im Winter.


    a) Neujahrsumgang, welcher mit dem Organisten geteilt wird.


    Naturalien


    Brot, Wurst, Eier und Kuchen


    · 22 Brote


    · 22 Würste


    Die Kossaten (60 mit, 13 ohne Land in Welsleben) geben weder Brot noch Wurst sondern: jeder gibt 2 Groschen auch 1 Groschen dafür, welches bei Neujahrsumgang mit dem Kantor geteilt wird. Eier und Kuchen werden nicht gegeben.


    Die Dörfer hatten bis zum 19. Jh. Soldaten zu stellen. Wenn die Dorfgemeinschaft dieser Forderung nicht nachkam wurde ihr ein Ultimatum zur Erfüllung gestellt. Sonst wurde der Ort evtl. niedergebrannt.