Zweitschriften der Standesamtsregister

  • Hallo und einen schönen Sonntag allen,


    seit Beginn der Personenstandsregister ( Geburten, Eheschliessungen, Sterbefälle) in Preußen ( 01.10.1874 ) und später im ganzen Reich ( 01.01.1876 ) wurden sogenannte Zweitbücher geführt ( ähnlich wie bei den Kirchenbüchern ab 1794).Diese wurden dann am Ende eines Kalenderjahres an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Hat jemand Erfahrungen mit diesen Zweitbüchern in seiner Forschung gemacht ? Könnte es auch sein, dass einige Bücher noch in Staatsarchiven schlummern, allerdings nur mit dem Vermerk " Bestände Amtsgericht" ? Einige Bestände der Amtsgerichte in den ehemaligen dt. Ostgebieten lagern heute in den Staatsarchiven.


    Weiss jemand näheres ?



    Viele Grüße


    André Marten