Darf man das Wappen "seines Namens" nutzen?

  • Ich habe in einem Adelsregister das Wappen meines Familiennamens "Bethmann" gefunden. Darf ich es nutzen, weil ich auch Bethmann heiße oder welche genauen Regeln sind zu beachten?

  • Hallo kattn,


    also, dass Wappen was du gefunden hast, gehörte wohl einer adeligen Familie mit dem Namen "Bethmann".


    Ich zitiere mal eine kurze Textstelle aus dem Buch "Anleitung zur Ahnenforschung":


    "Grundsätzlich lehnt sich das Wappenrecht dabei an das Namensrecht an. Wappen müssen wie Familiennamen als Folgerung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes angesehen werden. Daraus folgt, dass derjenige, der ein Wappen rechtmäßig führt, einem anderen, der dieses unrechtmäßig führt, die Weiterführung unterbinden kann. Prinzipiell ist geregelt, dass alle Nachkommen des Wappenstifters das Recht haben, dasselbe Familienwappen zu führen, wenn sie im direkten und ununterbrochenen Mannesstamm - wie man sagt: "zur ganzen Hand" - stehen. Vergleichbar ist dies mit einer Erbengemeinschaft. Somit sind auch die direkten weiblichen Nachkommen mit eingeschlossen, solange sie unverheiratet bleiben.
    Das Recht zur Wappenführung wird also auf folgende Arten weitergegeben:
    -durch eheliche Abstammung
    -durch nichteheliche Abstammung, wenn eine Ehelichkeitserklärung folgt
    -wenn ein Führungsberechtigter das Führungsrecht von sich aus ausdehnt."


    Genaueres kann man aber im sog. heraldischen Regelbuch nachlesen.


    Gruß


    Pierre

  • Hallo,


    wenn Du von diesem Wappenstifter abstammst, dann könnte es sein, daß Du das Wappen tragen darfst.
    Aber das erfordert zuerst mal eine gute Familienforschung.
    Es gibt auch die Möglichkeit, ein Wappen selbst zu stiften, muß man aber auch zuerst die Familienforschung zu machen.


    Viele Grüße
    Gudrun