Darf man zwecks Antwort einzelne Seiten der Kartei Quassowski scannen und weitergeben ?

  • Weil auch mir schon von anderen Geleichgesinnten mit Antworten aus der K.-Q. geholfen wurde, möchte ich ebenfalls gerne helfen.


    Da ich schwerpunktmäßig den FN Feierabend (und ähnliche) suche und registriere, habe ich mir den Band F als Buch und das QSM 1 Register als CD beim VFFOW gekauft und verfüge auch über einen geeigneten Scanner. Es wäre also einfacher, umfangreichere Antworten per Scann-Datei als Anhang einer direkten e-Mail zu verschicken, als sie hier mühsam einzutippen.


    Meine Frage ist nun: Was ist mit dem Coypright noch vereinbar ?


    Eure Antworten sind willkommen.


    Viele Grüße


    Georg (W. Feierabend)

  • Hallo Georg,


    eigentlich bedarf es immer der Genehmigung des Verlages oder in diesem Fall des Vereins.
    (Nachdruck und auszugsweise Wiedergabe nur mit Genehmigung des Vereins) steht im Impressum.
    Nach einem Telefonat mit dem VfFOW sind einzelne Abschriften erlaubt, jedoch nicht das
    Scannen ganzer Seiten. Wenn Du allerdings die Namen und Daten abschreibst und dann das
    Blatt einscannst, was Du ja anscheinend machen möchtest, ist es egal, Du solltest allerdings
    die Quellenangabe nicht vergessen.


    Viele Grüße
    Anne :computer:

  • Hallo Anne,


    Dank für den Einsatz. Also könnte ich - um die Anfrage eines Forum-Mitgliedes nach dem Inhalt einzelner Fundstellen zu beantworten - die betreffende(n) Seite(n) zunächst scannen; dann die nicht relevanten Teile wegschneiden und anschließend die nachgefragte Information an den Fragesteller als Scann-Datei-Ausschnitt senden (?).


    Gruß, Georg

  • Selbstverständlich kann man eine komplette Seite scannen und an einen Bekannten weitergeben. Dies liegt im zulässigen Rahmen der Privatkopie, die Abgaben dafür wurden bereits mit dem Gerätepreis des Scanners bezahlt.


    Gruß
    Marcus

  • Hallo Markus,


    zu Beginn des Buches steht:


    Die Kartei Quassowski
    Günter Boretius/Margot Braess • Buchstabe F
    2. Auflage
    ISBN 3-931577-10-4
    Hamburg 1997
    Das Werk ist in allen seinen Teilen urheberrechtlich geschützt.
    Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Vereins unzulässig.
    Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen,
    Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung
    in und Verarbeitung durch elektronische Systeme.


    Ich habe kein Interesse an einen Abmahnung wegen Verstoß gegen das Copyright.


    Deshalb halte ich mich an die Aussage von "footsteps" vom 14. Februar 2008, 11:26


    Bei dem von Dir angebotenen Zugriff auf die alten Adressbücher liegt der Fall ggf. anders.


    Gruß, Georg


    .

  • Langen Text getippt, alles wieder wegeditiert.......


    Ich empfehle mal einen Blick auf Wikipedia (oder ein belibiges anderes Lexikon), speziell die Stichworte:


    -Privatkopie
    -Pauschalabgabe
    -Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)


    Gruß
    Marcus