Wappen für die Familienchronik

  • Hallo,


    Für das Deckblatt meiner Familienchronik, würde ich gerne ein selbst enworfendes Wappen (Familie Schipmann) benutzen, einen Vorentwurf habe ich bereits erstellt.


    Nun meine Frage: Darf ich mir selbst ein Wappen erzeugen? Und gibt es Programme und Vorlagen die man dafür nutzen kann?


    Gruß


    Klamphauer

  • Hey,Wenn du dir dein eigenes Wappen entworfen hast mußt du es erstmal von einem Heroldiker konntrolieren lassen.Da es für die Wappen richtige Richtlinien gibt.Zb. darfst du nur bestimmte Farben verwenden und es muss in einem bestimmten Winkel stehen.Es darf auch nicht zu sehr personalisiert sein,so das es auch jemand anderes aus der Familie tragen kann.Und es darf halt keinen anderen Wappen ähneln so das es verwechselt werden könnte.Und es gibt noch andere Richtlinien.Wenn du dann die Bestättigung hast das "es rechtens" ist kannst du es in die Wappenrolle eintragen lassen,was aber auch sehr kostspielich sein kann.Wenn du dich mal bei Herold in Berlin erkundigst wär es wohl das beste.Da viele nur auf Gewinn aus sind.
    http://www.genealogienetz.de/vereine/herold/

  • Da empfehle ich eine Anfrage in dem folgenden Forum: http://www.heraldik-wappen.de/.
    Hier im Forum ist zwar auch eine Wappenanbteilung, aber dort ist man spezialisierter. Und es lesen mehr Experten Deine Anfrage. Die Leute dort sind teilweise dieselben wie hier im Forum, nur eben mehr.
    Es gibt auch dort eine Einstieg-Seite mit den primären Fragen, die Du lesen solltest.


    Grundsätzlich zu Deiner Frage: Du darfst Dir ein Wappen zulegen. Dies ist ein einseitiger Rechtsakt, also die Wappenannahme geht nur von Dir aus, Du brauchst niemanden um Erlaubnis fragen.
    Aber: Um zu vermeiden, daß Dein Entwurf bereits von anderen Leuten geführt wird, sollte ein Heraldiker den Entwurf kontrollieren. Zweitens soll die heraldische Form gewahrt sein. Das sind bestimmte Konventionen zu Farben und Darstellungsform, die man sich recht leicht anlesen kann. Drittens sollte es Dein Anliegen sein, das Wappen auch für Dich und Deine Nachkommen zu schützen. Hierzu wird der von einem Heraldiker abgesegnete Entwurf in eine Wappenrolle aufgenommen und veröffentlicht. Der letzte Schritt ist der einzige, der etwas kostet.


    Bei dem Entwurf helfe ich Dir gerne. Wir können uns per PN austauschen, und den fertigen Entwurf dann den Experten zur Kritik präsentieren. Ich habe da bereits einige Erfahrungen gesammelt.

    QVEM QVAERIS? ("Wen suchst Du?"- Johannes 20,15)

  • Ich würde zunächst einmal prüfen, ob zu dem Wappen Schipmann, das einer
    alten Lübecker Bürgerfamile zugeordnet ist, eine Verbindung besteht.
    Das Wappen ist veröffentlicht im Siebmacher, Band Bürgerliche 3. Teil,
    Seite 32, Tafel 36.


    Mit freundlichen Grüßen


    Friedhard Pfeiffer

  • Hallo Klamphauer,


    Wappen werden durch Geburt, Heirat, Adoption, Verleihung und -bei Personen bürgerlichen Standes- durch Annahme erworben. Jeder konnte und kann sich ein Wappen zulegen, konnte und kann es auch jederzeit nach Belieben verändern.


    Die Annahme eines Wappens (Du bist ja vermutlich bürgerlich) ist in Dein freies Belieben gestellt, soweit nicht einem früheren Träger desselben Wappens ein Schaden erwächst. Auch in dieser Hinsicht ist Pfeiffers Hinweis wichtig.


    Du mußt Deinen Entwurf noch nicht einmal heraldisch überprüfen lassen. Wenn Du aber ein wirkliches Wappen haben willst, muß es die heraldischen Kriterien (z.B. Wappenbestandteile, Tinkturen, Bilder, Anordnungen) erfüllen, sonst hast du nur eine mehr oder weniger fantasievolle Zeichnung.


    Gruß
    Detlef

  • Vielen Dank für eure sehr aufschlußreichen Antworten.


    Die Ahnen der Familie Schipmann kommen nach meinen heutigen Forschungsstand aus dem Gebiet um Rhede(Ems). Die erste urk. Erwähnung des Namen finden wir im Jahre 1534 in Rhede Hermann Schyp Erbkötter r.k geboren um 1500 gestorben nach 1551 in Rhede. Später nannten sich seine Söhne dann Schipmann damit dürfte eine Verbindung zur Lübecker Kaufmannsfamilie mit diesen Namen nicht bestehen. Wenn ich alles richtig verstanden habe darf ich mir als "bürgerlicher" (was bedeutet bürgerlicher evtl. mündige Person?) ein Wappen zulegen. Wenn ich aber beabsichtige es in einer Wappenrolle zu veröffentlichen muß ich bestimmte Richtlinien einhalten.


    Gruß Klamphauer


  • (Was bedeutet bürgerlicher evtl. mündige Person?)


    Bürgerlicher steht hier im Gegensatz zu Adliger. Also Müller, Meier,
    Schulze, Schmidt sind im Regelfall "Bürgerliche". Von Sowieso, Edler
    oder Ritter von ..., Freiherr von ...., Graf von ...., Fürst von .....
    sind im Regelfall "Adlige".


    MfG


    Friedhard Pfeiffer

  • @ Klamphauer


    Um dem Interessierten einen groben Überblick zu verschaffen, wurde unter "Wappenkunde" (oben)
    einiges als "Standart" eingetragen.
    http://forum.genealogy.net/ahn…ogie/board27-wappenkunde/
    Oder auch unter "Einführung in die Heraldik"
    http://heraldik-wappen.de/viewforum.php?f=3
    sowie die unter "Wichtig" stehenden Anmerkungen im Forum der HiN:
    http://heraldik-wappen.de/viewforum.php?f=2
    Lesen Sie dies zuerst mal in aller Ruhe durch :!:


    Die Entwicklung eines Wappens braucht genaue Überlegung.
    "Schnellschüsse" werden meist nach kurzer Zeit bedauert :!: :no: