Komme ich an Anlagen d. Sterberegisters zur Todesursache?

  • Hallo,


    ich stelle meine Frage mal hier rein, da ich nicht so recht weiß, wo es sonst besser hin passen würde.


    Es geht um Folgendes:
    Mein Ur-Ur-Großvater ist 1886 verstorben und in der Familie wurde immer erzählt, er hätte sich (47-jährig) das Leben genommen. Dazu würde auch ein Vermerk passen, der sich in der Abschrift des Sterbeeintrags befindet. Die Abschrift wurde 1938 gemacht und es heißt dort unter Anderem:
    "...nach einer Anzeige der Staatsanwaltschaft .... vom ...1889 No. ..., welche den Sammelakten dieses Sterberegisters unter Beilage der Nr. ... anliegt, ist .... verstorben."


    Da nun eine solche Akte existiert, hatte ich Hoffnung, vielleicht etwas mehr über die Umstände seines Todes zu erfahren und habe heute mit dem betreffenden Standesamt telefoniert. Ich wollte nachfragen, ob diese Akten noch existieren und wenn ja, ob ich von dieser besagten Anlage denn vielleicht eine Kopie oder vielleicht einfach irgendeine Information über die Todesumstände haben könnte. Die Antwort war leider negativ, Grund: die Unterlagen in der Akte würden ja dem Standesamt gehören und nicht mir (das war mir schon klar :D )... Somit würden darüber auch keine Auskünfte erteilt, sie würden lediglich eine Sterbeurkunde ausfüllen, weitere Angaben dazu müßten sie nicht machen. Aber ich könnte ja beim Gesundheitsamt nachfragen ?( .


    Hat jemand mit so etwas schon Erfahrungen gemacht und weiß, ob und wie man vielleicht doch noch an die Informationen kommen könnte? Könnten solche "Anzeigen" oder Akten der Staatsanwaltschaft in irgendeinem staatlichen Archiv schlummern, das einem Auskunft erteilt?


    Ich würde mich sehr über Tips freuen, denn ich würde gerne etwas darüber erfahren.
    Herzlichen Dank schon mal und


    viele Grüße,
    Bea

  • Hallo Bea,


    ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass im zuständigen Landesarchiv noch die Akte der Staatsanwaltschaft zu finden ist.


    Allerdings könnte noch der Totenschein existieren. Dort steht die Todesursache drin. Da der Sterbefall mittlerweile mehr als 100 Jahre her ist, müsste der Totenschein im Landesarchiv zu finden sein.



    Viele Grüße


    Gerda

  • Hallo Bea,



    ich habe einen ähnlichen Fall in der Familie. Über das Standesamt habe ich erfahren das alle Unterlagen nach 30 Jahren vernichtet werden.


    Sandra

  • Bin auch auf der Suche nach der Todesursache meines Urgrossvaters. Verwandte die mir vielleicht Auskunft darüber geben könnten leben nicht mehr, auf der Sterbeurkunde die ich mir besorgt habe steht sie auch nicht drauf. Weiss auch nicht mehr wo ich noch Info´s darüber herbekommen könnte. Dabei würde sie mich schon interessieren da er auch nicht sehr alt geworden war. Er starb schon mit 50 Jahren. Jedenfalls fand ich aber immerhin seine Todesanzeige in der Zeitung und das war 1935. Darauf konnte ich feststellen dass er noch Verwandte in Düsseldorf hatte. Ach auf dem Friedhof wo er begraben wurde war ich auch allerdings konnten sie mir auch keine näheren Angaben machen.


    gruss


    uli :computer:

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Somit
    würden darüber auch keine Auskünfte erteilt, sie würden lediglich eine
    Sterbeurkunde ausfüllen, weitere Angaben dazu müßten sie nicht machen.




    Diese Auskunft ist unzutreffend. Nach § 61 Abs. 1 Satz 1
    Personenstandsgesetz kann E i n s i c h t in die
    Personenstandsbücher, Durchsicht dieser Bücher .... von Personen
    verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren
    ..... Abkömmlingen.


    Sie haben also das Recht, in den ganzen "Vorgang" Einsicht zu nehmen.
    Allgemeine Ländervorschriften, z. B. Art. 29 BayVwVfG regeln die
    Fertigung von Abschriften (Kopien). Ich würde mir solche "Auskünfte"
    nicht gefallen lassen. Zumindest würde ich mir eine solche "Auskunft"
    schriftlich geben lassen und dann entsprechend dagegen "vorgehen".


    Mit freundlichen Grüßen


    Friedhard Pfeiffer

  • Hallo Bea,
    warte, warte noch ein Weilchen! Ab dem kommenden Jahr ändern sich ja die Fristen für die Einsichtnahme. Dann fällt das Jahr 1889 nicht mehr in den geschützten Bereich.
    Gruß Krüll

  • Hallo Bea,


    versuch es doch einmal über die Kirchenbücher. Wenn du bei der Pfarrei, in der dein Großvater gestorben ist, anfragst kann man dir vielleicht dort weiter helfen. Ich weiß von den Kirchenbüchern in unserer Pfarrei, das dort oft die Todesursache miteingetragen wurde.
    Auch erteilt man in unserer Pfarrei gerne Auskünfte, auch über das Datum 1875 hinaus.
    Ein Versuch ist es Wert.


    Gruß
    Gaby

  • Hallo Bea,


    wie Pfeiffer schon ausführte, hat Dir die Standesbeamtin eine falsche Auskunft gegeben. Als direkte Nachfahrin hast Du ein sog. "berechtigtes Interesse", auf das Du verweisen solltest. Du mußt nicht -wie Krüll meint- damit noch ein Weilchen warten, denn datenschutzrechtliche Fristen bestehen in Deinem Fall nicht.


    Gruß
    Detlef

  • Das "berechtigte Interesse" bezieht sich auf Auskunft aus den Personenstandsregistern und nicht auf eine Einsichtnahme. Bei dieser könnte ich ja Daten von Personen sehen, mit denen ich nicht verwandt bin. Im Beitrag vorher war aber ausdrücklich die Einsichtnahme genannt, deshalb meine Mitteilung. Die Belegakten sind keine Register, die Standesämter meinen, daß sie daher aus diesen Akten keine Auskunft zu geben brauchen. Wenn diese Unterlagen dann im nächsten Jahr an die Archive abgegeben werden, ist das eben Alles etwas einfacher, ohne daß man sich mit den Bürokraten unter den Standesbeamten herumstreiten muß.
    Gruß Krüll

  • Hallo an Euch Alle!


    Ich wollte gestern Abend auf Eure zahlreichen Beiträge antworten, als ich meine Antwort dann abschicken wollte, bin ich „rausgeflogen“ und hatte irgendwie keinen Zugriff mehr auf den Server... komisch. Ich hoffe, daß es jetzt wieder klappt.


    Zuerst also ein großes :danke: für all Eure Meinungen und Ratschläge! Insgesamt haben Eure Beiträge mir gezeigt, daß ich mit meiner eigenen Einschätzung, daß das so doch wohl nicht sein kann (hatte dabei auch §61 im Kopf), doch nicht so falsch gelegen habe.


    Ich werde es erst einmal so machen, wie mir Herr Pfeiffer geraten hat und das Ganze noch einmal schriftlich anfragen. Das muß ich sowieso, da ich eine Auskunft über die Höhe der Suchgebühr für die Sterbeeinträge der Eltern des Toten telefonisch nicht erhalte, sondern dies schriftlich erfragen muß ...
    Was die Kopien bzw. Abschriften der Akte angeht, werde ich mich schlau machen, ob es diese Allgemeinen Ländervorschriften, von denen Herr Pfeiffer schrieb, auch für Baden-Württemberg gibt.


    Für mich war es eigentlich logisch, daß sich das Recht auf Einsichtnahme auch auf die dazu gehörigen Anlagen bezieht. Natürlich immer die direkte Abstammung vorausgesetzt, und die kann ich ja lückenlos nachweisen. Danach hat die Beamtin aber noch nicht mal gefragt. Ich hatte insgesamt einfach den Eindruck, daß sie mich abwimmeln wollte. Sie meinte dann nämlich auch noch, da sie wohl mal den Pilz im Keller gehabt hätten, wisse sie ja gar nicht, ob die Unterlagen von 1886 überhaupt noch da wären. Naja, da könnte man ja mal nachsehen......


    Das mit dem Totenschein ist auch ein guter Tip. Das werde ich auf jeden Fall im Hinterkopf behalten, falls ich beim Standesamt wirklich nicht weiter kommen sollte. In den Kirchenbüchern zu suchen, war auch mein Gedanke, da steht ja oft was drin. Das werde ich auf jeden Fall parallel bei der Kirche anfragen.


    Was die 30 Jahre Aufbewahrungsfrist angeht: Hat das jemand noch mal irgendwie genauer recherchiert? Wird tatsächlich ein Sterberegister beim Standesamt dauerhaft archiviert, eine dazugehörige, erklärende Anlage aber nach 30 Jahren schon vernichtet?


    @ krüll:
    Da es sich um 1886 handelt, bin ich jetzt etwas irritiert. Ich dachte eigentlich, daß da der Datenschutz (nach 120 Jahren) sowieso nicht mehr greift. Irre ich da? Persönlich werde ich da sowie so erst mal nicht Einsicht nehmen können, sondern werde darauf angewiesen sein, Kopien/Abschriften zu bekommen, da der Weg für mich einfach zu weit ist.


    Ich werde jetzt also nach den Allgemeinen Ländervorschriften für BW suchen, den Link von Detlef (Danke!) duchforsten und dann meine Anfrage schriftlich formulieren. Mal sehen, was für eine Antwort ich bekomme. Auf jeden Fall lasse ich mich nicht so einfach abspeisen!


    Vielen lieben Dank also noch einmal für Eure Ratschläge und die moralische Unterstützung!


    Herzliche Grüße von
    Bea

  • Hallo krüll.


    Aha! Jetzt hab ich´s verstanden, bin noch nicht so versiert mit den ganzen Regelungen.
    Aber wie ich schon schrieb, kommt "Einsicht" ja sowieso erst mal nicht in Frage wegen der großen Entfernung. Aber die Auskunft aus der Akte kann sie mir wenigstens nicht verwehren.


    Danke und viele Grüße,
    Bea

  • Hallo Herr Pfeiffer,



    der § 61 Personenstandsgesetz spricht zweifellos von Einsicht in die Personenstandsbücher. Was man durchaus wörtlich nehmen kann, ich selbst habe bereit eine Personenstandsbuch beim Standesamt eingesehen.


    Eine Sammelakte, die das o.g. Standesamt erwähnte, und damit auch die Unterlagen, die sich darin befinden, ist nicht Bestandteil des Personenstandsbuches. Damit fällt eine Einsicht in diese Sammelakte nicht unter § 61.



    Viele Grüße


    Gerda