Hallo Zusammen,
in der Franken-Mailingliste fand ich gestern folgenden Beitrag, der vielleicht ganz interessant ist. Was haltet ihr davon?
In der Chronik der Stadt Arnstadt in Thüringen heisst es:
Nach dem 30-jährigen Krieg (1618-1648 ) waren von den 17 Millionen
Bewohnern Deutschlands nur noch 4 Millionen, meist Frauen und Mädchen übrig. Aus diesem Grunde
wurde am 14.2.1650 auf dem fränkischen Kreistag in Nürnberg folgender Beschluß gefaßt und für
ganz Deutschland zum Gesetz erhoben:
Demnach auch die unumgängliche Nothdurfft des heylichen römischen
Reiches erfordert, die in diesem
30 jerig blutigen Kriege gantz abgenommene, durch das Schwerdt,
Krankheyt und Hunger verzehrte
Mannschafft wiederum zu ersetzen, so willen hinfüro innert nächsten 10
Jahren jedem Mannsperson
erlaubt und gestattet seyn, zween Weiber zu heurathen. -
So sich aber in Städten oder auff Dörffern jungGesellen finden laßen,
so ihr 50tes Daseinsjahr noch
nicht überschritten, starken Leibes und guter Gesundheyt auch mit Geld
und Gut gesegnet sind, und
solche betroffen würden, daß sie bishero keyn Weib genommen, solche
sollen ernstlich ve rmahnet
und bey Nichtfolgen am Leibe und am Vermögen gestraffet werden; diese
jungGesellen sollen alsobald
in den heylichen Ehestand tretten, sey es mit eyner oder zween Frauen
und wir von ihnen allen
Ernstes erhoffen, daß sie noch eine halbe oder, je nach ihren Kräfften
eine gantze Mandul Knaben
erzeugen und also dem Vatterlande mit allem Eyffer wiederum zu Bürgern
verhelfen mögen.
In einer anderen Quelle findet sich hierzu folgender ergänzender Text:
Es soll hinfüro jedem Mannßperson 2 Weyber zu heyrathen erlaubt seyn:
dabei doch alle und Jede
Mannßperson ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öfters ermanth
werden sollen, Sich dergestalten
hierinnen zu verhalten und vorzusehen, daß er sich völlig und
gebürender Discretion und versorg
befleiße, damit Er als ein Ehrlicher Mann, der sich 2 Weyber zu nehmen
getraut, beyde Ehefrauen
nicht allein notwendig versorge, sondern auch unter ihnen allen
Unfrieden verhüte.