Hallo liebes Forum,
ich habe in der Vergangenheit bei diversen Standesämtern Kopien der Einträge aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterbebuch angefordert. Dabei handelte es sich allerdings um Ereignisse, die älter als 60 Jahre waren.
Ist es bei einem Sterbefall im Jahre 1993 ebenfalls sinnvoll, eine solche Kopie anzufordern, oder enthält die übliche Sterbeurkunde alle Informationen? Bei Online-Formularen kann man immer nur die Urkunden, nicht aber die Kopien des Eintrags ankreuzen. Natürlich kann ich mit einem netten Brief auch eine Kopie des Eintrags anfordern, aber vielleicht ist das nicht mehr üblich? Kann mir jemand Rat geben?