Sterbeurkunde oder Kopie des Eintrags anfordern?

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe in der Vergangenheit bei diversen Standesämtern Kopien der Einträge aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterbebuch angefordert. Dabei handelte es sich allerdings um Ereignisse, die älter als 60 Jahre waren.


    Ist es bei einem Sterbefall im Jahre 1993 ebenfalls sinnvoll, eine solche Kopie anzufordern, oder enthält die übliche Sterbeurkunde alle Informationen? Bei Online-Formularen kann man immer nur die Urkunden, nicht aber die Kopien des Eintrags ankreuzen. Natürlich kann ich mit einem netten Brief auch eine Kopie des Eintrags anfordern, aber vielleicht ist das nicht mehr üblich? Kann mir jemand Rat geben?

  • Hallo Manuela,


    Du wirst bei einer so " jungen " Sterbeurkunde, bzw. Kopie sowieso einen Nachweis der direkten
    Nachkommenschaft hinschicken müssen. Deswegen halte ich den netten Brief für die bessere Lösung,
    ich selbst rufe immer erst bei fremden Standesämtern an, frage die Mitarbeiter, was ich mitschicken soll
    und schicke dann den Brief los. Ist vielleicht altmodisch, aber höflicher :)


    Viele Grüße
    Anne

  • hmm


    bei mir gehen immer alle anfragen per fax raus !


    jüngste sterbeurkunde die ich bekommen hab ist von 1995. (war im februar)


    ich war mit der person nicht geradlinig verwandt und es hat auch keiner nach gefragt.



    mfg Python

  • Vielen Dank an Euch.


    Die Sache mit dem Nachweis ist evtl. nicht so ganz einfach. Es handelt sich um meinen leiblichen Vater, aber ich wurde von meinen Großeltern adoptiert. Ich könnte das Gerichtsgutachten über die Feststellung der Vaterschaft mitschicken - und hoffen, das Standesamt hat den Hinweis der Adoption nicht erhalten. Denn rein rechtlich bin ich ja nicht mehr verwandt mit meinem Vater und somit nicht berechtigt, diese Urkunde zu erhalten.


    Also nehme ich an, die URKUNDE enthält alle Angaben, die auch in dem STERBEBUCHEINTRAG stehen? Wie gesagt, bei weiter zurück liegenden Ereignissen wird ja allgemein empfohlen, eher die Kopie dieses Eintrags anzufordern, als die Urkunde. Vielleicht ist das bei diesem "jungen" Ereignis aber auch so ungewöhnlich, dass die Standesbeamten dann ganz besonders das rechtliche Interesse nachgewiesen haben möchten.


    Ich werde mir über die Ostertage überlegen, wie ich das am besten mache.

  • Rein rechtlich bin ich ja nicht mehr verwandt mit meinem Vater und somit nicht berechtigt, diese Urkunde zu erhalten.


    Der erste Satz stimmt wohl [§ 1755 BGB: (1) Mit der Annahme erlöschen das Verwandschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. ....], dass er aber nicht berechtigt wäre, Urkunden der Personen zu erhalten, von denen er biologisch abstammt, trifft nicht zu. In der höchstrichterlichen Entscheidung des OLG München - 31 Wx 1/05 - vom 14. 04.2005 ist nochmals klar ausgesprochen, dass "das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung umfasst." Daher "dient die Benutzung der Personenstandsbücher der leiblichen Vorfahren der Verwirklichung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Herkunft. Etwaige Interessen der leiblichen Vorfahren, ihre Identität geheim zu halten, haben demgegenüber g r u n d s ä t z l i c h zurückzutreten." In dieser Entscheidung wird weiter ausgeführt: "Das Adoptionsgeheimnis bezweckt jedoch nicht, dem Angenommenen auf D a u e r die Kenntnis über seine biologische Abstammung vorzuenthalten; es schützt die leiblichen Eltern nicht vor späteren Nachforschungen des Kindes, das seine Abstammung erfahren möchte."
    Einerlei, ob man für die Ahnenforschung richtiger Weise die biologischen Vorfahren oder im Rahmen der Familienforschung die Adptiveltern daneben oder in den Vordergrund rücken sollte, kann es nicht angehen, dass Recht auf Kenntnis der biologischen Eltern so quasi mir nichts dir nichts sausen zu lassen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

  • Lieber Herr Pfeiffer,


    ich danke Ihnen für die Antwort!


    Ich werde die Urkunde bestellen. Falls es Schwierigkeiten mit dem Standesbeamten geben sollte, kann ich meine Berechtigung, dank Ihrer Erläuterungen, nun auch begründen.

  • Nun kann ich bereits heute etwas Neues darüber berichten. Ich bin in heute persönlich bei dem Standesamt gewesen und habe die Kopie des Eintrags aus dem Sterbebuch (Abschrift hat es die Standesbeamtin genannt) erhalten! Darin steht auch, dass mein Vater Witwer der soundso war. Also wieder neue Erkenntnisse für mich. Und das Einwohnermeldeamt dort war so nett, mir (sogar kostenlos!) zu sagen, wann mein Vater in seinen dortigen letzten Wohnort gezogen war und seit wann er Witwer war :thumbsup: . Ich war auch an seinem Grab und ganz erstaunt, dass auf dem Grabstein ein weiterer Name steht. Aber nur ein Nachname, nichts weiter. Ich habe meinen Sohn angerufen und gebeten, im Internet-Telefonbuch nach dem Namen in diesem Ort zu sehen. Und siehe da, gegenüber des Hauses, in dem mein Vater zuletzt gewohnt hat, wohnt noch immer jemand mit diesem Namen.


    Ganz, ganz mutig habe ich geklingelt. Eine alte Dame hat geöffnet, und ich habe ihr mein Anliegen erklärt. Sie hat mich sofort zu sich ins Haus gebeten, obwohl ich sie doch so abrupt aufgesucht habe. Dann konnte ich erfahren, dass sie die Lebensgefährtin meines Vaters gewesen ist. Einen etwas bitteren Beigeschmack hat es allerdings, dass er seinen Pachtbetrieb (große Wäscherei) damals verkauft hat und bei seinem Tod alles seiner Lebensgefährtin vererbt hat. Aber so ist das Leben eben. Ich wurde 5 Jahre zuvor von meinen Großeltern adoptiert. Selbst wenn ich damals von seinem Tod erfahren hätte, so hätte ich ja keinen Anspruch mehr geltend machen können. Und das, obwohl er sich ein Leben lang nicht um mich gekümmert hatte, sondern immer nur "sein" Leben lebte.


    Aber immerhin habe ich heute einiges über die Hintergründe seines Lebens in Erfahrung bringen können. Zumindest ist diese Neugier damit gestillt.


    Nebenbei hatte auch einen netten Brief an die zuständige Pastorin geschrieben. Und heute Abend habe ich per Email schon ihre Antwort erhalten. Sie hat mir gerade den Namen der Lebensgefährtin mitgeteilt, die auch die Beerdigung damals organisiert hatte. Also habe ich auf diesem Wege eine Information erhalten, die mir die Dame vom Friedhofsamt verweigert hatte. Auch wenn der große Zufall mich heute bereits mit dieser Lebensgefährtin sprechen lies und somit eine Anfrage bei der Patorin überflüssig gewesen wäre. Wer konnte das vorher wissen.


    Vielleicht macht mein Erlebnis auch anderen Mut, ruhig mal an "fremden Türen" zu klingeln. Wenn man höflich ist, kann das durchaus Erfolg haben.

  • Hallo Manuela,


    ich freue mich für Dich, daß Deine Nachforschungen einen so positiven Verlauf hatten,
    nette Mitmenschen :angel: trifft man ja nicht so oft.
    Ich wünsche Dir ein schönes Osterfest


    Viele Grüße
    Anne

  • hallo manu,


    prima, dass deine nachforschungen nun erfolgreich waren :thumbup: . aus deinem anderen thread hatte ich in erinnerung, dass du die schwester deines vaters suchtest. deren namen müsste die lebensgefährtin doch eigentlich auch wissen können, oder? ich drück dir alle daumen, dass sich diesbezüglich noch was tut.


    grüssle und ein frohes osterfest


    lexxus

  • Leider hatte die Lebensgefährtin für mich keine Auskünfte über seine Familie. Die beiden haben nie über Vergangenes gesprochen. Er hat ihr gegenüber auch nie erwähnt, dass er eine Tochter (mich) hat. Aber die Tochter seiner Lebensgefährtin hat er, lt. ihrer Auskunft, wie seine eigene angesehen - und von mir wollte er nie etwas wissen. So ist das halt manchmal im Leben.


    Danke für Eure Antworten!