Sippennachweis / Arier-Nachweis

  • Ich weiß nicht, ob ich hier in diesem Bereich richtig liege,
    ich versuche es einfach mal. Ich weiß, dass jede Familie
    im dritten Reich einen Nachweiß erbringen mußte über
    deren Vorfahren. Davon hat mir auch min Vater erzählt.
    Wie nennt man dise Dokumente genau? Arier-Nachweiß?
    Sippenbuch?


    Nun würde mich interessieren, wo heute diese Dokumente
    liegen um darin weitere Hinweiße auf meine Familie zu erhalten.
    Darf man in diese Dokumente einsehen?


    Meine Vorfahren lebten in Hohenzollern / BW. Wer weiß bescheid?
    Hinweiße würden mich wirklich weiter bringen!!


    Einen schönen Tag noch, Pert

  • Hallo Pert,


    der Ariernachweis ist meines Wissens nirgends archiviert. In manchen Familien existiert er noch. Also in der Familie (Cousinen, Tanten usw.) nach dem Ariernachweis fragen.
    Übrigens, nicht jede Familie brauchte einen Nachweis. Wer zum Militär kam, wer Beamter war und wer heiraten wollte, brauchte den Nachweis.
    Viel Glück
    wünscht
    Gudrun

  • Hallo -


    das ist der "Ahnenpaß". Habe einen mal im Sperrmüll gefunden. Wahrscheinlich wurden viele davon entsorgt.


    Ein Büchlein ähnlich wie ein Reisepaß.


    Michael

  • Aha, dann mal vielen Dank für die Auskunft!
    Da mein Vater von so einem Nachweiß gesprochen hat,
    werde ich mal in der Verwandtschaft nachfragen...


    Gruß, Pert

  • Hallo Pert,


    im Dritten Reich mußten ab 1933 zunächst Beamte, öffentlich Bedienstete und andere Berufsgruppen den Ariernachweis erbringen, ab 1935 jedoch alle Bürger. Vorzulegen waren 7 Geburtsurkunden (Proband, Eltern, Großeltern) sowie 3 Heiratsurkunden (Eltern, Großeltern). Zunächst stellte die dafür gegründete "Reichsstelle für Sippenforschung", ab 1940 das "Reichssippenamt" anhand dieser Urkunden den "Ahnenpaß" aus.


    Bei Kriegsende (1945) befand sich der überwiegende Teil der Bestände des Reichssippenamtes auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone, später DDR, jetzt Deutschland. Deshalb befindet sich das Material auch heute noch in der Hoheit des Freistaates Sachsen und ist gelagert und zugänglich in der 1990 gegründeten "Zentralstelle für Genealogie" in Leipzig.


    Siehe dazu home.bawue.de/~hanacek/info/leipzi01.htm oder gib in die Suchmaschine den Autor "Andreas Hanacek" für weitere Quellen ein.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Pert


    Ich habe mit dem Ahnenpaß meines Vaters mit den Forschungen angefangen.Natürlich habe ich zuerst überprüft was da drin stand.Jetzt habe ich auch noch den Ahnenpaß meines Schwiegervaters und meiner Schwiegermutter durchgesehen.Auch den Ahnenpaß der Halbschwester meiner Frau.Durch diese Dokumente kam ich relativ weit .


    Liebe Grüße


    Ahrweiler

  • Vielen Dank für die wertvollen Hinweise. Dass die Daten hier
    in Leipzig liegen ist ja ein wirklich glücklicher Zufall!
    Vielleicht helfen sie mir ja weiter. Wie viele Generationen
    mußten denn nachgewießen werden? Drei? Mein Urgroß-
    vater lebte damals noch. Mußte er dann über deinen Vater,
    Großvater und Ur-Großvater (bzw. -muttern) rechenschaft ablegen?
    LG, Pert

  • Hallo Ahrweiler,


    hattest Du eine Kopie des Ahnenpasses Zuhause, weil
    deine Großeltern eine Kopie für sich selbst zurück-
    behalten haben, oder hast Du die Daten in Leipzig
    in der Zentralstelle für Genealogie erhalten?


    Wenn ja, war es schwer an den Ahnenpass ranzukommen?


    LG, Pert

  • Hallo pert,
    meine Mutter hat diesen Ahnenpass mit allen dazugehörigen KB-Auszüge aufbewahrt.
    Bei der Suche nach anderen habe ich im Standesamt nachgefragt, wie der Ablauf damals war.
    Mir wurde geantwortet, dass der Ahnenpass bei Heirat von den Brautleuten eingereicht wurde,
    und nach der Heiratserlaubnis an den Einreicher wieder ausgehändigt wurde.
    So erklärt sich auch der Bestitz der Originale bei meiner Mutter.
    Im Archiv seien keine derartigen Unterlagen vorhanden.

  • Also ich selbst bin kein Experte auf dem Gebiet, aber an andererStelle (ich glaube sogar hier im Forum) wurde da schonmal drüber diskutiert!
    Ein "Ariernachweis" musste nicht von jeder Person erstellt werden, nicht so wie zB ein Personalausweis! Erst wenn die Person eine besondere Funktion hatte (siehe Beamte) ODER wenn sie grade in der Nazizeit heiraten wollte, musste so ein "Pass" erstellt werden.
    Das lief allerdings alles über die Privatleute, natürlich mit Kontrolle von Amtsträgern. Aber generell wurden die Ahnenpässe von Privatpersonen nicht in irgendwelchen Archiven aufbewahrt.


    Ich glaube aber gehört zu haben das angehörige von SS-Abteilungen auch Ahnenpässe einreichen mussten die dann von den Dienststellen an irgend ein Archiv oder so weitergeleitet wurden.


    idR befinden sich die Ariernachweise also nur in Privatbesitz! Nachzuprüfen sind die Daten natürlich immer, da damals mit Sicherheit auch oft "geschönt" wurde!



    Grüße


    Salich

  • Na, ich seh schon. Das wird wieder ne Sucherei. In der Familie weiß
    keiner genaueres. Außer, dass es so etwas mal gab.


    Scheinbar gibt es hier im Forum auch widersprüchliche Meinungen: Detlef05 meinte, dass jeder so einen
    Paß erstellen mußte:

    Zitat


    im Dritten Reich mußten ab 1933 zunächst Beamte, öffentlich Bedienstete und andere Berufsgruppen den Ariernachweis erbringen, ab 1935 jedoch alle Bürger. Vorzulegen waren 7 Geburtsurkunden (Proband, Eltern, Großeltern) sowie 3 Heiratsurkunden (Eltern, Großeltern). Zunächst stellte die dafür gegründete "Reichsstelle für Sippenforschung", ab 1940 das "Reichssippenamt" anhand dieser Urkunden den "Ahnenpaß" aus.


    Bei Kriegsende (1945) befand sich der überwiegende Teil der Bestände des Reichssippenamtes auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone, später DDR, jetzt Deutschland. Deshalb befindet sich das Material auch heute noch in der Hoheit des Freistaates Sachsen und ist gelagert und zugänglich in der 1990 gegründeten "Zentralstelle für Genealogie" in Leipzig.

    Oder habe ich etwas falsch verstanden?


    LG, Pert

  • Hallo Pert,


    auch ich bin durch den Ahnenpass meines Vaters, der mich schon als Kind interessierte, zur Ahnenforschung gekommen. Er hat die Daten einfach bei seiner Schwester abgeschrieben, die den Ariernachweis benötigte, um BDM Mädel werden zu können. Das war so um 1942 rum. Den leeren Ahnenpass gab es in jedem Schreibwarenladen zu kaufen.


    Liebe Grüße


    Angela

  • Mensch Ulrich,
    sonst schlage ich immer sofort bei Wikipedia oder Google nach,
    das hab ich bei diesem Thema seltsamerweise unterlassen.


    Nun weiß ich also, dass der Ahnenpass (von dem früher in der
    Familie schon gesprochen wurde) noch bei jemandem sein muß,
    oder eben schon entsorgt wurde.


    Noch eine Frage: Mir ist eben eingefallen, dass der Cousin meiner
    Oma mit 18 noch 1945 zur SS eingezogen wurde (das Grass-Phänomen)
    Dessen Ahnenpass müsste demzufolge in Berlin-Lichtenfelde liegen.


    Darf ich denn als entfernt-Verwandter diese Daten abfragen?
    Hmm..mal sehen, ob das klappt...


    LG, Pert

  • Hallo Pert,


    auf die Frage, ob man als entfernter Verwandter beim Bundesarchiv die Ahnenpässe einsehen darf:


    Ich habe die telefonische Auskunft bekommen,
    1) daß nur der nächste direkt Verwandte den gewünschten Ahnenpaß - so er denn dort im Archiv verfügbar ist - einsehen darf. D.h., zunächst die Ehefrau/der Ehemann.
    2) Nur in dem Falle, daß die Ehefrau/der Ehemann bereits gestorben ist, dürfen die Kinder Einsicht nehmen (und die Enkelkinder erst, wenn es keine Kinder mehr gibt usw.).
    Der nächste direkte Verwandte (z.B. die Ehefrau) kann dem nächsten Verwandten (z.B. dem Kind) eine schriftliche Vollmacht für die Einsichtnahme erteilen.


    Ich komme in diesem Punkt bei meinen Recherchen leider nicht weiter, weil ich nicht die Vollmacht meines Vaters bekomme, den Ahnenpaß seines Vaters einzusehen.


    Ansonsten wünsche ich Dir bei Deinen weiteren Recherchen viel Glück!


    Tokoro

    Dauersuche:

    Berlin/Brandenburg: Bremer, Brunow, Dreusicke, Greiner, Hoffmann

    Westpreußen: Krüger, Kresin, Steinke, Domröse

  • Hallo Tokoro,


    also, ehrlich gesagt, mich hat im Bundesarchiv niemand nach einer Vollmacht meiner Eltern gefragt (die ich natürlich erhalten hätte, aber ich wußte überhaupt nichts davon), als ich die Unterlagen meiner Großeltern einsehen wollte, und ich habe durchaus "sensiblere" (wie man heute so schön sagt), geradezu heikle Unterlagen dort erhalten als nur den Ariernachweis, aber das war natürlich nur meiner Familie ersichtlich... Ich habe gerade nochmals in dem Schreiben vom Archiv nachgeschlagen, ich sollte nur eine Kopie meines Personalausweisen als Identitätsnachweis schicken.


    Und weshalb bekommst Du von Deinem Vater denn keine Vollmacht? Sobald er tot ist, kannst Du ohnehin alle Unterlagen einsehen, sag' ihm das mal... Und heute könntet Ihr immerhin noch darüber reden. Aber das möchte Dein Vater wohl offensichtlich nicht.


    Hat man Dich beim Bundesarchiv denn überhaupt bereits explizit nach einer Vollmacht gefragt?


    Grüße


    Borgasse

  • Hallöchen,


    kleiner Nachtrag am Rande: Wer einen Großvater hat, der in der SS bzw. Waffen-SS war und seinerzeit geheiratet hat, dürfte im Bundesarchiv eine umfangreiche Akte vorfinden, die zwecks Aufnahme in die "SS-Sippengemeinschaft" angelegt wurden. Diese Akte enthält sowohl von dem Bräutigam als auch der Braut einen allgemeinen Frageboden des Rasse- und Siedlungshauptamtes mit diversen autobiographischen Fragen und einem handschriftlichen Lebenslauf, einen sehr umfassenden Ariernachweis (Ahnentafel), der viel weiter zurückreicht als es m.W. beispielsweise für eine Mitgliedschaft in der NSDAP nötig war, einen (zum Teil hochnotpeinlichen) ärztlichen Untersuchungsbogen, den Nachweis über die Todesursachen näherer Familienmitglieder (Erbgesundheitsbogen), Zeugenaussagen über die politische Gesinnung und Persönlichkeit der Braut, alles mit dem Ziel festzustellen, ob die "Fortpflanzung im rassischen Sinne wünschenswert" sei. Gegebenenfalls konnte das Heiratsgesuch auch abgelehnt werden.


    Überhaupt lohnt es sich, gleich die gesamte Dienstakte anzusehen.


    Grüße


    Borgasse