Zuständigkeitsbereich des Standesamtes 1 in Stettin

  • Meine Großmutter wurde 1891 im Hebammeninstitut in der Karkutschstr. 7 geboren. Ihr Geburtseintrag wurde vom Standesamt I in Stettin vorgenommen, so dass davon auszugehen ist, dass der Innenstadtbereich zum Standesamt I gehörte. Genaueres kann sicherlich das Standesamt I in Berlin, zuständig für die ehemaligen deutschen Ostgebiete, sagen. Von dort erhielt ich auch die Geburtsurkunde meiner Großmutter. Im Staatsarchiv von Stettin lagern wohl die die Zweitschriften, da ich von dort ebenfalls einen kopierten Geburtseintrag erhalten habe.
    Gruß
    Willi