Vorfahren aus Dübendorf/Albisrieden, Kanton Zürich

  • Hallo!
    Ich stecke bei meiner Ahnenforschung an mehreren Stellen in der Schweiz fest. Mein Großvater Emil Müller wurde am 20. Januar 1899 als unehelicher Sohn der Elisabetha geb. Müller, Haushälterin, geschieden von Joseph Wiedmann, in Albisrieden im Kanton Zürich geboren (Elisabetha wurde am 24. April 1860 in Dübendorf, Kanton Zürich geboren). Das Staatsarchiv in der Schweiz konnte mir nur sagen, dass er dort im Geburtsregister unter dem Namen Wiedmann eingetragen war. Der Eintrag erfolgte auf Anzeige der Hebamme Alina Sontheim aus Albisrieden. Über seinen Vater scheinen keine Angaben zu existieren. Später wanderte mein Großvater nach Saulgau, Baden-Württemberg aus und erhielt dort als Emil genannt Müller die deutsche Staatsbürgerschaft.
    Hat jemand ähnliche Probleme mit unehelichen Vorfahren und welche Möglichkeiten habe ich, nun weiter zu forschen? Ich würde mich gerne mit der Kirchengemeinde in Verbindung setzen, weiß aber nicht, welche zuständig ist. Albisrieden ist heute wohl Teil von Zürich. Aufzeichnungen der Hebamme könnten bestimmt auch weiterhelfen, aber die werden wohl nirgendwo archiviert??
    Für Tipps jederzeit wäre ich euch sehr dankbar!
    Liebe Grüße, Petra

  • Liebe Petra


    Wahrscheinlich wurde er als Wiedemann eingetragen, weil die Scheidung erst kurz vor der Geburt statt gefunden hat oder weil die Mutter den verheirateten Namen beibehielt.
    Deine nächsten Schritte sind:
    1. Bürgerort der Elisabetha Müller finden. Er müsste im Geburtseintrag verzeichnet sein. Die Daten findest du im Zivilstandsamt Dübendorf oder auch im Staatsarchiv Zürich. Am Bürgerort der Elisabetha Müller findest du dann alle Einträge (Familienregister) ihrer Vorfahren bis zur Einbürgerung eines Ahnes.
    2. Bürgerort des Joseph Wiedmann finden. Den findest du eigentlich im Eheeintrag der Elisabetha Müller und des Joseph Wiedmann. Hier gehst du analog vor. Finde auch das Scheidungsdatum heraus.


    Es wäre gut möglich, dass der geschiedene Ehemann der Elisabetha Müller als rechtlicher Vater eingetragen wurde. Du musst dich dann entscheiden, welcher Linie du folgen willst: der rechtlichen, sozialen oder genetischen Linie.


    Hat dir das Staatsarchiv keine Kopie des Eintrages gesandt?


    Im Kanton Zürich gelten die folgenden Datenschutzgesetzte:
    Personendaten stehen unter besonderem Schutz. "Für Akten mit Personendaten beträgt diese Schutzfrist 30 Jahre seit dem Tod der Betroffenen und, falls der Tod ungewiss ist, 100 Jahre seit ihrer Geburt. Sind weder Todes- noch Geburtsdaten einer Person feststellbar, endet die Schutzfrist 80 Jahre nach der Anlage." (Archivreglement 2001, Art. 34, Abs. 2; Archivgesetz 1995, § 10, Abs. 1; Archivverordnung 1998, § 4, Abs. 2).
    Für Daten im "Schutzzeitraum" brauchst du eine kantonale Bewilligung.


    Für dich heisst dies: persönlich forschen oder einen Berufsgenealogen beauftragen. Wenn die Bürgerorte bekannt sind, kommt man in kurzer Zeit recht gut vorwärts.


    Liebe Grüsse
    Monika (CH)