Copyright von Gemeindewappen

  • Hallo Leute,


    ich schreibe momentan an einer wissenschaftlichen Arbeit welche später einmal als Buch veröffentlicht werden soll. In diesem möchte ich gerne für jede "Ortsseite" das Wappen der betreffenden Gemeinde verwenden um das Ganze etwas schöner zu gestalten.


    Nun würde mich es aber brennend interessieren ob ich dies einfach darf, oder vorher von jeder Gemeinde die Genehmigung zur Verwendung des Wappens einholen muss. Wie sieht es mit dem Copyright dieser öffentlichen Wappen aus?


    Danke
    Gruß Alex

  • Also im Zweifelsfall würd ich doch einfach die zuständigen Gemeinden mal anrufen, ihnen erklären worum es geht und fragen ob sie mit der Benutzung einverstanden sind. Wer weiß, vielleicht kannst du dadurch sogar noch interessante Kontakte knüpfen die dir irgendwie bei deiner Arbeit weiter helfen könnten.


    Ansonsten, wenn es wirklich absolut "strafbar" wäre Gemeindewappen einfach so zu verwenden hätte Wikipedia sicher schon das ein oder andere Problem gehabt, da da ja bei fast jedem Ort auch das entsprechende Wappen abgebildet ist.


    Beste Grüße,


    Salich

  • Hallo Alex,


    hier gibt es eigentlich keinen Zweifelsfall, denn Abbildungen in Büchern unterliegen genau wie Texte aus anderen Veröffentlichungen dem Urheberrecht - nicht dem amerikanischen Copyright, das ist etwas anders. Wappen aus anderen Veröffentlichungen können nicht einfach "geklaut" werden. Es bedarf unbedingt der Genehmigung des Urhebers, es sei denn, die Orte haben uralte Wappen und Du willst sie selbst zeichnen. Dann wärst Du Urheber dieser Abbildungen. Ansonsten ist es der Grafiker, der die Abbildung zeichnete. Ausnahme wäre, dass er bereits seit über 70 Jahren verstorben ist.


    Am sinnvollsten ist es, beim Bürgermeisteramt oder der Pressestelle des Ortes eine Veröffentlichungsgenehmigung einzuholen - sie haben im allgemeinen das Recht zu Verwertung - und sie gleich um eine Druckvorlage zu bitten. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Laß Dir die Genehmigungen unbedingt schriftlich geben, die Verlage haben da in ihren Verträgen oft sehr strenge Klauseln.


    Übrigens, auch die Redakteure der Wiki machen sich strafbar, wenn sie Abbildungen verwenden, die sie sich nicht genehmigen lassen haben. Aber eher selten wird dieser Klau verfolgt. Viele sehen kulant drüber weg und "verbuchen" es unter "Werbung" aber es kann auch anders ausgehen.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Hallo Alex,


    falls Du die Wappen aus einem Buch oder von einer Internetseite übernimmst, mußt Du lediglich die Quelle vollständig angeben (z.B. Autor/Verlag, Titel, Ort und Jahr der Drucklegung, Seite), es sein denn, dies wurde ausdrücklich von der Erteilung einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Detlef,


    da irrst Du. Eine Verwertung von Veröffentlichungen ist ganz eindeutig im Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (UrhG) geregelt und was Du dort anführst, würde allenfalls den § 51 Zitate in wissenschaftlichen Werken im begrenzten und vorgeschriebenen Maße für Erläuterungszwecke betreffen. Hierbei geht es aber um die evtl. Verwertung von Abbildungen aus anderen Veröffentlichungen. Dabei ist nach dem UrhG eine ungenehmigte Übernahme der Abbildungen ausgeschlossen, es sei denn, der Inhaber des Urheberrechts ist schon vor über 70 Jahren verstorben. Ich habe ständig beruflich genau damit zu tun und wundere mich immer wieder, wenn mir die Autoren genau das erzählen, was Du geschrieben hast. Dem ist einfach nicht so. Da das UrhG alle Belange eindeutig regelt, ist niemand verpflichtet, ob im Internet oder in einer Printausgabe, nochmal ausdrücklich auf die Vorschriften des Gesetzes hinzuweisen. Es ist geltendes Recht. Der Klau aus dem Internet ist übrigens noch zusätzlich im Mediengesetz geregelt. Auch dort verstoßen ungenehmigte "Übernahmen" von Texten und Bildern gegen geltendes Recht. Kein Verlag hat Lust, seine Buchausgabe einstampfen zu müssen. Das ist uns mal um ein Haar passiert. Der Urheber hat sich als "kulant" erwiesen und ließ sich durch Zahlung eines nicht unerheblichen Geldbetrages auf einen Vergleich ein.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Dazu hätt ich mal ne Frage:
    Ich sage mal ein Stadtwappen ist ja für gewöhnlich älter als 70 Jahre, d.h. wenn man dieses Wappen in seiner Veröffentlichung verwendet, verstößt man dann gegen das Urheberrecht??
    So wie ich deine Ausführung verstehe würde das doch heißen, das jedes mal wenn ein Grafiker das Wappen zeichnet er der Urheber desselben wäre.


    Ich vermute das mal im Klartext: Ein Stadt/Gemeinde-Wappen dessen orginäre Schaffung älter als 70 Jahre ist darf von mir selbst gezeichnet und veröffentlicht werden. Das Wappen das der Grafiker für die Homepage der Stadt geschaffen hat darf ich aber (im original) NICHT verwenden.
    Aber "nur" weil die Veröffentlichung gegen das Urheberrecht dieses Grafikers verstößt, nicht etwa weil die Stadt einen besonderen Anspruch auf die Verwendungsrechte (ich nenne das jetzt mal so) des Wappens hat?!??!!??


    Grüße


    Salich

  • Hallo Salich,


    ja, so ist es. Ist das Wappen uralt und aus de 70-Jahre-Klausel heraus, dann liegt auf dem Wappen selbst kein Urheberrecht, wohl aber auf der Abbildung des Wappens in modernen Veröffentlichungen.
    Also, der Grafiker erwirbt in dem o.g. Falle mit der Veröffentlichung nicht das Urheberrecht am Wappen sondern an seiner schöpferischen Leistung - der Grafik.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Wer sagt denn dass Wappen in der Regel über 70 Jahre alt sind? Auch Wappen unterliegen dem ständigen Wandel. Es wird die Farbe geändert oder die Form des Stadttores, der Adler gefällt dem Rat nicht mehr und schon wird geändert natürlich nicht allzu schnell da auf dem Papier (Briefpapier usw) auch geändert werden muss aber wenn das Copyright dann auf alle Fälle vorher fragen.
    Ich habe hier einen link auf dem die Nutzung des Wappens der Gemeinde Damendorf geregelt wird.


    http://www.amt-huettener-berge…ieehrungen-03.12.2002.pdf


    gruss


    uli :computer:

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Da hast Du absolut recht, niemand sollte sich darauf verlassen, dass das Wappen wirklich in der gültigen Form schon älter ist, als 70 Jahre nach dem Tode des Schöpfers. Ich denke, da gibt es nur wenige Gemeinden, wo das zutrifft.


    Sowohl das europäische Urheberrecht, als auch das amerikanische Copyright, sind durch Abkommen mittlerweile international gültiges Recht und bedürfen weder einer Beantragung noch Kenntlichmachung in Veröffentlichungen.


    Der Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright liegt - kurz und unzureichend erklärt - darin, dass das Urheberrecht die Rechte des Schöpfers, das Copyright die Rechte des Verwerters regelt.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Sehr interessant, wenn auch nicht besonders überraschend.


    Ich denke im vorliegenden Fall von Alex kann man aber nur sagen: Fragen kostet nix!
    Kann mir eigentlich nicht vorstellen warum Ihm eine seriöse Nutzung verwehrt werden sollte. (Aber bei Ämtern weiß man ja nie so Recht! :) )


    Grüße


    Salich

  • Hallo Salich,


    die Frage ist weniger wofür es Verwendung finden soll, sondern der Grafiker kann für die Erlaubnis zur Verwendung seiner Abbildung durchaus Geld verlangen und es ist nicht unüblich, dass diese Nutzungsgebühr auch erhoben wird. Irgend wovon muss auch der Grafiker leben.


    Dass das Wappen der Gemeinde für eine Veröffentlichung überhaupt genutzt wird, dürfe dagegen vielleicht sogar im Interesse der Gemeinde liegen. Deshalb auch meine Anmerkung, die Gemeinde um die Genehmigung und gleich um eine Druckvorlage bitten. Oft stehen diese nämlich genau für solche Zwecke kostenlos zur Verfügung.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Sicher ist sicher :!:
    Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor Verwendung eines Wappens, bei der jeweiligen Stadt, Gemeinde,... usw. anzufragen.
    Manche reagieren da sehr empfindlich :!:

  • Hina


    Was du mit dem zweiten Absatz meintest dachte ich mir auch. Wäre ja evtl. ne nette Werbung!


    Das mit der "Nutzungsgebühr" stimmt natürlich, da hab ich garnicht so drann gedacht. Aber wenn die Gemeinde eine Vorlage zur Verfügung stellt entfällt das doch sicher, oder?!


    Billet
    Ja, das kann ich mir eben auch gut vorstellen, das wenn man da die falsche Gemeinde hat man vor Wände läuft.


    Grüße


    Salich

  • Hallo,


    ich danke euch für die ausführliche Beantwortung meiner Frage.
    Werde dann wohl den Weg über die Städte und Gemeinde gehen und fragen ob ich die Wappen für meine Publikation (Die Kriegsgräber im Kreis Göppingen) nutzen kann. Wird zwar ein großer Mehraufwand (ca. 50 Städte, Gemeinde und dazugehörige Ortsteile) will aber bei meinem ersten Buch nicht unnötige Risiken wegen Urheberrechtsverletzung eingehen. Werde deswegen eh noch einmal beim Landratsamt vorsprechen. Und das hießige Archiv wird mir eh mit Rat und Tat zur Seite stehen!


    Danke nochmal!
    Gruß Alex

  • Hallo Henry,


    dann frag doch bei denen mal nach wie Du es handhaben sollst. Sicher können die dir sachkundig darüber Auskunft geben. Oder sie fragen vielleicht für dich bei den betroffenen Gemeinden nach :D


    gruss


    uli :computer:

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Hallo Hina,


    die Sache ist ganz einfach, d.h. Alex kann alle vermeintlichen Probleme vergessen, denn Du bist im Irrtum. Gemeindewappen sind amtliche Wappen. Amtliche Wappen sind als amtliche Werke stets nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei. Sie können auch nicht markenrechtlich geschützt werden (§ 8 Abs. 2 Nr. 8 MarkenG). Das bedeutet, daß diese Wappen -übrigens völlig unabhängig von ihrem Alter- zitiert werden dürfen; auch die Gemeindewappen-Abbildungen im Internet sind gemeinfrei. Andererseits ist selbstverständlich, daß Gemeindewappen zu kommerziellen Zwecken nur von der Gemeinde selbst (bzw. gemäß Gemeindewappensatzung) genutzt werden dürfen.


    Ausführlicher kannst Du Dich informieren unter http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Wappen.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Detlef,


    so einfach ist es eben doch nicht. Der Artikel beinhaltet einen anderen Sachverhalt, als den hier angesprochenen. Es geht in dem Artikel darum, dass der Wappenentwerfer (also der "Erfinder" des Wappens) mit dem Wappenentwurf nicht das Urheberrecht am Wappen selbst geltend machen kann, das Wappen selbst ist also gemeindefrei [Edit: gemeinfrei]. Das ist ja auch korrekt, sonst könnte das durchaus in Willkür der Gemeinde gegenüber ausarten.


    Es geht in dem Artikel jedoch nicht um die Übernahme von Abbildungen des Wappens aus anderen Veröffentlichungen. Genau darauf zielten aber meine Anmerkungen zum Urheberrecht ab. Eine Übernahme einer Abbildung aus anderen Veröffentlichungen fällt unter das Urheberrecht (Ausnahme sind amtliche Werke) und muß genehmigt werden.


    Wenn ein Autor jedoch selbst das Gemeindewappen zeichnet, hat er das Urheberrecht genau an dieser Zeichnung - natürlich nicht am Wappen. Diese Abbildung darf dann ebenso wenig von anderen Autoren ungenehmigt übernommen werden.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Hallo Hina,


    jetzt verwechselst Du "gemeindefrei" (also frei für die Gemeinde) mit "gemeinfrei". Gemeinfrei bedeutet, das die Gemeindewappen nicht irgendeinem Urheberrechtsschutz unterliegen. Und genau darum ging es Alex.


    Gruß
    Detlef