Darstellung von Grabsteinen im Internet

  • Hallo zusammen,


    ich bin grad (mal wieder) dabei an meiner Homepage zu basteln und da bin ich in einer letzten Stufe dabei, Bildchen einzubinden.
    Zu manchen Personen, die schon länger verstorben sind, habe ich auch ein paar Bilder von Grabsteinen dazugestellt.
    Jetzt war ich letzten Sommer auf Ahnenforschungsreisen unterwegs in einer Ortschaft, in der Vorfahren lebten. Ich bin dann auch auf den Friedhof und habe auch Bilder gemacht von Grabsteinen, bei denen ich eine Verwandtschaft vermute, ist aber nicht gesichert und wenn, dann nicht in direkter Linie.


    Nun, jetzt bin ich am Überlegen, ob ich sowas ins Internet stellen kann. Zum Einen würde ich das gerne tun (vielleicht meldet sich ja jemand, der die Zusammenhänge kennt), zum Andern hab ich ein wenig moralische Bedenken.


    Wie würdet ihr das handhaben ?


    Diese Fragestellung enthält eigentlich 2 Aspekte:
    - gesetzliche Grundlage
    - moralische Grundlage


    Was denkt ihr darüber ?


    Grüsse
    Sascha

  • Naja, vielleicht ist das blöd ausgedrückt, aber ich weiss auch nicht recht, wie ich das Ausdrücken soll.
    Ich hab mich schon schlecht gefühlt mit nem Photoapparat über den Friedhof zu laufen und Bilder zu machen.


    Die Grabsteine im Internert auszustellen sorgt bei mir irgendwie für Unbehagen. wahrscheinlich aus pietätischen Gründen.
    Was denkt eine Familie, die den Grabstein ihres Urgrossvaters im Internet bei einer fremden Person dargestellt sieht.


    Bin ich da zu empfindlich ? :zuck:

  • Es kommt ja drauf an was du damit anstellst!
    Wenn du ne Gallerie mit der Überschrift "Hässlichste Grabsteine in XY" machst kommt das bestimmt nicht gut an.
    Wenn du aber schreibst warum du den Grabstein fotografiert hast und das du hoffst das sich Angehörige melden die dir weiterhelfen können, sollte das normalerweise kein Problem sein.


    Allerdings kannst du nicht einfach in dem Ort mal ins Telefonbuch gucken und die Familie anrufen und so an deine Informationen kommen? Dann kannst du dir das evtl ganz sparen mit dem Foto.


    Ansonsten finde ich nix verwerflich daran einen Grabstein im Internet darzustellen, solange bei der Darstellung die nötige Würde erhalten bleibt. Bei erst kürzlich verstorbenen wäre ich natürlich etwas vorsichtiger.


    Grüße


    Salich


    PS: Solange ein Grab noch belegt ist wird es auch von jemandem bezahlt. Im Zweifelsfall frag doch bei der Friedhofsverwaltung an ob die dir eventuell einen Kontakt zur Familie herstellen können!

  • Hallo Sascha,


    es kommt darauf an, was für Grabsteine das sind. Gib hier im Forum mal den Suchbegriff Süderende ein (das ist ein Ort auf der Insel Föhr), dort habe ich Grabsteine gezeigt, die durch eine besondere künstlerische Gestaltung auffallen. Die dort bestatteten Personen sind bereits mindestens 96, teilweise sogar über 200 Jahre tot. Ich zeige diese Grabsteine auch auf meiner Internetseite.

    Fotos von Grabsteinen, an deren Daten man ablesen kann, dass die Nachkommen in der nächsten Generation noch leben, würde ich nicht veröffentlichen. Es sei denn, man hat die ausdrückliche (schriftliche!) Genehmigung derjenigen Personen, die bei der Friedhofsverwaltung als Angehörige registriert sind.

  • Hallo Sascha,


    stehen auf den Grabsteinen Geburts-/Sterbedaten, darfst Du sie genehmigungsfrei nur veröffentlichen, wenn das Sterbedatum mindestens 80 Jahre zurückliegt. Liegt das Sterbedatum noch keine 80 Jahre zurück, benötigst Du für die Veröffentlichung die ausdückliche (am besten schriftliche) Genehmigung des lebenden Rechtsnachfolgers.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Sascha,


    stehen auf den Grabsteinen Geburts-/Sterbedaten, darfst Du sie genehmigungsfrei nur veröffentlichen, wenn das Sterbedatum mindestens 80 Jahre zurückliegt. Liegt das Sterbedatum noch keine 80 Jahre zurück, benötigst Du für die Veröffentlichung die ausdückliche (am besten schriftliche) Genehmigung des lebenden Rechtsnachfolgers.


    Stehen auf dem Grabstein Geburt-/Sterbedaten, sind sie bereits veröffentlicht. Somit brauchst du dir keine Gedanken über irgendwelche Genehmigungen machen.


    Gruß
    Marcus

  • Naja, ich komme langsam selbst zu einer Meinung, da ich ja auch damit leben muss.


    Danke für Eure Meinungen !
    Bei künstlerischen Grabsteinen, bei denen das Sterbedatum bereits 100-200 Jahre zurückliegt ist das meines Erachtens auch kein
    Problem. Die sehen übrigens wirklich schön aus, :thumbup:



    Die Grabsteine, an die ich jetzt dachte waren zB aus den 80er Jahren. Auch wenn es erlaubt sein sollte, so sträubt sich doch was in mir, so dass ich das wohl bleiben lasse. Aber wo ziehe ich meine persönliche Grenze ?
    Vielleicht alles was bis zum Ende des II. Weltkrieg war ? Mmmh, muss ich nochmal drüber nachdenken.


    Salich: Gute Idee, mal auf der Friedhofsverwaltung zu fragen, daran hab ich noch gar nicht gedacht. (Diese Familien lagen aber auch noch nicht im Fokus) :whistling:

  • Stehen auf dem Grabstein Geburt-/Sterbedaten, sind sie bereits veröffentlicht. Somit brauchst du dir keine Gedanken über irgendwelche Genehmigungen machen.

    Hallo Marcus,


    Du hast völlig recht. Mein sonst gültiger Hinweis ist für Grabsteine aus dem von Dir genannten Grund nicht zutreffend. Da hatte ich leider einen Denkfehler. Danke für Deine Berichtigung.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo alle,


    einige vorbilder aus Holland:


    http://www.graftombe.nl/index.php


    http://www.groenegraf.nl/indexbegrnw2.php


    http://www.schiltmeijer.nl/Begraafpl/grafsteind.html


    http://www.dodenakkers.nl/



    Und meistens kann mann die fotos ohne kosten bekommen.........


    Die meinungen der Besucher sind wechslend, manche personen sind glücklich auf dieser weise weiter zu kommen met die Ahnenforschung, es gibt auch Menschen die es respektlos nennen.


    Gesetzlich ist es gestattet es zu veröffentlichen, ethisch gibt es immer diskussionen.


    Gruß Maikel

  • Natürlich hat jeder Mensch etwas andere ethische Grenzen, aber ganz nüchtern betrachtet muss man doch sagen, das ein Grabstein bereits eine allgemein zugängliche veröffentlichung von Daten ist, genauso wie eine Todesanzeige in der Zeitung. Wer die Daten so "veröffentlicht" muss sich, so ist meine private Rechtsauffassung, schon mit der Weiterverwendung der Daten abfinden.
    Es ist ja jeder Familie/Person überlassen was sie auf den Grabstein/in die Anzeige schreiben.


    Beste Grüße


    Salich

  • Hallo,


    ich bin dauch der Meinung von Salich.
    Der Grabstein ist öffentlich zugänglich und daher hätte ich da keine Bedenken.


    Viele Grüße
    Gudrun

  • Hallo,


    auf alle Fälle ist vorher zu prüfen, ob die Friedhofsverwaltung das Fotografieren überhaupt erlaubt. Auch wenn der Friedhof der Stadt gehört, ist das nicht vergleichbar mit Straßen. Plätzen und Bürgersteige.


    Im übrigen muß ein Fotograf, der z.B. Oldtimer fotografiert und dies veröffentlicht, die Autonummer entfernen, auch wenn das Auto auf öffentlichen Straßen fährt. Und eine Homepage ist eine Veröffentlichung! Für private Aufnahmen gelten solche Einschränkungen nicht.


    mfG


    Heiko