Unbekannte Halbschwester meiner Mutter

  • Hallo Mitforscher!


    Habe soeben von meiner Mutter Hinweis bekommen, dass es noch eine ältere Schwester existiert. Sie ist unehelich geboren. Meine Mutter weiß nur, dass ihr Vater jahrelang Alimente gezahlt hat. Sonst keinerlei Hinweise. Meine Mutter weiß auch, dass sie in Bayern lebt, aber wo - das weiß sie leider nicht.


    Mein Opa lebte in Augsburg. Aus seiner Sterbeurkunde vom Standesamt Augsburg, sowie seine Heiratsurkunde vom Standesamt Häder ist sind die Kinder nicht erwähnt.


    Ich sollte Standesamt Augsburg und Standesamt Häder nochmal anschreiben. Wer kann mir noch Tipp geben, wo ich noch Anfragen kann. Vielleicht beim Archiv Augsburg?


    Über Eure Hilfe wäre ich dankbar.


    Liebe Grüße
    Silke

  • Wurde das Geld überwiesen? Vielleicht gibt es ja noch zufällig alte Auszüge oder Belege. Dann müsste da das entsprechende Institut drauf stehen und so könntest du den Ort oder auch einen Namen raus bekommen.


    Die Idee steht auf wackeligen Beinen ich weiß. ;-)

  • Hallo Silke,
    ich möchte Dich ja nicht entmutigen aber du wirst von den Ämtern keine Auskunft erhalten über den Aufenthaltsort der Schwester da sie aus Gründen des Datenschutzes dir keine Auskunft erteilen dürfen.

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Hallo Ulrich!


    Das ist mir auch bekannt. Aber da meine Mutter noch lebt. kann sie ja über ihre Schwester anfragen. Und ich kann es im Namen meiner Mutter machen.


    Ich brauche einfach nur Tipps, was man so machen kann.


    LG
    Silke

  • Hallo Silke,


    Du und Deine Mutter bekommen keine Auskunft vom Standesamt. Das ist unser verrücktes Personenschutzgesetz.
    Es bleibt vielleicht die Möglichkeit, daß Du in der Zeitung eine Suchanzeige veröffentlichst, oder daß vielleicht die Halbschwester das hier im Forum liest und sich daraufhin meldet.
    Ich würde mal in der Tageszeitung in Augsburg ein Inserat setzen: Halbschwester gesucht, den Namen des gemeinsamen Vaters einsetzen. So in etwa.
    Viel Glück
    wünscht
    Gudrun

  • Hallo Gudrun!


    Da hast du vollkommen recht. Solche Gesetze erschwert den Ahnenforscher tatsächlich die Arbeit.


    Ja, mit den Gedanken habe ich auch schon gespielt, Suchanzeige in die Bayerische Zeitung zu setzen. Muss erst mal schauen, welche es gibt.


    Ich versuche mal über Standesamt Häder, die Abschrift aus dem Familienbuchvon meinen Großeltern zu bekommen. Vielleicht steht da was drin. Meine Mutter hat nur die Heiratsurkunde ihrer Eltern.


    LG
    Silke

  • Hallo,


    also mit den Überweisungen war es so,der Großvater war doch bei der Post,dann wird er per Postscheck Konto das Geld angewiesen haben,denn jeder Postler hatte sein Konto beim Postscheckamt.Aber der Zahlungsverkehr war noch nicht so ausgebaut wie heute.Viele Gelder liefen auch über Postanweisungen,weil der Empfänger kein Konto hatte.


    In Betracht ziehen muß man, daß die Zahlungsverpflichtung einen Titel hatte.Dort würde ich ansetzen.


    Aber warum ist es für die Ahnensuche so wichtig,die uneheliche Tochter des Großvaters zu wissen,wenn man doch nicht von ihr abstammt? ?( ?(


    Pass auf, daß du dir bei deiner "speziellen"Suche nicht den Daumen einklemmst! 8o


    Dumeklemmer :thumbup: :banana:

  • Hallo Dumeklemmer,
    ich würde mich auch sehr dafür interessieren, etwas über diese "uneheliche" Tante herauszufinden.
    Ich finde es immer sehr interessant, evtl., in Kontakt mit noch lebenden Verwandten und deren Nachkommen zu kommen. Auch von ihnen kann man noch eine Menge erfahren.
    Hofft nicht jeder von uns, irgendwo noch Verwandte aufzufinden???
    Viele Grüße
    Petra

  • Hallo Dumeklemmer,


    auch wenn Sie unehelich ist, ist es immer noch meine Tante. Und Nebenlinien gehören halt dazu.


    Außerdem möchte meine Mutter endlich ihre ältere Schwester kennenlernen.


    viele Grüße
    Silke

  • Hallo Dumeklemmer,


    über die reine Daten-Sammlung ist man schon weit hinaus. Man will etwas über die Lebensumstände der Vorfahren erfahren und dazu gehören nun mal die außerehelichen und die unehelichen Kinder auch dazu.
    Das nennt man dann nicht mehr Ahnenforschung sondern Familienforschung.
    Ich bin auch immer froh, wenn ich etwas interessantesre Familiengeschichten erfahren kann.
    Übrigens, das ist ja die (Halb)-Tante von Silke. Möchtest Du nicht auch Deine Tanten und Onkels kennen?


    Viele Grüße
    Gudrun

  • Hallo Silke,


    als ich Deinen Fall Deiner Halbtante gelesen habe, kam mir auch spontan die Idee, die Kontoauszüge einzusehen.
    Wenn keine mehr vorhanden sind, kann man Kopien von der Bank, hier der Postbank, nachmachen lassen.


    Meines Wissens gibt es aber hierzu Aufbewahrungsfristen, die im Handelsgesetzbuch (HGB), das auch für Kreditinstitute gilt, geregelt sind.
    Dein Fall ist geregelt im


    HGB § 257 Abs. 1:
    Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren:
    1. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, (...),
    2. die empfangenen Handelsbriefe,
    3. Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe,
    4. Belege für Buchungen in den von ihm nach § 238 Abs. 1 zu führenden Büchern (Buchungsbelege).


    (...)


    HGB § 257 Abs. 4:
    Die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren.


    HGB § 257 Abs. 5:
    Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluß des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluß festgestellt, der Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a oder der Konzernabschluß aufgestellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist.


    Das bedeutet:
    Das heißt, das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, die Kontoauszüge länger als 10 Jahre, gerechnet ab dem 31.12. des Jahres, in dem die Kontoauszüge entstanden sind, aufzuheben.


    Trotzdem kann man, finde ich, nachfragen. Dann hat man nichts unversucht gelassen.


    Viele Grüße


    Tokoro

    Dauersuche:

    Berlin/Brandenburg: Bremer, Brunow, Dreusicke, Greiner, Hoffmann

    Westpreußen: Krüger, Kresin, Steinke, Domröse

  • Zunächst wäre es wichtig zu wissen, wann Ihre Mutter und vor allem deren [Halb-]Schwester geboren sind. Sie sie nach 1949 geboren, kann man vom Amtsgericht - Nachlassgericht - erfahren, wer die [gesetzlichen] Erben sind. Nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der BRD sind Kinder unabhängig, ob ehelich oder unehelich, erbberechtigt. Für vorher geborene Kinder bestand nur ein Erbersatzanspruch.
    Einerlei wie die Geburtsdaten sind, würde ich beim Nachlassgericht anfragen, wer Erbe und evtl. Erbersatzanspruchsberechtigter geworden ist, oder falls kein Nachlassverfahren durchgeführt wurde, in Betracht gekommen wäre.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

  • Hallo zusammen!


    @ Tokoro:
    Ich glaube in den Fall auch, dass die Bank keinerlei Kontoauszüge mehr besitzt. Ich kann ja mal anfragen.


    @ Friedhelm:
    Meine Tante ist zwischen 1948 und 1949 geboren. Ich habe bereits beim Nachlassgericht Augsburg angefragt. Mal sehen, was kommt.


    Auch wenn die Standesämter keinerlei Auskünfte geben dürfen, gesetzlich - machen viele Standesämter aus Gemeinden trotzdem. Ich habe schon viele Daten aus der Nebenlinie bekommen.


    Notfalls schreibe ich alle Standesämter und Archive in ganz Bayern an, braucht viel Zeit, irgendwann wird es schon klappen.


    Liebe Grüße
    Silke

  • Liebe Mitforscher,


    ich greife nochmal mein 4 Jahre altes Thread auf - wegen Krankheit, Umzug, etliche Probleme - bin ich einfach nicht dazu gekommen weiter richtig zu forschen.


    Vom Nachlassgericht habe ich vor paar Jahren schon Bescheid bekommen. Da wurde die Stiefmutter meiner Mutter (die 2. Frau meines Großvaters) als Alleinerbin eingesetzt. Meine Mutter wurde enterbt und ihr Bruder bekam nur Pflichtteil.


    Von der gesuchten Halbschwester ist überhaupt nichts erwähnt.


    Da Sie ja unehelich ist, wie sieht es da mit dem Vormundschaft aus? Da mein Großvater zuerst in Häder und dann in Augsburg lebte, wäre da nicht Amtsgericht Augsburg dafür zuständig?


    Sonst versuche ich noch mal über die Zeitung.


    LG
    Silke