Finden der Väter unehelicher Kinder

  • Ahnen- und Familienforscher stehen oft vor der Tatsache, dass der Vater eines unehelich geborenen Kindes nicht in den Kirchenbüchern genannt ist. Bricht hier die Vorfahrenforschung ab?
    Dr. R.Bussert erläuterte dazu in den Familiengeschichtlichen Blättern 1937 unter dem Titel "Wie findet man den Vater im Falle einer unehelichen Geburt vor 1900?" interessante Fakten zu den zuständigen Vormundschaftsgerichten.
    Eine Abschrift dieses Beitrages kann auf http://www.muehle-com.de/Liste…-Dateien/Vater_finden.pdf nachgelesen werden.
    Auf Wunsch schicke ich auch eine Word-Datei zu.


    Siegfried (Mühle)

  • Ich habe mir diesen Beitrag sofort ausgedruckt .........und möchte mich bedanken!


    Wenn ich mich durch das "Amtsdeutsch" gequält habe, hoffe ich einen neuen Ansatzpunkt für meine Forschung ( in einem ähnlichen Fall) zu finden.


    Vielen Dank :danke:

  • Hallo Siegfried,


    auch von mir ein herzliches :danke:


    Vielleicht eröffnet das eine neue Möglichkeit!

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)

  • Hallo Siegfried


    :danke: :danke:
    Da bin ich ja mal gespannt ob ich in meinem Fall (Mutter und Vater unbekannt) was werden kann.


    LG Sabrina

  • Welche Aufbewahrungsfristen gibt es denn für Gerichtsakten ???


    Meine Urgroßeltern wurden 1922/23 in Duisburg geschieden, das Aktenzeichen ist mir bekannt. Könnte die Akte noch existieren ?

  • hallo vollmer.be,
    das einfachste ist du fragst in Duisburg auf dem Standesamt nach deiner gewünschten Urkunde als direkter Nachfahre deiner Urgrosseltern wirst du diese Urkunde falls noch vorhanden auch gegen Gebühr bekommen.

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Moien Siegfried!!!


    Mein Opa väterlicherseits ist unbekannt. Nun habe ich aber die Hoffnung, etwas über das zuständige Vormundtschaftsgericht zu erreichen.


    Ein herzliches :danke: auch von mir :] - Ivie

    FN Bundel, Dargies, Saß (Ostpreußen)
    FN Lehmann, Hentschel: Berlin, Bad Muskau, Storkow


    FN Lukas, Wiedera, Rasukat,Sudau,Budweg,Wahrmut, Kolloch, von Parseval, Schimmelpfennig


    neu: Kröhnert (Alt Sellen, Kaukehmen, Tilsit)

  • :danke: für diese Information. Ich habe sie gleich abgespeichert.




    LG Silvia

    Prignitz: Blum, Brandt, Bockier, Cornelius, Fritz, Jahnke, Lange, Meyer, Milans, Schlefke, Schumacher, Schwartz, Strenge, Ulrich, Wegner
    Sachsen-Anhalt
    : Blücher, Busse, Gauert, Kabelitz, Kähne, Köppen, Kraul, Lehmann, Lucke, Matthies, Meyer, Paul, Platike, Priem, Rowolle, Rulf, Sauer, Schmidt, Stottmeister, Wiere, Windhaus, Wittenborn, Wulsch, Wustrau

    Pommern: Griep, Lisch, Thoms, Treichel

  • Hallo,


    danke für den Beitrag. Er eröffnet mir ein neues Suchgebiet. Die Frage ist nur, ob diese Unterlagen noch vorhanden sind ( 1888 ) und wie hoch der Preis ist !!!


    Kann mir jemand sagen welches Vormundschaftsgericht 1888 für Ziesar zuständig war ?


    Freudliche Grüße


    Louis

  • Vielen Dank für den Beitrag.
    Klingt interessant, weis allerdings noch nicht, ob das auch für meinen Fall helfen kann.


    Mein Fall ist nämlich umgekehrt. Ich kenne den Vater aber nicht die Mutter und die Kinder.
    Der Vater ist bereits verstorben, bei der Mutter ist dies nicht bekannt. Die Kinder (2 Jungen) stammen aus Sachsen.
    Der Geburtsname der Kinder ist ebenfalls nicht bekannt.
    Vielleicht habt Ihr hierzu auch eine Idee!


    LG


    Norbert

    "Die Erinnerung ist das einzige Paradies, woraus wir nicht vertrieben werden können" (Jean Paul).


    FN und Forschungsgebiete:
    Pappert Hessen/Düsseldorf; Köneke Essen/Düsseldorf/DK/NL; Ziegler Baden/Düsseldorf; Nonnenmacher Baden;
    Albrecht Feuchtwangen bzw. Ansbach/USA; Sealtiel Berlin/NL;
    sowie die dazugehörigen Auswanderer

  • Ein sehr guter Beitrag!
    Persönlich habe ich von den Vormundschaftsakten häufig profitiert. Oftmals verstarb der Vater bevor die Kinder volljährig wurden. Durch das zuständige Gericht wurde ein Vormund (Kuratell, vorher Curatell) angeordnet. In Handwerkszünften war es einfach. Kuratell war der Meister oder der Innungsältermann. Häufig konnte die Wittwe den Vormund vorschlagen. Ich habe, bei den Kindern eines Arbeitsmannes, auch einen Chirugus als Curatell gefunden.
    Der Vormund musste regelmäßig einen Kuratellbericht verfassen. Konnte er nicht schreiben, wurde er zur "Niederschrift" gebeten.
    Bei "unehelichen" "unechten" Kindern, selbst wenn der Pastor "auf den Kopf geschrieben" hat oder im Kirchenbuch der Vermerk "Pater incertus" (Vater unsicher) stand, war der Vater bei dem Nachlassgericht immer angegeben. Manchmal verurteilte man die Mutter wegen "Unzucht". Wegen ärmlichen Verhältnissen hat das Gericht die Strafe auch erlassen.
    Aus eigener Erfahrung sind die Akten für uns "sehr" ergiebig. Häufig findet man auch Nachlässe und Testamente. 50 bis 100 Seiten Familiengeschichte sind keine Seltenheit.
    Die älteste Akte, aus diesem Bestand, die ich in der Hand hatte, war von 1640.
    Auch der Schriftverkehr mit Gerichten des Wohnsitzes des Vaters sind vorhanden. Häufig wird der Unterhalt eingefordert.


    Für uns Familienforscher lohnt sich ein Besuch im Archiv des Nachlassgerichtes immer!!!!!!!!


    Viele Grüße Hartmut

    Nicht Gold hat die Welt verändert, es war das Blei.
    Nicht das Blei aus der Flinte, eher das Blei aus dem Setzkasten (Willi)

  • Hallo,


    toller Artikel, hab ich leider jetzt erst entdeckt. Ich stehe aber etwas auf dem Schlauch, weil ich nicht weiß, bei welchem Amtsgericht ich mal nachfragen könnte. Hat zufällig jemand eine Ahnung?


    Der Fall:
    Tochter aus gutem Hause, wohnhaft bei den Eltern in Hagen/ Kirchspiel Bramstedt, bekommt 1884 einen unehelichen Sohn in der Wohnung der Hebamme. Diese wohnt in Elmshorn. Die Geburt wurde von der Hebamme beim Standesamt Elmshorn angezeigt.
    Die Mutter heiratet ca. 6 Jahre später und ihr Kind wird dann vom Ehemann adoptiert.


    Der Adoptivvater hat für die Adoption folgende Urkunde beim Standesamt Elmshorn vorgelegt:


    Urkunde, ausgestellt von dem Königlichen Herrn Regierungspräsidenten in Schleswig am 9.December 1890
    - Nr. IA 14915 -


    Was könnte dies für eine Urkunde sein und könnte man die auch noch irgendwo finden? Aufgrund dieser Urkunde ist dem Kind dann die Erlaubnis zur Führung des neuen Namen erteilt worden.


    Gruß Ruth

    Dauersuche in und um Ortelsburg:
    Brzezinski, Snop(p)ek, Rudnik, Salewski, Bix, Baer, Waschkowitz, Sokol(l)
    Dauersuche Großfürstentum Posen:
    Rösler, Roesler, Fiebich, Zich, Zueche, Frydenstab, Friedenstab, Draeger, Beier