Ahnen- und Familienforscher stehen oft vor der Tatsache, dass der Vater eines unehelich geborenen Kindes nicht in den Kirchenbüchern genannt ist. Bricht hier die Vorfahrenforschung ab?
Dr. R.Bussert erläuterte dazu in den Familiengeschichtlichen Blättern 1937 unter dem Titel "Wie findet man den Vater im Falle einer unehelichen Geburt vor 1900?" interessante Fakten zu den zuständigen Vormundschaftsgerichten.
Eine Abschrift dieses Beitrages kann auf http://www.muehle-com.de/Liste…-Dateien/Vater_finden.pdf nachgelesen werden.
Auf Wunsch schicke ich auch eine Word-Datei zu.
Siegfried (Mühle)