Was ist ein Hardesvogt?

  • Hallo,


    in einem Schreiben vom RIGSARKIVET in Kopenhagen wird der Ausdruck "Hardesvogt" im Zusammenhang mit "sogenannten Freihoefen" erwaehnt. Es wird so geschrieben, als ob ich die Ausdruecke kennen muesste. Aber tatsaechlich weiss ich weder, was der Ausdruck "Hardesvogt" bedeutet, noch, was ein sogenannter Freihof tatsaechlich war oder ist. Kennt jemand diese Ausdruecke und deren Bedeutung und kann sie mir erklaeren?


    Im voraus vielen Dank.


    Viele Gruesse
    Daniel

  • Hallo Daniel nachdem deutschen Rechtswörterbuch ist ein Hardesvogt der Amtmann einer Harde. Aus GenWiki habe ich dieses hier noch hinzugefügt:
    Der Gerichtsplatz der freien Bauern in Norddeutschland wurde Thing oder auch Ding genannt. Dort trafen sie sich um Gericht, d. h. in der Regel Zivilrechtssachen, anfänglich unter freiem Himmel zu verhandeln. Neben dem Hardesvogt, der das Gerichtsverfahren leitete, bestand das Gericht aus Sandmännern (Sandmann) oder Neffningen als Beisitzern.


    Was eine Harde ist kannst du hier bei Wikipedia nachlesen. Ebenfalls von da stammt die Erklärung eines Freihofes:
    Ein Freihof war im Mittelalter ein Hof innerhalb einer Stadt, der einem Adligen oder Geistlichen gehörte und von den Steuern und anderen bürgerlichen „Beschwerungen“ (Wachdienst usw.) befreit war. Seit dem 15. Jahrhundert achteten die Räte der Städte verstärkt darauf, dass bei Verkauf solcher Höfe die Käufer sich verpflichteten, alle Lasten, die auf anderen Häusern lagen, ebenfalls zu tragen und das Grundstück nur an einen Bürger weiterzuverkaufen. Eine Straße oder einen Platz, an dem mehrere Freihöfe liegen, bezeichnet man als „Freiheit“ oder Burgfreiheit - z. B. die Afranische Freiheit in Meißen.
    Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Freihof“

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Hallo Ulrich,


    erst mal vielen Dank fuer Deine Hilfe. Es geht um folgendes:


    Uebersetzung einiger Ausschnittes des Aufsatzes ueber sogenannte Freihoefe in "Sonderjydsk Maanedsskrift" 18. Jahrgang, 1942, von E. Juhler:


    "....Die Privilegien von Olufskjaer sollen an die Brueder Paul, Jorgen und Nis Keding erteilt worden sein. Paul Keding auf Olufskjaer wird 1457 erwaehnt. 1507 wird Hinrich Madsen erwaehnt; er war aber nur Heuermann (Verpachter); der eigentliche Besitzer des Hofs war Jorgen Hinrichsen, der 19 Jahre im Ausland gewesen war (vermutlich im Kriegsdienst); als Nachkomme von Paul Keding fordert er eine Bestaetigung der Privilegien an...


    ...Hans Petersens Sohn war der Hardesvogt Nis Hansen Keding (gest. 19.12.1708), er heiratete am 06.09.1660 in Haderslev....


    ... Der Sohn Johannes Nissen Keding, der auch Hardesvogt war (gest. 15.01.1743) ..."


    Ein Hardesvogt war also etwas typisch baeuerliches. Ein Freihof war dagegen etwas adliges. Waren die Herrschaften Adel oder Bauern? Laut "Seddelreq. Thisets saml. on dansk adel" gehoerten Sie zwar zum daenischen Adel, aber waren sie nicht eher freie Bauern?


    Viele Gruesse
    Daniel

  • Naja würde es wohl eher so sehen dass ein Hadesvogt wie im deutschen Rechtswörterbuch beschrieben ein Amtmann war der auch die Befugniss hatte rechtzusprechen bei Streitigkeiten bis zu einem gewissen Grad. Der zuständig war das die Pacht einging und der zuständig war für die Einteilung der Frondienste in seinem Verantwortungsbereich.
    Sicherlich werden hier noch Leute antworten die darüber genau bescheid wissen.
    Warte mal ab bis sich die Fachleute gemeldet haben

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720