Hallo in die Runde!
Ich möchte ein neues Wappen stiften mit der Eintragung:„Zur Führung dieses Wappens sind berechtigt: Der Antragsteller A, seine Ehefrau B, geb. C, sein Sohn S, seine Tochter T und alle Nachkommen in dieser Familie die den Namen „Familienname“ weiterführen.“
und habe folgende Fragen:
1) Kann meine Schwiegertochter, die ihren Geburtsnamen an den Familiennamen angehängt hat das Wappen führen?
Kann meine Enkeltochter (gleicher Familienname) nach einer Heirat, wenn sie den neuen Mannes-Namen annimmt, das Wappen weiter führen oder verliert sie die Berechtigung.
Wie ist es, wenn sie ihren Geburtsnamen an den neuen Namen anhängt (Doppel-Name)?
2) Ich beabsichtige das Wappen in die Rolle beim Deutschen Herold eintragen zu lassen.
Sind die verschiedenen Wappenrollen gleichwertig? Welche ist empfehlenswert. Ist es zu empfehlen das neue Wappen in verschiedenen Wappenrollen eintragen zu lassen?