Berechtigung zum Führen des Wappens

  • Hallo in die Runde!


    Ich möchte ein neues Wappen stiften mit der Eintragung:„Zur Führung dieses Wappens sind berechtigt: Der Antragsteller A, seine Ehefrau B, geb. C, sein Sohn S, seine Tochter T und alle Nachkommen in dieser Familie die den Namen „Familienname“ weiterführen.“


    und habe folgende Fragen:


    1) Kann meine Schwiegertochter, die ihren Geburtsnamen an den Familiennamen angehängt hat das Wappen führen?
    Kann meine Enkeltochter (gleicher Familienname) nach einer Heirat, wenn sie den neuen Mannes-Namen annimmt, das Wappen weiter führen oder verliert sie die Berechtigung.
    Wie ist es, wenn sie ihren Geburtsnamen an den neuen Namen anhängt (Doppel-Name)?


    2) Ich beabsichtige das Wappen in die Rolle beim Deutschen Herold eintragen zu lassen.
    Sind die verschiedenen Wappenrollen gleichwertig? Welche ist empfehlenswert. Ist es zu empfehlen das neue Wappen in verschiedenen Wappenrollen eintragen zu lassen?

  • Alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Stiftung eines Wappen stehen beantwortet der:
    Herold
    Verein für Heraldik, Ge­nealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin
    Archivstr. 12 – 14
    D-14195 Berlin
    Tel: +49-(0)30 83901-100



    Mit freundlichen Grüßen
    Hartmut Passauer

    Suche weltweit nach Trägern des Namen PASSAUER in allen möglichen Schreibweisen.
    E-Mail-Adressen und Link's/Url's die für Familienforscher interessant sind, finden Sie in einer Datei, die Sie von mir auf Anforderung kostenlos erhalten. Anforderung bitte über PN mit dem Stichwort: E-Mail-Adressen.

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    Hier sind die jeweiligen Satzungen der heraldischen Vereine (e.V.) maßgebend.
    ....einfach bei den Vereinen anfragen :!: