Scheidungsunterlagen

  • Hallo zusammen,
    bekommt man über die Amtsgerichte auch Unterlagen über Scheidungsprozesse als Familienforscher. Ich suche sie im Jahr 1950.
    direkte Vorfahren


    Viele Grüße
    M. Böhme

    Dauersuche nach folgenden Namen:
    Bögel, Heckler, Petrich, Hainbuch
    :)
    Dauersuche in folgenden Orten:
    Magdeburg, Malchin, Vielbrunn, Kreis Znin, Kreis Wreschen, Mundelsheim, Raum Ostholstein
    :)
    Folgende Seite kann ich für Forscher in Bosau empfehlen: Bosau in Fakten
    :)
    Viele Grüße

  • Hallo M. Böhme,


    ob Du als Familienforscher Unterlagen über Scheidungsakten bekommst, kann ich Dir nicht sagen. Aber ich habe die Auskunft bekommen, daß die Scheidungsakten auch nur dreißig Jahre aufgehoben wedren.


    lG,


    christine


  • Hallo christine,
    vielen Dank für die Antwort. :banana: :banana:
    Heißt das, dass die Scheidungsakten vernichtet werden oder werden sie an ein zuständiges Archiv übergeben??


    Lg,
    M. Böhme

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    Viele Grüße

  • Oh, das ist aber sehr schade.
    Hier habe ich mir soviel Informationen erhofft. ;( ;( ;(


    Lg,
    M. Böhme

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    Viele Grüße

  • Hallo, M. Böhme,


    kürzlich habe ich eine Heiratsurkunde erhalten, auf der ein Randvermerk
    auf eine Scheidung hingewiesen hat. Dort stand, daß das Scheidungsurteil
    den Heiratsakten beigefügt werde. Das würde dann ja heißen, daß das
    Scheidungsurteil bei den Beiakten zu finden sein müßte. Diese Scheidung
    fand allerdings im Jahr 1914 statt. Bei mir war dann allerdings in den Beiakten
    nichts zu finden.......
    Da es sich bei Dir um die direkte Linie handelt, solltest Du im Standesamt ja keine
    Schwierigkeiten haben.
    Viel Glück bei der weiteren Suche.


    Liebe Grüße
    Henriette

  • Hallo zusammen,


    ich hatte auf einigen Heiratsurkunden auch den Vermerk auf eine erfolgte Scheidung der Ehe.
    Das Amtsgericht bewahrt die Sachen maximal 30 Jahre auf, bietet diese dennoch immer den jeweiligen Landesarchiv bzw. Hauptstaatsarchiv zur Archivierung an.
    Ich selbst habe mir über das Hauptstaatsarchiv Scheidungsurkunden von 1913, 1946 und von 1948 besorgt. Das Interessante war daran, daß in diesen Scheidungsunterlagen auch die Gründe für die Scheidung, sowie wer Schuld am Scheitern hatte, aufgeführt wurden.
    (Ps: Sogar der letzte Beischlaf der Eheleute wurde zeitlich dokumentiert !!)


    Viele Grüße


    Stefan

  • Hallo M. Böhme,


    ich kann Dir berichten, daß einige Scheidungsurteile scheinbar auch länger als 30 Jahre aufbewahrt werden, denn ich habe vor 4 Wochen das Scheidungsurteil meiner Großmutter von 1951 vom Landgericht Hamburg erhalten.
    Ich habe allerdings zuerst lediglich die erste Seite des Urteils erhalten, wo nur die Aktenzeichen, Anwälte, Namen und Daten draufstanden.
    Ich habe das Landgericht daher nochmal angeschrieben mit dem Hinweis, daß ich eine direkte Nachfahrin bin und alle relevanten Personen bereits verstorben sind und ich daher um die Kopie des Tatbestandes bitte.
    Habe die Kopien über den Tatbestand dann auch erhalten. Im übrigen alles kostenlos. Klappte super.


    Also versuche es ruhig mal. Mein Urteil war wirklich spannend zu lesen und es gab doch neue Erkenntnisse.


    Viele Grüße,


    Bine

  • Hallo M. Böhme,


    tut mir leid, wenn ich dich eventuell auf eine falsche Fährte wies, das war nicht meine Absicht. Mir hatte man seinerzeit diese Auskunft gegeben, obwohl ich es trotzdem dann noch übers Standesamt, Landgericht, Amtsgericht und Archiv noch mal versucht hatte, man hatte mich freundlicher Weise immer weitergereicht. Aber ich mußte mich leider mit den Tatsachen abfinden und bin nicht fündig geworden, Hoffentlich hast Du mehr Erfolg,


    die Beiträge von Henriette, Gutesbaerchen und Bine geben doch berechtigte Hoffnung.


    lG,


    christine

  • Hallo Stefan,


    wenn ich es richtig verstanden habe kann ich mich also an das Hauptstaatsarchiv wenden, in meinem Fall das von Dresden, um die Scheidungsurkunden zu erhalten? Die Scheidungen in meiner Familie begannen schon Anfang 1900. Habe ich da noch eine Chance diese zu bekommen? Die Daten der Scheidungen kenne ich ja, da diese als Randvermerkung auf den Heiratsurkunden stehen.


    Danke.


    Gruesse, Anja.

  • Hey super, die Idee die Scheidungsakte anzufordern habe ich bisher immer verworfen - eben wegen der Aufbewhrungsfrist. Da werde ich wohl am Wochenende doch mal einen Anlauf nehmen. :danke:


    Gruss Synke

    Raum Stralsund/Rügen: Piehl, Rieck, Schröder, Wittstock
    Altmark/Raum Magdeburg: Kuhlmann, Neumann, Röding, Steffen, Weber, Weitland, Zander
    Harz und Umland: Birkefeld, Bosse, Darnedde, Ebeling, Henkel, Kummig/Kumht, Lange, Otto, Piepenbrink, Rosenthal, Sendt, Steffen, Thiele
    Südthüringen: Becher, Erdmann, Fischer, Gering, Günther, Kolb, Kummer, Weiss
    Sachsen: Butter, Drechsler, Juhrs, Klopfer, Lorenz, Michael, Morgenstern, Richter, Salzbrenner, Schiertz, Schlechte, Tausch

  • Hallo zusammen,
    ich freue mich sehr über eure zahlreichen Antworten - ich habe hier wohl richtig eine Scheidungsaktenauskunft ausgelöst. =) =) =)
    Ich habe sogleich mit dem zuständigen Hauptstaatsarchiv telefonisch und danach per e-mail Kontakt aufgenommen, konnte aber nicht genau benachrichtigt werden, ob die zuständigen Akten (Jahrgang/Amtsgericht) auch wirklich dort zu finden sind. Die Sachbearbeiterin sagte aber, dass viele solche Akten dort seien.


    Ich bräuchte auch bloß für jede Kopie Gebühr bezahlen - hoffentlich wird's jetzt was. :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: 8o 8o 8o


    Viele Grüße
    M. Böhme

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    Viele Grüße

  • Ich habe mich auch nicht getraut die Scheidungsakte anzufordern. Aber so werde ich es auch versuchen. Viele meiner Vorfahren haben bereits Scheidungen hinter sich.


    Viele Grüße
    Silke


  • Hallo
    @ Anja M:
    ein Versuch ist es wert.


    @ alle:
    Ich habe jetzt vom Landeshauptarchiv die Auskunft bekommen, dass sie keine Akten haben. Ich habe es jetzt noch beim Landesgericht selber probiert. Bei einem Anruf erhielt ich die Aussage, dass die Akten wahrscheinlich noch da sind, aber Familienforschung zählt nicht als berechtigtes Interesse. :?: :?: :?:
    Ich soll es aber noch schriftlich versuchen. Was meint ihr dazu?
    Viele Grüße
    M. Böhme

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    Viele Grüße

  • Hallo in die Runde,
    leider habe ich jezt die Antwort vom Landesgericht bekommen, dass ich keine Auskunft bekomme, da ich nicht an den Verhandlungen teilgenommen habe und weil ich kein rechtliches Interesse nachweisen konnte (Familienforschung als rein persöniches Interesse reicht nicht aus).


    Was kann ich jetzt noch tun? Kann ich davon ausgehen, dass die Akte irgendwann noch ins Archiv kommt?


    @ Bine:


    Dein Zitat:
    Ich habe das Landgericht daher nochmal angeschrieben mit dem Hinweis, daß ich eine direkte Nachfahrin bin und alle relevanten Personen bereits verstorben sind und ich daher um die Kopie des Tatbestandes bitte.


    Das habe ich auch gemacht, aber es nützt nichts. Ich habe sogar Kopien und Ahnentafeln beigefügt.


    Warum komme ich nicht ran?? ;( ;( ;( :( :( :(


    Bitte helft mir noch mal mit Antworten. Ich würde mich sehr freuen
    Viele Grüße
    M. Böhme

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    Viele Grüße

  • Hallo,


    das ist ja echt komisch. Wirklich schade, daß Du so ein Pech hattest.
    Eine echte Erklärung, warum ich die Scheidungsunterlagen bekommen habe und Du nicht, fällt mir dazu leider auch nicht ein. Ob es vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird?
    Ich habe eine ganze Weile im Internet gesucht, ob ich irgendetwas dazu finden kann. Aber bis jetzt Fehlanzeige. :zuck:
    Bei mir wurde überhaupt nicht weiter nachgefragt und ich habe auch keinen Nachweis, Urkunde etc. meinem Schreiben beigefügt. Und dabei ist der Mann, von dem sich meine Großmutter hat scheiden lassen noch nicht einmal mein Großvater. :whistling:


    Ich gehe jetzt beinahe davon aus, daß ich vielleicht einfach nur Glück hatte, bzw. an eine Archivarin geraten bin, die das nicht so genau genommen hat.


    Du kannst ja auf jeden Fall nochmal nachfragen, ob, und wenn ja und nach welcher Zeit die Scheidungsakten wohin abgegeben werden. Dann könntest Du dies zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht nochmal in Angriff nehmen.
    Außerdem könntest Du ja evtl. nachfragen, warum die Herausgabe der Scheidungsakten so unterschiedlich gehandhabt wird und nach welchen Rechtsgrundlagen Deine Anfrage abgelehnt wurde.


    Gib die Hoffnung noch nicht ganz auf.
    Es würde mich jetzt natürlich auch sehr interessieren, welche Erfahrungen die anderen Forummitglieder gemacht haben, die aufgrund Deines Threads auch die Scheidungsunterlagen angefordert haben. Vielleicht kommen ja noch ein paar Berichte.


    Erstmal viele Grüße,


    Bine


  • Hallo Bine,
    vielen Dank für deine Antwort.
    Es war als erstes einmal eine Riesenenttäuschung, aber ich glaube auch, dass du einfach Glück hattest - und ich leider nicht.


    Ob es vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird? Es ist lt. Schreiben des Gerichtes die "bundesweite" Zivilprozessordnung.
    Und dabei ist der Mann, von dem sich meine Großmutter hat scheiden lassen noch nicht einmal mein Großvater. :whistling: Bei mir sind es die direkten Vorfahren, alle seit über 10 Jahren tot und ich habe Beweise in Form von Urkunden beigefügt.


    Du kannst ja auf jeden Fall nochmal nachfragen, ob, und wenn ja und nach welcher Zeit die Scheidungsakten wohin abgegeben werden. Dann könntest Du dies zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht nochmal in Angriff nehmen.
    Außerdem könntest Du ja evtl. nachfragen, warum die Herausgabe der Scheidungsakten so unterschiedlich gehandhabt wird und nach welchen Rechtsgrundlagen Deine Anfrage abgelehnt wurde.
    Ich frag' noch mal nach bzgl. der Abgaben, aber die Rechtsgrundlage lautet § 299 Abs. 3 der Zivilprozessordnung:
    siehe Link - http://www.sadaba.de/GSBT_ZPO_0253_0299.html


    Ich hoffe sehr, dass ich noch Glück habe - mir hängt sehr viel daran.
    Meint ihr, es würde sich lohnen, mit dem Staatsarchiv, mit dem ich schon korrespondiert habe, sich in Verbindung zu setzen? Dort sind sehr viele Scheidungsakten der Gerichte vorhanden, nur leider nicht die, die ich suche. :( :( :(


    Viele liebe Grüße von
    M. Böhme

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  • Meine Großeltern wurden 1939 rechtskräftig vom Landgericht Potsdam geschieden, ersichtlich aus dem Randvermerk im Heiratseintrag.
    Weiß jemand, ob die Scheidungsakten aus dieser Zeit evtl. noch beim LG Potsdam liegen, an das Landeshauptarchiv abgegeben oder vernichtet wurden?
    Gruß - Willi

  • Hallo Klaus Peter,
    vielen herzlichen Dank für deine Info - sehr interessant.
    Ich muss mich unbedingt nochmals beim Landesgericht und beim Staatsarchiv erkundigen, ob nicht doch noch irgendwas zu machen ist.


    Der Sachbearbeiter schrieb ja von einem r e c h t l i c h e n I n t e r e s s e. Was ist damit eigentlich konkret im Falle von Scheidungsakten gemeint???


    M. Böhme

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    Viele Grüße