Aufgebotseintrag

  • Liebe(r) Pert,


    zum Leibrand kann ich Dir zwar nichts sagen, wohl aber zum Aufgebot.


    Wenn heute jemand heiratet, bekommt er vom Rathaus die Bescheinigung, dass er unverheiratet oder geschieden ist, einer Eheschließung also nichts im Wege steht.


    In dem von Dir angesprochenen Zeitraum hatten diese Aufgaben die Kirchen zu übernehmen: an drei Sonntagen wurde von der Kanzel am Wohnort der Brautleute das Aufgebot verkündet und jeder war aufgefordert, Ehehindernisse zu nennen (verheiratet, verlobt, nahe verwandt ...). Und dann "für immer" den Mund zu halten. Nach Ablauf der Proklamation und ggf. einer Befreiung von Ehehindernissen konnte die Ehe geschlossen werden.


    Bis in die 70er (?) Jahre wurden in Deutschland die Aufgebote in den Schaukästen der zuständigen Pfarrkirche und Rathäuser öffentlich ausgehängt.


    Gruß aus Bochum
    Herbert

  • Hallo Pert,


    wenn ich mich noch richtig an den standesamtlichen Vorgang meiner Eheschließung (frühe 70 ziger) erinnere, dann hatten wir 6 Wochen vor der Eheschließung das Aufgebot zu bestellen. Das hing tatsächlich bei uns öffentlich im Schaukasten beim Standesamt aus. Das Aufgebot kostete eine geringe Gebühr und die Zahlbestätigung war die ganze Bescheinigung. Kein Dokument oder ähnliches.


    Gruß

  • Hallo pert,


    Herbert hat m. E. den Sachverhalt präzise beschrieben. Es sei nur zusätzlich bemerkt, dass das kirchliche Aufgebot terminlich im Eintrag des Trauregisters im KB bzw. der KB-Kladde vermerkt wurde/wird. Ein interessante Besonderheit scheint es in Russisch-Polen (und woanders?) gewesen zu sein, das evangelisch-augsburgische Aufgebot resp. die Absicht der Eheschließung auch in der katholischen und/oder jüdischen Gemeinde des Ortes/der Stadt bekannt zu geben.


    Beste Grüße
    Detlef

  • Hallo,


    nach meinen Beobachtungen ist das mit den Aufgeboten von den Pfarrern etwas unterschiedlich gehandhabt worden:


    1. Die Aufgebote sind mit oft fast dem gleichen Text wie die (späteren) Heiratseinträge im Heiratsbuch eingetragen, dabei sind dafür keine lfd. Nummern eingetragen wie sie bei den Heiratseinträgen stehen (das Heiratsbuch heißt ja oft auch "Aufgebote und Trauungen im Jahre xx")


    2. Im Heiratseintrag sind die (meist drei) Aufgebotstermine als zusätzliche Information vermerkt.


    3. Aufgebote sind nicht eingetragen oder sonstwie im Heiratsbuch vermerkt (dies habe ich bisher nur einmal gesehen).


    Im Zusammenhang mit dem standesamtlichen Aufgebot hat Forschi ja schon richtig gesagt "kein Dokument" - und auch im Bereich der KB sind die Aufgebote eher stiefmütterlich behandelt, sie sind bestenfalls - wie die Trauung selbst - ein Eintrag im KB.


    Hintergrund und Sinn des Aufgebots hat Herbert ja schon genau genannt.

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)

  • Ich kann da nur aus eigener Einzelfall-Erfahrung sprechen.
    Das mag auch alles etwas verworren klingen, da ich de facto zuerst den Eintrag im KB des Wohnortes der Frau gefunden hatte und daher die zeitliche Aufeinanderfolge nicht hinhaut.
    Im Falle meines Vorfahren ist ein Verweis im Heiratseintrag darauf (Aufgebot wurde in den Orten ... öffentlich ausgehängt). Ich hatte das allerdings vorher nie so gesehen.
    Womöglich hielt der Pfarrer das auch nur deshalb für erwähnenswert, da das Aufgebot an drei verschiedenen, sehr weit voneinander entfernten Orten ausgehängt wurde.
    Das Aufgebot selbst befindet sich ebenfalls in dem Kirchenbuch, in dem der Heiratseintrag ist, beschränkt sich spartanisch auf drei Zeilen (der Heiratseintrag ist dagegen fast 2 DIN A4 Seiten lang) und ist auf einen Zeitpunkt knapp vier Wochen vor der Hochzeit datiert. N.B. fand die Hochzeit im Jahre 1858 in Elberfeld (NRW) statt.
    Im Geburtsort der Braut habe ich das Aufgebot (und eine Abschrift der Heiratsurkunde) im Gemeindearchiv gefunden, der Heiratseintrag war ebenfalls im dortigen Kb verzeichnet.


    Rossi

  • Ja, vielen Dank für die detaillierte Aufklärung!
    Jetzt weiß ich also auf was noch zu achten
    (bzw. nachzufragen) wäre... bisher ist mir ein
    Aufgebot noch nicht über den Weg gelaufen...


    Also vielen Dank, der Pert!!