Wanderbücher

  • Habe den Eintrag erst heute gelesen.In den letzten Jahren begegneten mir etliche junge Leute auf der "Walz" Ich sprach sie meistens an,sie wollten zur Handwerksinnung der Stadt.Bei meinem Mann war vor ca.3 jahren ein Wandergeselle,der nach Arbeit fragte.(die Adressen erfahren sie meist von der jeweiligen Innung)er bekam seinen Stempel ins Wanderbuch und ein Handgeld. Mich interessiert dieses Thema,da unsere Vorfahren fast identische Berufe hatten ( Unter Tischlerinnung Thorn fand ich )


    Der Sammler-Gesellen und Meisterbriefe u.ä. (z.B das 1.wanderbuch von 1827 Es ist dort so Vieles abfotografiert Mit freundlichen Grüßen Edelgard

  • Hallo Edelgard,
    vielen herzlichen Dank für deine Antwort.
    Hat mir jemand evtl. noch eine Adresse von einer Innung/Zunft in Hamburg, oder ein Archiv, in dem Unterlagen davon aufbewahrt werden?


    Viele Grüße
    M. Böhme

    Dauersuche nach folgenden Namen:
    Bögel, Heckler, Petrich, Hainbuch
    :)
    Dauersuche in folgenden Orten:
    Magdeburg, Malchin, Vielbrunn, Kreis Znin, Kreis Wreschen, Mundelsheim, Raum Ostholstein
    :)
    Folgende Seite kann ich für Forscher in Bosau empfehlen: Bosau in Fakten
    :)
    Viele Grüße

  • Hallo!


    Das mir vorliegende Wanderbuch meines Vaters wurde ausgestellt im August 1933 durch den Bayer. Landesverband für Wandererfürsorge, Bezirksfürsorgeverband Hof-Stadt. Auf dem Umschlag befindet sich die Festlegung: "Dieses Buch bleibt Eigentum des bayer. Landesverbands für Wandererfürsorge".


    Im "Buch" (48 Blatt) sind u.a. die nachfolgenden Bestimmungen festgehalten: "Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 6.Juli 1931 über Wanderbücher


    § 1. Bedürftige männliche über 18 Jahre alte arbeitsfähige Personen, die außerhalb ihres Wohnortes oder ohne einen Wohnort zu haben, arbeitsuchend umherziehen (Wanderer), sollen ein Wanderbuch nach Maßgabe nachstehender Vorschriften führen.


    § 3. I. Die Wanderbücher werden von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirksamt, kreisunmittelbarer Stadtrat) ausgestellt, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort oder seinen Aufenthalt hat. II. Die Bezirksverwaltungsbehörden können in geeigneten Fällen die Ausstellung der Wanderbücher den Gemeindebehörden größerer mittelbarer Gemeinden, den Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflegeoder den Leitern der Wandererarbeitsstätten übertragen.


    § 5. ... Die Wanderbücher werden für die Dauer eines Jahres ausgestellt. Die Gültigkeit kann auf je 1 Jahr verlängert werden.


    § 10. Über Ausstellung, Versagung und Entziehung der Wanderbücher haben die Bezirksverwaltungsbehörden und die Stellen nach § 3, Abs. II Verzeichnisse zu führen. ... Die Bezirksverwaltungsbehörden melden Versagung und Entziehung von Wanderbüchern zum Monatsende der Polizeidirektion München.


    Insgesamt sind 12 Paragr. aufgeführt.


    Warum das Wanderbuch meines Vaters in Hof ausgestellt wurde - er war in Leipzig wohnhaft - kann ich nicht sagen. Eingetragen sind in der weiteren Folge die genutzen Übernachtungsstätten in Bayreuth, Nürnberg, Ingolstadt, München, Garmisch, Kempten, Villingen, Konstanz, Karlsruhe, Mannheim, Frankfurt a.M., Weimar und Querfurt. Ich persönlich nehme an (er war zu dieser Zeit in Leipzig als Bäckergeselle arbeitslos) er hat auf diese Art einen Wanderurlaub gemacht.


    Warum Forenteilnehmer Wanderbücher in Archiven gefunden haben, kann ich nicht einschätzen. Mein Vater hat sein Wanderbuch behalten und nicht an die Ausgabestelle zurückgeführt. Bis auf den zitierten Satz "... bleibt Eigentum ..." habe ich diesbezüglich auch keine entsprechenden Festlegungen gefunden.


    Evtl. kann man annehmen, dass die Bezirksverwaltungsbehörden ihre Unterlagen zu gegebener Zeit an die zuständigen Archive abgegeben haben.


    Viel Glück bei der weiteren Suche! :thumbsup:

  • Danke für deine ausführliche Antwort.
    Ich werde immer wieder mal einen neuen Weg probieren - hoffentlich werde ich fündig!!
    Ich suche nur noch nach einer geeigneten Adresse in Hamburg...


    Gruß

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    Viele Grüße

  • Hallo, M. Böhme,


    ich habe jetzt einmal im Staatsarchiv Hamburg angerufen und mit
    dem Beratungsdienst gesprochen. Dort sagte man mir, dass man im Besitz
    verschiedener Zunftunterlagen sei. Da ich aber keine genaueren Angaben
    machen konnte, rufst Du dort am Besten einmal selbst an. Vielleicht hilft Dir das weiter.
    Tel. o4o-428 313 143


    Liebe Grüße
    Henriette

    Einmal editiert, zuletzt von Henriette 52 ()

  • Hallo Henriette,
    auch an dich meinen herzlichsten Dank für die Antwort und dein Gespräch. Ich werde dort nächste Woche anrufen und dann auch mitteilen, was heraus gekommen ist.


    Vielen Dank für deine Bemühungen! :danke: :danke: :danke: :danke:
    mit Grüßen von
    M. Böhme

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    Viele Grüße