• Hallo,


    gerade habe ich in einem Taufeintrag aus dem Jahr 1736 etwas für mich neues gelesen. Und zwar fand eine Nottaufe statt und die eigentlichen Paten konnten nicht anwesend sein. Dafür wurden die Paten genannt, die vor Ort waren, "welches wegen der Witwen-Cassa zu notiren ist".


    Was hat es mit dieser Witwenkasse auf sich?

  • Hallo Anja,
    habe auf folgendem Link gefunden:


    Zitat

    222 Projekt einer Wiedischen Predigerwitwenkasse 1740
    Darin: Abschrift des Statuts der Christlichen Witwencassa-Fundation im Nassauischen von 1732; Verordnung die geistliche Witwen- und Wayßencasse in denen Fürstlich-Nassau-Weilburgischen Landen betreffend (Druck von 1765)


    Vielleicht bringt dich dies weiter wenn du diese Verordnung in einem Archiv findest.

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Hallo Aonuschka.


    Ein sehr interesanter Eintrag.Was ich jetzt schreibe kann ich nur für Kärnten sagen.Früher hatten die Paten den sogenannten Taufgulden zu bezahlen,der ein Entgeld für den Pfarrer war.Weiters hatten die Paten eines Kindes die Aufgabe übernommen falls den Eltern des Kindes was passiert,dass sie für das Weiterkommen des Kindes zu sorgen hatten.Sollte der gewesene Vater des Kindes ein Bergmann gewesen sein so gab es schon damals für die Ehefrauen(Wittwe)eine Unterstützung aus einem Fond der von den Bergleuten eingezahlt wurde .Ob er Wittwen-Casse hieß weiß ich leider nicht.


    LG


    Franz Josef