Auskünfte Einwohnermeldeämter

  • Hallo,


    jeder Familienforscher kennt das: Die Einwohnermeldeämter berufen sich auf den Datenschutz, wenn aktuelle Daten gesucht sind (z.B. Adressen).
    Mittlerweile bieten Firmen im Netz für 30 bis 50 Euro an (angeblich über Einwohnermeldeämter) Wohnungsadressen deutscher Personen zu ermitteln. Wie seriös arbeiten solche Anbieter, hat jemand aus dem Forum Erfahrungen gemacht? Ist das nur Abzocke? Unterliegen Firmen nicht denselben Datenschutzbestimmungen wie Privatpersonen?


    Gruß Franz

  • Hallo Franz!


    Ich würde diese Angebote nicht in Anspruch nehmen. Ich hab zwar keine Erfahrung gemacht. Aber wer weiß, ob die nicht deine Daten haben wollen um diese dann weiter zu verkaufen. Seit die Datenverkauf im Umlauf sind, hab ich generell kein Vertrauen mehr.


    Es stimmt, dass Einwohnermeldeämter auf Datenschutz bestehen. Bei den Verstorbenen gilt aber auch das man berechtigte Interesse nachweisen muss.


    Hab diese Tage an das Einwohnermeldeamt Köln geschrieben und auch Antwort erhalten. Ich weiß nicht, ob ich diesen Antwort im Forum reinsetzen darf.


    VG
    Silke

  • Hallo ,
    sehr seltsam fand ich folgendes, meine Tochter suchte die Adresse einer früheren Austauschülerin in Paris. Sie bekam ohne weiteres Auskünfte über die neue Adresse und da mittlerweile verheiratet auch den neuen Namen.
    Als ich meine Verwunderung darüber aussprach sagte mir eine Beamtin der Stadt das solches auch bei uns gang und gäbe wäre, wenn ich also ein berechtigtes Interesse hätte und suche nun die neue Adresse von ehemaligen Klassenkameraden z,B., so bekäme ich sie auch. Wo bleibt dann da der Datenschutz?
    Oder bin ich einer Ente aufgesessen?
    Gruß Gazelle

  • Hallo Gazelle!


    Tja, das weiß ich auch nicht, Habe mal ein Teil rauskopiert.


    Diese Aufzählung ist abschließend, über
    weitere im Melderegister gespeicherte Daten darf keine Auskunft erteilt
    werden.


    Für eine erweiterte Auskunft muss
    das berechtigte/rechtliche Interesse zu jeder erbetenen Angabe glaubhaft
    gemacht werden.


    VG
    Silke

  • Mittlerweile bieten Firmen im Netz für 30 bis 50 Euro an (angeblich über Einwohnermeldeämter) Wohnungsadressen deutscher Personen zu ermitteln.


    Hmm. Eine gute Freundin von mir hat mal über so eine Agentur jemanden gesucht, sie bekam zwar eine Adresse, wie sich aber herausgestellt hat, war diese völlig veraltet.
    Ich mag anhand dieses Einzelfalles nicht pauschalisieren, aber mir erschliesst sich nicht, wie und warum ein kommerziell arbeitendes Unternehmen besser bzw. einfacher an solche Daten kommen soll, wie der Otto-Normal-Bürger.
    Ich empfehle allerdings, bei solchen Angeboten vorsichtig zu sein. Vor einiger Zeit gab' es hier auch mal eine Diskussion über eine Seite, auf der angeboten wurde, die Unterlagen aus nahezu allen Standesämtern besorgen zu können. Unnötig zu sagen, dass das nichts als ein groß angelegter Nepp war.


    Rossi

  • Hallo,


    ich habe vor kurzem eine Anfrage zu einer einfachen Melderegisterauskunft bei einem Bürgercenter gestellt. Von den angefragten Cousinen meines Vaters hatte ich nur den Mädchennamen, die Geburtsdaten und eine Anschrift aus der Zeit kurz nach dem Krieg. Absolut unkompliziert bekam ich innerhalb von 3 Wochen die heutigen Anschriften der beiden Cousinen. Von Datenschutz u.ä. war nie die Rede ! Und das Ganze für unter € 10,-- !


    Lieben Gruß
    Eva Maria

  • Ich kann mich Rossi nur anschließen.


    Es geistern zu viele unseriöse Unternehmen herum. Und ich frage mich immer wieder wie die an die Angaben kommen. Ich bin vor ein paar Wochen auch auf so ein Seite im Netz gestossen. Die bot an Geburtsurkunden, natürlich gegen Bezahlung, zu besorgen. Ich frage mich immer noch wie die an die gewünschten Unterlagen rankommen wollen, wenn ich schon belegen muss das ich mit der besagten Person verwandt bin. Wie machen die das???


    Allerdings wollten besagte Betreiber auch Geld sehen wenn es kein Erfolg gibt.


    Das ich sowas gar nicht erst in Anspruch nehme ist doch wohl klar.

  • Einige Einwohnermeldeämter nehmen das mit dem Datenschutz nicht so genau.
    Ich hab auch problemlos die Adresse einer Person bekommen, von der ich nur den Namen hatte.
    Ich hab nur versichert, daß ich berechtigtes Interesse an den Daten hätte und schon ..... kein Problem.
    Das Interesse war und ist übrigens immer noch berechtigt, der Mensch schuldet mir noch Geld und zwar nicht wenig.
    Inzwischen hab ich zwar einen Titel, aber meine Kohle immer noch nicht zurück.


    Gruß
    Anja

  • Hallo,


    also grundsätzlich hat in Deutschland jeder einen Anspruch auf eine Melderegisterauskunft (vgl. Melderechtsrahmengesetz und Meldegesetze der Länder). Dieser Anspruch besteht für jede Privatperson (natürlich oder juristisch) und grundsätzlich ohne Angabe von Gründen. Auf das Auskunftsersuchen erhält man grundsätzlich eine einfache Meldregisterauskunft. Diese umfasst Namen, die aktuelle Anschrift in der Gemeinde oder die Wegzugsadresse oder die Tatsache das die angefragte Person verstorben ist (jedoch nicht das Sterbedatum).


    Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eine sogenannte erweiterte Melderegisterauskunft zu verlangen. Diese erhält man wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Man muss also nachweisen, dass man ohne Kenntnis der angefragten Daten (wie Geburtsdatum, Geburtsort oder ähnliches) nicht weiter kommt. In der Praxis ist das sehr schwierig darzulegen. Auch für die erweiterte Melderegisterauskunft gibt es einen abschliessenden Datenkatalog, den jeder in den entsprechenden Meldegesetzen nachlesen kann.


    Ein berechtigtes Interesse liegt nicht vor, wenn man zum Beispiel eine Forderung durchsetzen will. Das wäre dann nämlich ein rechtliches Interesse.


    Die Melderegisterauskunft ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Gebührenverordnungen der Länder. Die tatsächliche Gebühr legen die Gemeinden innerhalb dieses Rahmens selber fest. Grundsätzlich sollte man immer eine Melderegisterauskunft verlangen, die auch die Archivdaten mit einschliesst. Die Gebühr ist dann eventuell höher, aber der Zeitraum ist umfassender. Das liegt daran, dass Personen, die länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind aus dem aktuellen Melderegistern in eine Historikdatei überführt werden. Diese Historikdatei ist nicht Teil des aktuellen Melderegisters und muss daher gesondert durchsucht werden. Diese Historikdatei ist NICHT Bestandteil des Archivs. In das Archiv werden die Daten erst überführt, nachdem sie 75 Jahre in der Historikdatenbank aufbewahrt wurden.


    Eine einfache Melderegisterauskunft kann nicht mit dem Hinweis auf Datenschutz abgelehnt werden.


    Über Personen für die eine Auskunftssperre besteht, weil ihnen eine Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder andere schutzwürdige Belange besteht erhält man KEINE Melderegisterauskunft.


    Ich hoffe ich konnte etwas Licht in das Dunkel bringen.


    Liebe Grüsse


    Bine

  • Hallo mysza,
    frage nächstes Jahr nochmal an da ändert sich das Personenstandsrecht. Auskünfte werden dann wahrscheinlich möglich sein.

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Da fragte ich doch am Dienstag in meinem Meldeamt, ob sie noch alte Meldekarten haetten.....aber die befinden sich alle auf dem Landratsamt. :| hm


    Aber selbstverstaendlich Silke haltten wir weiter durch !!!!!!!!!

  • Hallo alle zusammen!


    Zu obiger Thematik meine Erfahrung bezogen auf verstorbene Personen. Ich habe Auskünfte über meinen Großvater gesucht und das Stadtarchiv Heidelberg angeschrieben.


    In den Archiven gibt es noch alte Meldeunterlagen. Gegen eine kleien Gebühr erfuhr ich Wohnadresse und Sterbedatum meines Großvaters.


    Gruß Quecke04

  • SCHOCK...ich hatte nun dort angerufen und : es gibt solche alte Meldekarten nicht mehr. Selbst von 1950 wurden schon vernichtet. :cursing: Dank der staendigen Uebernahme/Vereinigungen der Kreise ( aus Kostengruenden) wird es immer schwerer wo was zu finden ist.

  • Also mit dem Datenschutz habe ich ziemlich unterschiedliche Erfahrungen. Da ich nicht nur in der Ahnengalerie forsche sondern auch nach Deutschen Kommandosoldaten der Ardennenschlacht (1944-45) gibt es da ja so manche Hürde. In einem Fall habe ich von der Standesbeamtin die Daten (sogar der Eltern) eines Kommandosoldaten bekommen. Ich habe einfach nachgefragt ob man mir bestätigen könnte das xyz in der betreffenden Stadt geboren sei. Und neben der Bestätigung bekam ich dan auch gleich die Eltern mitgeliefert :love: . Als ich jetzt in meiner Ahnengalerie Daten vervollständigen wollte musste ich ( in einer anderen Stadt) etwas energischer werden. nachdem ich dem Standesbeamten erklärt hatte das der Stambaum der mir vorliegt nicht vollständig sei und ich durch den Fund eines Soldatengrab die Daten der verschieneen Quellen"bestätigt haben möchte bekam ich die Bestätigung und dazu noch einen BONUS :banana: . Info die völlig neu war.


    Bei der Deutschen Dienstselle WAST (dort liegen die Daten der Wehrmachtssoldaten) wird es seltsam. Dort bekommen nur Angehörige Personenbezogene Daten. In einem Niederländischen Forum zeigte jemand Informationen die er von dort bekam, ohne mit diesen Personen verwandt zu sein.


    Ich bin mal gespannt wie es mir ergehen wird. den ich habe für 15 der mir bekannten Kommandosoldaten einen Antrag gestellt. :computer:


    Und wenn die Info nur minimal ist, etwas davon gebrauchen kann ich bestimmt. :]


    Denn wegen meiner Ahnenforschung hatte ich dort auch einen Antrag gestellt. Und weil ich in diesem Fall eine Verwandschaft nicht belegen konnte bekam ich nur sehr weing Info. Aber auch damit konnte ich was anfangen.


    Ich finde es witzig das die Daten von Menschen die über 60 Jahre tot sind so geschützt werden. Dabei werden unsere Daten verhöckert bis zum geht nicht mehr :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von Nickname ()

  • Hallo meine lieben Mitforscher.
    Habe mal dieses "alte" Thema gelesen.
    Alle freuen sich noch auf das Jahr 2009. War wohl zu früh gefreut.
    Jetzt ist es bald um, aber Erleichterungen für uns Ahnenforscher habe ich bis
    jetzt nicht festgestellt.
    Habe vor einer Woche eine Anfrage an ein Bürgerbüro einer großen Stadt in Deutschland
    geschickt. Wollte alle Adressen wo mein Vater gemeldet war, haben.>>Hintergrund: Mein Vater ist
    aus den USA wieder nach Deutschland gekommen und ich wollte wissen, wann.
    Habe die teure Altkarteigebühr bezahlt.
    Ergebnis: Nur die letzte Adresse. Die kenne ich aber schon. Andere Adressen bekomme ich nicht
    laut §34 Abs.2 HMG.
    Ich begreife das nicht. Was ist das für ein Datenschutz>>>Es ist mein Vater, belegbar mit
    Geburts-und Sterbeurkunde (+1972).
    Aber Hauptsache die von der Postbank haben meine Daten!!!!!
    Bin stinksauer und weiß jetzt echt nicht weiter.
    Vielleicht schreibe ich der Bearbeiterin noch mal "in Demut".


    Eure gefrustete Paula

    Suche FN: Lippert, Berner, Bullerjahn, Wachholz, Rosenow, Brockhoff, Filler


    und andere

  • Hallo Paula,


    das tut mir echt Leid für Dich. :( Würden Dir evt.die Adressbücher der betreffenden Stadt helfen. :?: Aber da bist du bestimmt schon selbst drauf gekommen.


    Ich an Deiner Stelle würde versuchen ne ganz traurige Geschichte zu erfinden,die die Bearbeiterin auf jeden Fall zu Tränen rühren muß - und vielleicht kann sie sich ja dann überwinden,Dir zu helfen.


    Ich frage mich auch immer,was man eigentlich mit Daten oder drgl.von Toten nun Schlimmes anfangen könnte,dass sie derart geschützt werden.


    Viele liebe Grüße


    Gabi

    FN Grzegorzewski (die Adligen aus Polen)
    FN Gregorovius (Ost-und Westpreußen)
    FN Kreutz ( Berlin und ? )
    FN Dannehl (Magdeburg und Umgebung, Berlin)
    FN Ludwig (Pommern,Osternothafen)
    FN Werth (Rheinland,Aachener Umgebung,Berlin)

  • Hallo Paula,


    ich verstehs einfach nicht. Ich habe Adressen von meinen Großtanten, etc bekommen. Ohne Probleme. Da fragt hier auch keiner nach dem Datenschutz. Das ist echt seltsam.


    Wenn ich die neue Adresse brauche, dann schreibe ich dort an, wo er/sie geboren wurde und schau dann, wo er/sie als nächstes hingegangen ist.


    Kürzlich hatte ich mal ein Fall. Der Lebensgefährter meiner Schwester sucht seinen Vater. Von ihm wußte ich sein Geburtsort. Hatte dort angeschrieben und die teilten mir mit, dass er dorthin gzogen ist, wo der Lebensgefährter meiner Schwester jetzt wohnt. Dort bekamen wir eine Auskunft, die uns jetzt schwerer macht. Er wurde von dort abgemeldet und ist nirgends gemeldet.


    Nicht alle Ämter bestehen stur auf Datenschutz.


    LG
    Silke